Berlin-Wahl 2024: Was Sie zur Wiederholungswahl in der Hauptstadt wissen müssen
Am 11. Februar wird in einigen Wahlbezirken in Berlin die Bundestagswahl 2021 wiederholt. Was heißt das für die Ampel? Alle Infos zur Wahlwiederholung in Berlin.
Berlin – In insgesamt 455 Stimmbezirken in Berlin sind die Wahlberechtigten aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Das hat das Bundesverfassungsgericht nach einer pannenreichen Bundestagswahl 2021 beschlossen. Auslöser für diese Entscheidung waren falsch ausgefüllte Stimmzettel, zeitweise geschlossene Wahllokale oder stundenlanges Warten vor der Stimmabgabe.
Grund genug, die Wahl zu wiederholen. Doch was droht dabei der amtierenden Regierung? Könnte die Wahlwiederholung einen Machtwechsel mit sich bringen? Wer könnte wieder aus dem Bundestag fliegen? Und wer darf jetzt eigentlich seine Stimme erneut abgeben? Diese und weitere Fragen beantworten wir hier.
Wer darf alles bei der Wiederholungswahl in Berlin seine Stimme abgeben?
Die zugelassenen Wählergruppen könnten sich von denen aus 2021 unterscheiden. Wer weggezogen ist, verliert sein Wahlrecht – wer dagegen neu nach Berlin gekommen ist oder das 18. Lebensjahr erreicht hat, darf zur Nachwahl seine Stimme abgeben. Jedoch nur, wenn er spätestens 42 Tage vor der anstehenden Wahlwiederholung in einen entsprechenden Wahlbezirk gezogen ist. Personen, die aus Deutschland weggezogen sind und ihren letzten Wohnsitz in einem betroffenen Wahlbezirk hatten, können vor der anstehenden Wahl „einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen“, schreibt die Bundeswahlbehörde auf ihrer Webseite.

Insgesamt dürften so etwa 550.000 Berlinerinnen und Berliner erneut ihre Stimme für die Bundestagswahl abgeben, was etwas mehr als einem Fünftel der Wahlberechtigten von 2021 entspricht. Ob diese ihr Wahlrecht auch wahrnehmen, bleibt abzuwarten. „Die Wahlbeteiligung in den 455 Stimmbezirken wird dramatisch niedriger sein als 2021“, prognostiziert der Politikwissenschaftler Thorsten Faas gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Gaben damals 75 Prozent der Wahlberechtigten ihre Stimme ab, so dürften seiner Einschätzung nach doiesmal nur noch 40 Prozent aller Wahlberechtigten den Gang zur Wahlurne machen.
Welche Auswirkungen könnte die Berlin-Wahl 2024 auf die Ampel-Regierung haben?
An der aktuellen Ampel-Koalition wird die Wiederholungswahl vermutlich wenig bis nichts ändern. Zwischen den Parteien könne es aber zu Mandatsverschiebungen kommen, berichtet die Tagesschau. Das heißt, dass einige Politiker ihren Sitz im Bundestag verlieren und dafür andere nachrücken. Konkret gehe es um die Mandate von Monika Grütters (CDU) aus dem Wahlkreis Reinickendorf und vom Grünen-Abgeordneten Stefan Gelbhaar im Wahlkreis Pankow.
Die Infos zur Wahlwiederholung in Berlin im Überblick:
Wer darf wählen? | Personen über 18, die mindestens 42 Tage vor der Wahl in einen entsprechenden Wahlbezirk gezogen sind. |
Wann wird gewählt? | Sonntag, 11. Februar 2024 |
Wer steht zur Wahl? | Die Kandidaten aus der Wahl von 2021 treten erneut an. Es dürfen keine weiteren Kandidaten hinzukommen. Einzig verstorbene Personen werden von der Wahl ausgeschlossen. |
Wie viele Wahlbezirke müssen neu wählen? | 455 Wahlbezirke in Berlin. |
In welchen Wahlkreisen wird neu gewählt? | Die Wahl wird in allen 12 Berliner Wahlkreisen wiederholt. |
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Die Nachwahl könnte auch Auswirkungen auf andere Bundesländer haben. Da das Ergebnis der Bundestagswahl 2021 nach der Wiederholung neu ausgewertet werde, könne es auch zu Mandatsverschiebungen in anderen Bundesländern kommen, teilt die Landeswahlleitung auf der Webseite mit. „Bei der Wiederholungswahl werden nicht nur die Erst-, sondern auch die Zweitstimmen in den betroffenen Berliner Wahlbezirken neu abgegeben und das Wahlergebnis unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Berliner Wiederholungswahl bundesweit neu festgestellt“, heißt es dort als Erklärung.
Wer stellt sich bei der Wahlwiederholung in Berlin zur Wahl auf?
Grundsätzlich stehen bei der Wiederholungswahl die gleichen Bewerber zur Auswahl wie zur Bundestagswahl 2021. So können „Wahlvorschläge nur geändert werden, wenn ein Bewerber gestorben oder nicht mehr wählbar ist. Neue Wahlvorschläge werden nicht zugelassen“, schreibt die Landeswahlleitung auf ihrer Website. Parteien dürfen außerdem keine Ersatzkandidaten aufstellen, wenn ein Bewerber gestorben ist.
Zudem werden auch solche Bewerber wieder auf dem Wahlzettel auftauchen, die ihr Mandat bei der Wahl 2021 abgelehnt haben. Sollten diese wiedergewählt werden und die Wahl diesmal annehmen, „verlieren die listennachfolgenden Personen, welche momentan an ihrer Stelle im Deutschen Bundestag sitzen, die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag“. Der Verlust eines Sitzes im Bundestag tritt jedoch erst ein, „wenn der Ältestenrat des Deutschen Bundestages den Verlust der Mitgliedschaft der listennachfolgenden Person beschließt“.
Wieso wird die Wahl in Berlin erst so spät wiederholt?
Wieso die Menschen in Berlin erst jetzt ihre Stimme für die Bundestagswahlen abgeben dürfen, soll vor allem an dem behördlichen Aufwand liegen. In einem ersten Schritt habe der Bundestag zunächst die Wahl prüfen müssen, was ein Jahr in Anspruch nahm, berichtet der Deutschlandfunk. CDU und CSU erhoben daraufhin eine Wahlprüfungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Verhandlungen hätten dann ein weiteres Jahr in Anspruch genommen. Dass die Wahl überhaupt noch vor der nächsten Bundestagswahl stattfindet, sei aber nicht immer der Fall. Manche Wahlwiederholungen würden erst stattfinden, wenn die nächste Wahl bereits gelaufen ist, schreibt der Deutschlandfunk.
Gegen dieses langwierige Verfahren hätten einige bereits Beschwerde eingelegt. Die Bundestagsabgeordneten Till Steffen (Grüne) und Patrick Schneider (CDU) hätten bereits gefordert, dass direkt das Bundesverfassungsgericht über die Wiederholung einer Wahl entscheidet. Damit könne das zeitintensive Verfahren umgangen werden. (nhi)