Spezielle Zufahrt: Zuerst Richtung Friedhof und dann in die Tiefgarage

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Dieses Haus am Spannleitenberg in Kirchseeon soll verschwinden. Stattdessen soll hier ein Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage entstehen. Geplant sind in dem neuen Gebäude acht Wohnungen. © SRO

Am Spannleitenberg in Kirchseeon soll ein Mehrfamilienhaus entstehen. Die Zufahrt zur geplanten Tiefgarage muss aber für Autofahrer, die aus Richtung München kommen, besonders geregelt werden.

Kirchseeon - Ein Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage soll am Spannleitenberg in Kirchseeon entstehen – an einer prominenten Stelle, direkt zwischen der Nordseite der B 304 und dem Forst, gegenüber der Einfahrt zum Gartenweg. Vorgesehen sind über der Tiefgarage mit 15 Stellplätzen zwei Geschosse und ein Dachgeschoss. Die Pläne weisen acht Wohnungen aus. Das bestehende Gebäude soll abgerissen werden. Das Projekt ist schwierig, es hat schon eine längere Geschichte hinter sich. Aus Sicht der Gemeinde konnten nun offene Fragen geklärt werden, beispielsweise zur Eingrünung entlang der Bundesstraße.

Längere Vorlaufzeit

Bereits im Dezember 2021 kamen vom Landratsamt Ebersberg positive Signale zu einer Vorbescheidsanfrage des Bauwerbers. Die Kreisbehörde machte aber Auflagen zum Immissionsschutz. Berücksichtigt werden müsse bei dem Vorhaben auch die „Waldnähe“, also ein möglicher Baumwurf, der Schaden anrichten könnte.

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Linksabbiegen verboten

Eine Zufahrt zum Haus direkt von der B 304 zur Tiefgarage könnte laut Landratsamt zugelassen werden. Voraussetzungen: Die vorhandene Grundstückszufahrt parallel zur Bundesstraße wird zurückgebaut. An der neuen Zufahrt sind Sichtdreiecke freizuhalten. Linksabbiegen vor dem Haus über die Gegenfahrbahn ist untersagt. Heißt: Wer von München kommend mit dem Auto in die Tiefgarage will, muss in Richtung Ebersberg bis zum Friedhof fahren und dort zurück in Richtung Westen wenden. Eine derartige Regelung gibt es bereits für ein anderes neues Wohngebäude an der gleichen Straßenseite an der B304, etwas weiter in Richtung München.

Bepflanzung entlang der B 304

Nun haben die Bauwerber im April dieses Jahres eine Genehmigungsplanung eingereicht, die der Gemeinde Kirchseeon vom Landratsamt zugeleitet wurde. Laut Rathaus wurden die Vorgaben eingearbeitet. Aus Sicht der Kommune fehlte jedoch zunächst ein aussagefähiger Freiflächengestaltungsplan beziehungsweise Baumbestandsplan. Darin soll unter anderem dargestellt werden, wie mit der vorhandenen Eingrünung entlang der B 304 verfahren wird. Dies scheint jetzt geklärt. Im neuen Baumbestandsplan ist laut Bauamt die ausgeprägte Bepflanzung entlang der Bundesstraße ausgewiesen. Ersichtlich ist, welcher Baum- und Heckenbestand erhalten werden kann beziehungsweise erhalten wird und welcher gerodet werden muss, um die Anbindung des Grundstücks zu ermöglichen. Dargestellt seien auch Ersatzpflanzungen.

Offene Fragen gelöst

Aus Sicht der Kirchseeoner Verwaltung ist damit die noch „offene Thematik“ gelöst. Die Prüfung der fachtechnischen Stellungnahme zu einem Fledermausgutachten sowie der dargestellten Schallschutzmaßnahmen obliege nicht der Marktgemeinde, sondern der entsprechenden Fachstellen im Landratsamt Ebersberg, heißt es aus den Kirchseeoner Rathausbüros. Die Ergebnisse zu beiden Themenkomplexen lägen noch nicht vor.

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