Grabsch-Skandal erschüttert Ebersberger Feuerwehr: Gerichtsprozess nach Übergriff
Ein Feuerwehrmann aus Ebersberg muss wegen sexueller Belästigung eine Geldstrafe zahlen. Der Fall hat die Feuerwehr tief erschüttert. Die Zukunft des Mannes in der Wehr ist ungewiss. Es war ein emotionaler Gerichtsprozess.
Ebersberg - Mit der Erkenntnis kamen die Tränen. Schluchzend hing der Feuerwehrmann über dem Treppengeländer im Ebersberger Amtsgericht, bevor er sich die Fassung zurück erkämpfte. Am Ende waren die Zeugenaussagen dem Gericht zu eindeutig: Wegen sexueller Belästigung muss der Ebersberger 90 Tagessätze zu je 60 Euro, also 5400 Euro zahlen.
Übergriff hat emotionale Folgen für die Feuerwehr Ebersberg
Die Geldstrafe ist das Eine. Die emotionalen Folgen einer fatalen Partynacht sind das Andere. Der Fall lässt die Ebersberger Feuerwehr seit Monaten nicht zur Ruhe kommen, ist Stadtgespräch. Vertrauensverlust, Enttäuschung, Entsetzen sind Worte, die hinter den Kulissen immer wieder fallen. Dass ein Kamerad eine Kameradin gegen ihren Willen wüst begrapscht hat, sorgt unter den ehrenamtlichen Rettern für emotionalen Aufruhr.
Wie ein Zimmerbrand fraß sich daher die Nachricht nach jener Märznacht durch die Mannschaft: Ein lang gedienter Feuerwehrmann, Mitte 40, verheirateter Familienvater, soll bei der diesjährigen „Zwei-Tage-Wach-Party“, die die Ebersberger Wehr veranstaltet hatte, einer 20-Jährigen in den Schritt und an die Brust gefasst haben, enthemmt um zwei, drei Uhr nachts. Mehrfach, obwohl sie seine Hand weggeschlagen habe und sich verbal gegen die Übergriffe wehrte. So sagten es der Bruder der Betroffenen und eine Freundin aus, die das Geschehen mitbekamen. „Ich wusste nicht, was ich als Mädchen groß machen sollte, weil ich Angst hatte, dass mir auch was passiert“, sagte die 18-jährige Zeugin über die Zudringlichkeit des athletischen, deutlich älteren Mannes, der ihrer Freundin penetrant über den Oberschenkel gestrichen und schließlich in den Schritt gegriffen habe.
Am Morgen nach der Tat fließen Tränen
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Der Bruder (25) des Opfers habe schließlich die Situation beendet. Er schilderte, wie seine Schwester am nächsten Morgen tränenüberströmt zu ihm gekommen sei, mit den Worten: „Ich zeige ihn an.“ Unmittelbar darauf zog die Feuerwehr Konsequenzen, suspendierte den Mann vom aktiven Dienst, bis zur Klärung der Angelegenheit.
Am Dienstag folgte nun die Gerichtsverhandlung. Sie war nötig geworden, weil der Beschuldigte Einspruch gegen einen von der Staatsanwaltschaft verhängten Strafbefehl eingelegt hatte. Im Zuschauerraum: die ganze Führungsriege der Feuerwehr.
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Verteidigungsstrategie K.-o.-Tropfen
Sie verfolgte, wie der Anwalt des Mittvierzigers die Strategie wählte, das Handeln seines Mandanten mit möglichen K.-o.-Tropfen zu erklären. „Den ganzen Abend war ich eigentlich ganz normal“, sagte der Angeklagte aus. Er habe über die Zeit von gut acht Stunden eine Handvoll Cocktails, etwas Bier und Jägermeister getrunken, gleichzeitig als Helfer bei der Party Leergut abgeräumt und die Bar bestückt. Doch kurz nach zwei Uhr habe er einen Filmriss gehabt, sei noch am nächsten Morgen merkwürdig durcheinander gewesen, das sei auch seiner Frau aufgefallen. Zur vorgeworfenen Tat äußerte er sich nicht.
Wir überlegen in Ruhe, wie wir weitermachen.
Dem gegenüber standen die beiden Zeugenaussagen, dass der Mann zwar alkoholisiert, aber nicht wie volltrunken oder unter Drogeneinfluss gewirkt habe. Richter Benjamin Lenhart befand das als ausreichend: Zur Vernehmung des Opfers kam gar nicht mehr. Auch die beigeladene Gerichtsmedizinerin brauchte keine Analyse zum Thema K.-o.-Tropfen oder Trunkenheitsgrad mehr zu präsentieren. Lenhart riet dem Mann, seinen Einspruch zurückzunehmen. Denn es kam zur Sprache, dass er bei der Feuerwehrparty in der Volksfesthalle die junge Frau beim Versuch, sie von dem Bartresen zu ziehen, auf dem sie saß, so angepackt habe, dass sie ein blaues Handgelenk davontrug. Von der Verletzung existieren Fotos. So kamen neben der sexuellen Belästigung noch versuchte Nötigung und Körperverletzung ins Spiel. „Es bleibt mir nichts anderes übrig“, rang der Mann die Hände, als er auf Rat seines Anwalts den Rückzieher abnickte. Nun gilt er als vorbestraft.
Seine Suspendierung, ob es zum Ausschluss aus der Wehr kommt oder einen Weg zurück gibt, wollen Vorstand und Kommandanten im Kontext dieses Ergebnisses prüfen. In der Mannschaft, zu der ja auch das Opfer gehört, soll wieder Frieden einkehren. „Wir überlegen in Ruhe, wie wir weitermachen“, so Kommandant Christoph Münch am Rande des Prozesses zur EZ. „Es gibt den rechtskräftigen Strafbefehl.“