Wegen Rauschgifthandels musste sich nun ein Rottacher (21) vor dem Schöffengericht Miesbach verantworten. Die Anklageschrift umfasste insgesamt drei Punkte.
Rottach-Egern – Im ersten Fall hatte ein Kreuther eine auf seinem Grundstück versteckte Plastiktüte mit 385 Gramm Marihuana entdeckt und die Polizei verständigt. Auf dem Beutel, der insgesamt 80 Drogentütchen enthielt, wurden DNA-Spuren des Angeklagten und zweier weiterer Personen gefunden. Er habe sich damals, kurz vor Antritt einer Therapie, von seiner Drogenvergangenheit lossagen wollen und daher die Druckverschlusstütchen an Freunde weggegeben, schilderte der Angeklagte. Daher seien seine Spuren darauf gefunden worden. Doch könne er sich an Details nicht erinnern. Seine Behauptung, er habe lediglich die leeren Tütchen an einen Freund übergeben, von dem wohl das aufgefundene Rauschgift stamme, stieß bei Staatsanwältin und Richter auf einige Skepsis.
Schon im Alter von zehn Jahren mit dem Rauschgiftkonsum begonnen
Schon im Alter von zehn Jahren habe ihr Mandant mit dem Rauschgiftkonsum begonnen, um die Trauer über den Tod eines Familienmitglieds zu betäuben, erklärte die Anwältin des Rottachers. Dann sei er in falsche Kreise geraten. Nun aber wolle er sein Leben ändern und habe sich in Entzug bei einer Selbsthilfegruppe begeben.
Zum „Chillen“ ins Hotel: Polizei findet Drogen beim Angeklagten
Der zweite Fall hatte sich in einem Hotel in München abgespielt. Er habe sich dort mit einem Freund und dessen Freundin ein Zimmer genommen, um „ein paar Tage zu chillen“, sagte der 21-Jährige. Doch bei einer Kontrolle habe die Polizei dann Drogen bei ihnen gefunden. Laut Anklageschrift waren es zwei Haschischplatten zu je rund 100 Gramm sowie rund 25 Gramm Marihuana. Eine der beiden Platten habe man dem Angeklagten selbst zuordnen können, sagte ein an den Ermittlungen beteiligter Kriminalhauptkommissar. Der Freund des Angeklagten habe die Polizei auf den Plan gerufen, als er beide Haschischplatten unter seinem Namen im Internet zum Verkauf angeboten habe.
Er habe die Drogenplatte von einem Kollegen erhalten, dessen Namen er nicht nennen wolle, sagte der 21-Jährige. Das Rauschgift sei ausschließlich für den Eigenkonsum bestimmt gewesen. Bezahlt habe er nichts dafür, da er für besagten Kollegen öfter Kunden geworben habe. Von dem geplanten Verkauf im Internet wollte er nichts gewusst haben – was wiederum der Staatsanwältin nicht glaubhaft erschien.
Rottacher kommt aus schwierigen Familienverhältnissen
Im dritten Fall hatte der Angeklagte selbst die Hilfe der Polizei gesucht. Hier soll er in Irschenberg 50 Gramm Marihuana gekauft haben. Doch dann sei er wegen Geldschulden in dieser Sache von dem Dealer nahe Bad Tölz überfallen worden, berichtete der Polizist.
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Der Vertreter der Jugendgerichtshilfe berichtete sodann von einer schwierigen Familiengeschichte und mehrfach gescheiterten Versuchen, die Sucht zu besiegen. Er empfahl, Jugendstrafrecht anzuwenden.
Angeklagter erhält Bewährungsstrafe und muss Therapie fortsetzen
Das Gericht entschied letztlich, nur den zweiten Anklagepunkt, die Sache im Hotel, aufrechtzuerhalten. Der fünffach Vorbestrafte erhielt unter Einbeziehung einer offenen Vorstrafe eine Einheitsjugendstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung sowie die Auflage, seine Therapie fortzusetzen und baldmöglichst eine Berufsausbildung anzutreten. Der Aufenthalt in der Einrichtung deute einen besseren Weg an und habe gerade noch vor einer Gefängnisstrafe bewahrt, sagte Richter Klaus-Jürgen Schmid.
Stefan Gernböck