Neue Varianten fürs Schneiderhäusl

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Das Schneiderhäusl soll teils saniert, teils durch einen Neubau ersetzt werden. © Thomas Plettenberg

Erneut haben sich die Mitglieder des Bauausschusses mit dem Schneiderhäusl befasst. Drei Varianten für einen Neubau lagen vor, zwei kann sich das Gremium vorstellen. Dreh- und Angelpunkt: Der ehemalige Wohnteil steht unter Denkmalschutz und muss erhalten bleiben.

Gmund - Das Schneiderhäusl in Finsterwald ist uralt und morsch an allen Ecken und Enden. Holzlatten halten es an vielen Stellen zusammen. Dennoch steht der vordere Wohnteil unter Denkmalschutz. 1657 wurde das Schneiderhäusl erstmals urkundlich erwähnt. Es stelle einen anschaulichen Vertreter eines Kleinbauernhauses am Übergang vom 18. zum 19. Jahrhundert dar, sei ein anschaulich erhaltenes Zeugnis der Wohn- und Lebensverhältnisse jener Zeit, zudem komme ihm ein hohes Maß an geschichtlicher, künstlerischer und volkskundlicher Bedeutung zu, die eine Erhaltung im Interesse der Allgemeinheit erforderlich mache. So heißt es in einer Begründung des Landesamts für Denkmalpflege.

Das Gutachten der Denkmalschützer wurde erst aktuell, nachdem im vergangenen Jahr Abrisspläne zur Sprache gekommen waren. Erben des Schneiderhäusls hatten bei der Gemeinde eine Voranfrage eingereicht zum Abriss und Neubau eines Wohnhauses mit Garage. Von Denkmalschutz war dabei noch nicht die Rede. Erst im Nachhinein wurde auch das Landratsamt aktiv, die Anfrage wurde nicht weiterverfolgt. Die Gmunder Bauamtsleiterin Christine Wild war sich schon damals sicher: Der Denkmalschutz werde darüber wachen, dass sich ein Neubau am Erhalt des ehemaligen Wohnteils orientieren müsse.

Genau dieser Fall scheint nun einzutreten. Zur jüngsten Sitzung lag den Mitgliedern des Bauausschusses erneut ein Vorbescheidsantrag vor, diesmal auf Sanierung des denkmalgeschützten Wohnteils sowie Neubau, beziehungsweise Umbau der Tenne.

Drei Varianten hatten die Antragsteller eingereicht, Christine Wild klärte über die Details auf. Variante eins sah den Abriss der Tenne und den Neubau eines 18,20 mal zehn Meter langen Gebäudes mit zwei Vollgeschossen vor, dazu eine nördlich angesiedelte Doppelgarage mit weiteren Stellplätzen. Eine Fläche von 232 Quadratmeter würden die Neubauten einnehmen, „was der bisherigen Größe entsprechen würde“, so die Bauamtsleiterin. In einer zweiten Variante würden die vorhandenen Gebäude saniert und umgenutzt. Eine dritte Variante sah einen kleinen Anbau am denkmalgeschützten Bestand sowie den separaten Neubau eines separaten Einfamilienhauses im hinteren Bereich mit einer Größe von zwölf mal 7,45 Metern vor. Auch in diesem Fall würde keine zusätzliche Fläche versiegelt, so Wild.

Neubaupläne fürs Schneiderhäusl: Einfirstlösung wird favorisiert

Bürgermeister Alfons Besel (FWG) positionierte sich ganz klar: „Für mich kommt nur eine Einfirstlösung in Frage“, sagte Besel, Variante drei sei für ihn nicht vorstellbar. Besel machte auch deutlich, dass nur deshalb Baurecht bestehe, weil der vordere Teil unter Denkmalschutz stehe. Auf Nachfrage von Michael Huber (Grüne), für den ebenso nur eine Einfirstlösung in Frage kam, konnte Besel bereits von der Einschätzung des Landratsamts berichten. Demnach halte der Kreisbaumeister alle drei Varianten für machbar.

Für Georg Rabl (FWG), ebenfalls Befürworter der Varianten eins oder zwei, stellt ein angrenzender Bach ein Problem dar. „Der Bauherr muss sich bewusst sein, dass er hier in den Dreck baut und wir keine Gewährleistung geben“, kritisierte Rabl. Auf seinen Wunsch wurde dieser Punkt ausdrücklich im Protokoll festgehalten.

Einstimmig machten die Mitglieder deutlich, dass sie sich die Variante eins vorstellen können. Für Variante zwei war eine knappe Mehrheit von 6:5 Stimmen, die dritte Variante mit zusätzlichem Einfamilienhaus wurde komplett abgelehnt.

gr

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Информация на этой странице взята из источника: https://www.merkur.de/lokales/region-tegernsee/gmund-ort65533/neue-varianten-fuers-schneiderhaeusl-93096975.html