Bezahlkarte für Asylbewerber im Landkreis Dachau kommt
Ab kommenden Montag beginnt das Landratsamt mit der Ausgabe der Bezahlkarte für Asylbewerber. Doch die Helferkreise sind „nicht glücklich“ darüber, wie ihr Sprecher Peter Barth erklärt.
Dachau – Das Landratsamt Dachau startet ab kommendem Montag mit der Ausgabe der sogenannten Bezahlkarten an Asylbewerber. Ab Juli dann sollen die Geldleistungen, die den Betroffenen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zustehen, nur noch als Guthaben auf die Karte gebucht werden. Bargeldauszahlungen soll es damit nicht mehr geben.
Wie das Landratsamt mitteilt, werden in den kommenden Tagen rund 300 Karten ausgegeben. Bezahlt werden kann dann damit in allen Geschäften, die auch Mastercards akzeptieren. Für Online-Käufe – ausgenommen ist ausdrücklich der ÖPNV – sowie Glücksspiel oder die Verwendung bei Geldübermittlungsdienstleistern ist die Karte gesperrt. Lastschriften und Überweisungen sind nur an bestimmte Zahlungsempfänger möglich, wie zum Beispiel Telekommunikationsanbieter. Zusätzlich können monatlich bis zu 50 Euro in bar abgehoben werden.
Auswirkungen auf den Alltag: Zwischen Verwaltungsvereinfachung und praktischen Hürden
Landrat Stefan Löwl findet, dass sich durch den Abschied von der Barauszahlung der Verwaltungsaufwand „erheblich reduziert“. Außerdem soll die Karte verhindern, dass Sozialleistungen missbraucht oder ins Ausland überwiesen werden. Für die täglichen Einkäufe sowie die Handelstreibenden im Landkreis, da ist sich der Landrat sicher, „ändert sich nichts, da die Kartenzahlung mittlerweile ohnehin die vorrangige Zahlungsweise ist“.

Der Hebertshauser Peter Barth, Sprecher der Asylhelferkreise im Landkreis, glaubt zwar wie Löwl, dass sich durch die Bezahlkarte „in der Praxis nicht viel ändern wird“. Dennoch gibt er zu, nicht glücklich mit dem dem neuen System zu sein. Denn: „Es wird wieder Helfer brauchen, die das den Menschen erklären. Das wird wieder Arbeit für uns sein!“ Hinzu komme, dass die Karte natürlich auch eine gewisse „Beeinträchtigung der persönlichen Lebensgestaltung“ darstelle.
Barth nennt konkrete Beispiele: So hätten die meisten Asylbewerber für die Fortdauer ihres Verfahrens einen Anwalt, die Bezahlung erfolge in Raten, meist 50 Euro pro Monat. „Das muss man dann aber extra beantragen. Das Amt muss das prüfen und freigeben.“ Oder: Will sich ein Asylbewerber in einem afrikanischen Laden in München mit Essen aus seiner Heimat eindecken, so kann er diese Einkäufe nicht mit seiner Karte zahlen – da die nur in Nahversorgern aus der Region funktioniert. Da der Asylbewerber maximal 50 Euro im Monat abheben darf, muss er sich Bargeld außerdem gut einteilen.
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Kritik und Zusammenarbeit: Standpunkte zu der neuen Bezahlkarte
Barth erklärt, im Fall der afrikanischen Lebensmittelläden um „Erleichterungen“ gebeten, aber „kein Entgegenkommen“ erhalten zu haben. Ansonsten aber lobt er doch, dass er und seine Kollegen aus den Helferkreisen bei den Vorbereitungen zur Einführung der Karte vom Landratsamt eingebunden und um mögliche Anregungen und Verbesserungen gebeten worden seien. Dass die Bezahlkarte „politisch gewollt“ und „von oben eingeführt“ worden sei, hätten die Helferkreise längst akzeptiert. Dennoch sind sie überzeugt: „Offiziell sagt in den Ministerien keiner, dass die Karte eine Strafe ist. Aber es darf schon so verstanden werden.“
Meine news
Landratsamtssprecherin Sina Török betont, dass sich das Landratsamt in „begründeten Einzelfällen“ sicher kooperativ zeigen werde. Etwa zum Schuljahresanfang, wenn die Kinder extra Geld brauchen für Materialien oder Ausflüge. „Da könnte man beantragen, dass ausnahmsweise mehr Bargeld abgehoben werden darf.“ Nach einer Prüfung würde, so Török, in diesem Fall sicher eine Lösung ermöglicht. Zumal ja, im Fall einer Familie, alle Familienmitglieder ab 14 Jahren eine Karte bekommen, sprich: „Die können dann entsprechend öfter abheben.“
EU gibt Zuschuss
Im Dachauer Hotel Amedia Hotel & Suites hat das Landratsamt Dachau seit März 2022 50 Doppelzimmer angemietet, um dort bis zu 100 ukrainische Kriegsflüchtlinge beherbergen zu können. Für den Zeitraum vom 7. März 2022 bis 31. Dezember 2023 hat nun die Europäische Union aus ihrem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) 75 Prozent der Kosten – in Summe 1,5 Millionen Euro – übernommen. Die restlichen Kosten trägt der Freistaat Bayern.
Außerdem will das Landratsamt laufend prüfen, wie das System funktioniert. So soll es, nach der Einführungsphase, „zeitnah“ ein Treffen mit den Helferkreisen sowie den Sozialverbänden geben, um sich über die ersten Erfahrungen auszutauschen und – wenn nötig – Verbesserungen vorzunehmen.
Asylhelfer Barth will ebenfalls im Gespräch mit den Verantwortlichen bleiben. Zu tun gibt es nämlich weiter genug. Die Zahl der Geflüchteten aus aller Herren Länder ist – im Vergleich zu den Vormonaten – unverändert hoch (siehe Kasten unten).