Schuldenstreit endet vor Gericht - Rentner erhält Strafe von 475 Euro, obwohl ihm falsch parkendes Auto nicht gehört
Ein Rentner aus Großbritannien erhielt per Post eine Mahnung von einem Inkassobüro. Der 69-jährige Merrick Clarke aus aus der englischen Stadt Rugby sollte 400 Pfund (etwa 475 Euro) für Parkverstöße bezahlen. Wie die „Daily Mail“ berichtet, stellte sich dabei jedoch heraus, dass die Strafen aus den Jahren 2020 und 2021 stammten, als Clarke das Fahrzeug schon nicht mehr besaß.
Inkassounternehmen klagt vor Gericht gegen Rentner
Der Mann versuchte wiederholt, das Inkassobüro und den Parkdienstleister über den Fehler bei den Strafzetteln zu informieren. Trotz seiner Anmerkungen setzte das Inkassobüro die Zahlungsforderungen an den Rentner fort und brachte den Fall vor ein Zivilgericht. Das Gericht verhängte eine Strafe von 325 Pfund (etwa 385 Euro) sowie einen Eintrag in ein Register für Urteile und Geldstrafen, das in England und Wales unter anderem dazu genutzt wird, um die Kreditwürdigkeit von Personen zu beurteilen.
Clarke hatte zu diesem Zeitpunkt keine Unterlagen mehr, die seinen Verkaufsnachweis des Autos belegten. Schließlich konnte er im November 2022 durch Dokumente der britischen Fahrzeugzulassungsbehörde nachweisen, dass er das Auto 2020 verkauft hatte. Erst dann entschuldigte sich das Inkassobüro bei Clarke und stornierte die verbleibende Strafe.
Rentner will Geld von Unternehmen zurück fordern
Dennoch erklärte das Inkassobüro, er müsse sich zur Rückforderung der bereits gezahlten 400 Pfund an den Parkdienstleister wenden: „Es ist ein Teufelskreis, den man nicht durchbrechen kann, weil sie sich gegenseitig die Schuld zuschieben“, sagte der Rentner gegenüber der britischen Zeitung.
Der Dienstleister gab an, Clarke habe die formalen Einspruchsmöglichkeiten nicht genutzt. Die „Daily Mail“ berichtet, dass Clarke letztlich die Geldstrafe und Gerichtskosten bezahlte, um seine Kreditwürdigkeit zu schützen. Trotzdem hält er an seinem Vorhaben fest, das Geld zurückzufordern und plant nun rechtliche Schritte gegen die beteiligten Unternehmen.
Falsche Erfassung der Parkdauer kann Geldstrafen nach sich ziehen
Häufig erhalten Autofahrerinnen und Autofahrer Strafzettel, weil sie beim Parken die Parkscheibe falsch einstellen. Um solche Bußgelder zu vermeiden, müssen Autofahrer bei Erfassung der Parkdauer strenge Vorschriften beachten:
- Sowohl manuelle als auch elektronische Parkscheiben müssen bei der Ankunftszeit auf die nächste halbe Stunde gerundet werden. Häufig werden die Parkscheiben auf die exakte Ankunftszeit eingestellt, was laut ADAC nicht erlaubt ist.
- Zusätzlich müssen Parkscheiben manipulationssicher und konform mit gesetzlichen Vorschriften sein. Elektronische Varianten sollten die Ankunftszeit automatisch erfassen und korrekt darstellen.
- Die angezeigte Ankunftszeit muss von außen gut sichtbar an der Windschutzscheibe angebracht sein, damit sie von den Kontrollbeamten leicht überprüft werden kann.
- Werden die Vorgaben nicht eingehalten, kann das als Parken ohne gültige Parkscheibe gewertet werden, was ebenfalls zu finanziellen Sanktionen führen kann.
- Bei Verstößen, wie der falschen Einstellung der Ankunftszeit, drohen Strafen zwischen 20 und 40 Euro.
Mann ohne Auto bekommt Geldstrafe fürs Rasen
Ein Mann aus Berlin musste im vergangenen Jahr eine ähnliche Erfahrung wie der britische Rentner machen. In der deutschen Hauptstadt erhielt ein 63-Jähriger einen Bußgeldbescheid für eine Geschwindigkeitsüberschreitung in Kaltenkirchen, obwohl er weder dort war noch ein Auto besitzt.
Eine Polizeibeamtin verwechselte ihn aufgrund einer fehlerhaften Internetrecherche mit dem tatsächlichen Fahrer. Beide Männer haben keinen gemeinsamen Wohnsitz und sehen sich äußerlich nicht ähnlich.