„Viele lassen ihren Anspruch verfallen“ – So viel Abfindung steht Ihnen nach einer Kündigung zu

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Ein Arbeitnehmer hat in der Regel nach einer Kündigung das Recht auf eine Abfindung. Tabellen zeigen, wem eine Abfindung zusteht und wie hoch sie ist.

Kassel – Sie wurden gekündigt. Und was jetzt? Erst mal keine Panik. Denn: Im Fall einer Kündigung kann dem Arbeitnehmer eine Abfindung zustehen. Das ist in Deutschland nicht unüblich. Doch die Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wie etwa die Dauer der Betriebszugehörigkeit oder das Monatsgehalt. Oft gilt die Faustregel: Die Abfindung beträgt etwa ein halbes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Eine konkrete Berechnung kann jedoch je nach Fall und individuellen Vereinbarungen variieren.

Kündigung des Arbeitsvertrages.
Es gibt Anzeichen, die darauf hindeuten, dass man den Job kündigen sollte. © Zoonar.com/stockfotos-mg/Imago

Abfindung nach einer Kündigung: Wie viel Geld können Gekündigte bekommen

Eines ist klar: Kündigungen sind stressig. Und das meistens für beide Seiten. Doch zum Glück hat ein Arbeitnehmer Rechte – auch nach der Kündigung. Viele sind allerdings nicht über ihre Ansprüche informiert. Bei einer Kündigung besteht die Möglichkeit, einen Anwalt einzuschalten. Um genauer zu sein: Einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Denn meistens will ein Arbeitgeber sich ohne Druck auf eine Abfindung nicht einigen.

Wichtig zu beachten: Damit dem Arbeitnehmer eine Abfindung zusteht, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Ein Beispiel: Das vom Arbeitgeber erhaltene Kündigungsschreiben sollte laut einen betriebsbedingten Grund beinhalten, wie verdi auf seiner Website erläutert. In einigen Fällen, kann der Arbeitgeber selbst die Entscheidung treffen, einen Mitarbeiter zu kündigen - und ihm eine Abfindung auszuzahlen. Dies muss aber verdi zufolge gut begründet sein. In diesem Fall kann die Abfindung bis zu 12 Monatsgehälter betragen.

Viele Gekündigte wissen nicht, dass sie Anspruch auf eine Abfindung haben

„Viele Chefs gehen davon aus, dass die Beschäftigten das Kündigungsschutzgesetz nicht kennen. Tatsächlich lassen viele Gekündigte ihren Anspruch auf eine Abfindung verfallen,” sagt Christian Lange, Rechtsanwalt aus Hannover, gegenüber dem Portal gegen-hartz.de. Ein Gekündigter hat etwa drei Wochen Zeit, um gegen die Kündigung vorzugehen. Durch eine Kündigungsschutzklage kann ein Anwalt erreichen, dass Gekündigte theoretisch in ihren alten Job zurückkehren dürfen. Da das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber in solchen Fällen jedoch oft angespannt ist, wird in der Praxis häufig stattdessen eine Abfindung vereinbart. Ein weiteres Szenario: Vor Gericht wird festgestellt, dass die Kündigung ungerecht war. Auch in diesem Fall erhält der Arbeitnehmer laut verdi eine Abfindung.

Mit so viel Abfindung können Sie ungefähr rechnen:

Jahre in der Firma Abfindung gemessen am Durchschnittsverdienst Ost/West
1 1.330 Euro/1.448 Euro
2 2.660 Euro/2.975 Euro
3 3.990 Euro/4.462 Euro
4 5.320 Euro/5.950 Euro
5 6.650 Euro/7.438 Euro
6 7. 980 Euro/8.925 Euro
7 9.310 Euro/10.412 Euro
8 10.640 Euro/11.900 Euro
9 11.970 Euro/13.388 Euro
10 13.300 Euro/14.875 Euro

Quelle: gegen-hartz.de

Wichtig zu beachten: Die Höhe einer Abfindung hängt von vielen Faktoren ab. Der Rechtsanwalt Lange erklärt, wie Gekündigte es berechnen können und worauf sie achten sollten. In der Regel beträgt eine Abfindung 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Doch es kann auch in Ausnahmefällen höher ausfallen. Es kommt auf den Fall an. Entscheiden sind dabei Faktoren, wie das Alter und Länge der Beschäftigung, schreibt verdi. Aber: Ein Anspruch auf eine erhöhte Abfindung besteht nicht, wenn der Arbeitnehmer 65 oder älter ist. „Der Faktor 1,0 oder sogar 1,5 pro Beschäftigungsjahr ist keine Seltenheit”, sagt Lange. „Auch ein Faktor von 2,0 konnte schon erreicht werden.” Dabei wird der Faktor Betriebszugehörigkeit auf volle Jahr auf- oder abgerundet. Als Beispiel: Wenn die Kündigung während des Jahres erfolgt, wird nach sechs Monaten auf ein ganzes Jahr aufgerundet. (gol)

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