„Rente“ nach Ampel-Aus: Kanzler und Minister müssen sich um Pension keine Sorgen machen
Viele Vorhaben könnten sich durch den Ampel-Bruch in Luft auflösen. An der Pension für Minister und Kanzler würde ein Regierungswechsel wenig ändern.
Berlin – Das Ende der Ampel-Koalition hat neben den Auswirkungen auf Deutschland auch für die scheidenden Bundesminister der FDP Folgen. Schließlich nimmt das vorzeitige Ampel-Scheitern auch Einfluss auf ihre die Zukunft. Ihre bisherigen Karriereplanungen haben durch die Ereignisse von gestern und heute im Zusammenhang mit dem Ampel-Aus möglicherweise eine radikale Wendung erfahren. Bei der Pension, die Regierungsmitgliedern als eine Art „Rente“ zusteht, stellt sich hingegen noch eine Frage.
Bekommen alle Mitglieder der zerbrochenen Ampel-Regierung aber auch das sogenannte Ruhegehalt nach dem Ende der Koalition ausgezahlt? Schließlich hätten sie bei einem vorzeitigen Regierungswechsel nicht einmal eine Legislaturperiode regiert?
„Rente“ der FDP-Minister nach Ampel-Aus: Keine Sorgen um Pension nach dem Ende der Ampel-Koalition
Die Antwort ist einfach: Große Sorgen um ihre Rente müssen sich weder die Minister um FDP-Chef Christian Lindner noch die restlichen Koalitionsminister nach einem endgültigen Ampel-Aus machen. Denn trotz des Endes der Ampel-Koalition sind ihre Pensionen durch eine Ausnahmeregelung gesichert und im Paragrafen 15 des Bundesministergesetzes (BMinG) festgelegt. Darin ist zwar festgehalten, dass Bundeskanzler und Minister erst einen Anspruch auf das Ruhegehalt haben, wenn sie vier Jahre lang ein Amt bekleidet haben.
Der vorzeitige Ampel-Bruch sorgt aber dafür, dass nur wenige Minister gibt, die dieses Kriterium erfüllen. Tatsächlich trifft das nur auf drei aktuelle SPD-Politiker zu: Arbeitsminister Hubertus Heil, den Kanzler Olaf Scholz und Entwicklungshilfeministerin Svenja Schulze. Sie alle waren bereits Teil der Großen Koalition unter Angela Merkel.
Pension nach Ende der Ampel-Koalition: Ausnahmeregelung sichert „Rente“ für FDP-Minister
Die explizite Ausnahmeregelung bei einem Ende der Bundesregierung besagt aber im Renten-Paragrafen: „Im Falle einer Auflösung des Bundestages und einer ununterbrochenen Zugehörigkeit zur Bundesregierung von mehr als zwei Jahren gilt dies als Amtszeit von vier Jahren.“ Demnach würden die FDP-Minister und fast alle weiteren Kabinettsmitglieder auf ihre „Rente“ in Form des Ruhegehalts kommen, wenn der Kanzler die Vertrauensfrage wie bisher angekündigt am 15. Januar stellen sollte.
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Verteidigungsminister Boris Pistorius wäre die einzige ernstzunehmende Ausnahme, da der SPD-Politiker sich erst seit dem 19. Januar 2023 im Amt befindet. Demnach würden ihm vier Tage fehlen, um die Grenze von zwei Jahren zu erreichen und die Pension zu erhalten. Der von Scholz neu ernannte Finanzminister Jörg Kukies spielt in dieser Pensionsrechnung keine Rolle.
„Rente“ nach dem Ampel-Aus: Nach Vertrauensfrage könnte auch Pistorius noch die Pension bekommen
Das muss aber nicht heißen, dass Pistorius am Ende mit „leeren Händen“ bei der Pension dasteht. Selbst bei einer verlorenen Abstimmung über die Vertrauensfrage hat der Bundespräsident laut Artikel 68 des Grundgesetzes die Möglichkeit, drei Wochen zur Verfügung, um den Bundestag aufzulösen.
Zudem würden die derzeitigen Minister bis zur Bildung einer Nachfolgeregierung weiter geschäftsführend ihr Amt bekleiden. Dieser Umstand würde wohl auch Pistorius gute Chancen ermöglichen, um die Voraussetzungen für die „Rente“ eines Bundesministers zu erfüllen.
Höhe der Pension für Ampel-Minister: Ruhegehalt von 5500 Euro monatlich
Während der Ampel-Bruch unter anderem die Kindergeld-Erhöhung, das Ende der Steuerklassen 3 und 5 und die Pflege-Reform sowie die Renten-Reform aufs Spiel setzt, stellt sich die Frage, wie hoch die Pension für Ampel-Minister überhaupt ausfällt? Die Höhe des Ruhegehalts richtet sich nach der Länge der Amtszeit der Minister. Den meisten Ampel-Ministern steht damit der Mindestsatz von 27,74 Prozent des Gehalts plus Ortszuschlag zu. Dieser Teil der „Rente“ richtet sich nach der Beamtenbesoldungsgruppe B11, ein Bundesminister erhält den 1,33-fachen Betrag.
Somit kommt beim Ruhegehalt mindestens ein Betrag von etwa 5500 Euro monatlich zusammen. Für jedes weitere Jahr als Minister nach den ersten vier Jahren steigt der Prozentsatz dann um knapp 2,4 Prozentpunkte bis zum möglichen Höchstsatz von 71,75 Prozent. Die Auszahlung der Pension beginnt mit dem Erreichen der Altersgrenze von 67 Jahren. Darüber hinaus haben die ehemaligen Minister aber auch die Möglichkeit, das Ruhegehalt bereits ab dem 60. Lebensjahr zu beantragen. Dafür müssen sie zwar Abschläge hinnehmen, die sich allerdings in Grenzen halten. Vor dem 67. Geburtstag fallen pro Jahr Abzüge von 3,6 Prozent des Anspruchs an. Insgesamt liegt die Grenze für die Abschläge aber maximal bei 14,4 Prozent.