Mit Ampel-Bruch fällt Kindergeld-Erhöhung: Herber Schlag für Millionen Familien in Deutschland
Aus für die Kindergrundsicherung. Nach der Auflösung der Ampel bleibt keine Zeit mehr für die Kindergeld-Reform. Das trifft viele Haushalte.
München – Die Kindergrundsicherung kommt! Das hieß es zumindest Mitte September 2024. Jetzt, nach einem denkwürdigen Tag in der deutschen Polit-Geschichte, sieht alles anders aus. Die Reformpläne fallen mit dem Ampel-Bruch.
Kindergrundsicherung sollte 2025 in Kraft treten – Scholz nennt Reform nicht als Prio-Thema nach Ampel-Beben
Das neue Konzept wurde zwar bereits auf den Weg gebracht, sollte aber erst 2025 in Kraft treten. Weil SPD und Grünen jetzt die Zeit davon läuft, ist die Kindergrundsicherung – wie die Rentenreform – eigentlich kaum mehr zu realisieren. Es bleiben nur noch wenige Sitzungswochen bis Weihnachten.
Einige Projekte will Bundeskanzler Olaf Scholz trotz allem noch durchs Parlament bringen. Scholz spricht von Abstimmungen, die „keinerlei Aufschub“ dulden und nennt: Entlastungen bei der Einkommenssteuer, das Rentenpaket, Asylpolitik sowie Industrie-Hilfen. Für die Kindergeld-Reform ist offenbar kein Platz.
Kindergeld-Reform fällt mit Ampel-Bruch: Das bedeutet harten Schlag für Millionen Familien
Für Millionen von Familien in Deutschland ein herber Schlag. Sollten von der Einführung der Kindergrundsicherung doch vor allem einkommensschwache Haushalte profitieren. Aktuell bekommen Eltern 250 Euro im Monat pro Kind – unabhängig von ihrem Einkommen. Kinder von Erwerbslosen und Geringverdienenden erhalten Bürgergeld (318 Euro für Kinder bis fünf Jahren, 348 Euro zwischen sechs und 13, 420 Euro pro Monat zwischen 14 und 17).
Die Kindergrundsicherung soll hingegen zwei Teile umfassen. Einen Kindergarantiebetrag von 250 Euro, der mit dem heutigen Kindergeld vergleichbar ist. Und einem flexiblen Kinderzusatzbetrag, der abhängig vom Einkommen sein sollte.
Bis zu 573 Euro pro Kind: Kindergrundsicherung sollte hohe Zusatzbeträge für Familien ermöglichen
Details wie genaue Beträge oder Auszahlungstermine der Kindergrundsicherung waren bislang noch offen. Bekannt ist, dass der neue Zusatzbetrag auch Wohnkostenpauschale (aktuell 150 Euro) und die Pauschale für Bildung und Teilhabe (aktuell 15 Euro) beinhalten sollte. Laut oeffentlicher-dienst.de sollte der Höchstbetrag bei 573 Euro liegen, anfangs war sogar von maximal 636 Euro pro Kind die Rede. Dass die Kindergeld-Reform vom Ampel-Beben ausgesetzt wird, trifft vor allem die Familien hart, die auf die Zusatzleistungen angewiesen sind.
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Laut dem Statistischen Bundesamt galten im Jahr 2023 ganze 14,9 Prozent aller deutschen Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren als armutsgefährdet. Das sind insgesamt rund 2,2 Millionen Kinder. Genau dagegen sollte die Kindergrundsicherung helfen. (moe)