Mit der Ausweisung eines Sondergebiets für „Tourismus und Tierhaltung“ will die Gemeinde Peiting den Betrieb des beliebten Saliterhofs in Kurzenried auf rechtlich sichere Füße stellen. In der jüngsten Sitzung des Gemeinderats hat das Vorhaben die nächste Hürde genommen – trotz massiver Bedenken von Anwohnern.
Peiting – Josef Sellmaier hatte sich gerade gesetzt, da musste der Kurzenrieder den Ratstisch auch schon wieder verlassen. Als Nachbar des Saliterhofs sei er persönlich betroffen und dürfe deshalb weder an der folgenden Diskussion teilnehmen, noch abstimmen, erklärte Bürgermeister Peter Ostenrieder. So verfolgte Sellmaier von den Zuschauerplätzen aus, wie die Gremiumsmitglieder die eingegangenen Stellungnahmen zur geplanten Flächennutzungsplanänderung und zum Bebauungsplan für den Saliterhof abarbeiteten.
Vor einem Jahr hatte das Gremium das Verfahren in Gang gebracht, um den Fortbestand des beliebten Alpaka-Hofs zu sichern, der mit seinem über die Jahre gewachsenen gastronomischen Angebot und Veranstaltungen die Grenzen dessen, was im Außenbereich baurechtlich zulässig ist, erreicht hatte. Erste Pläne des Besitzers, der das Angebot großzügig ausbauen wollte, fielen damals allerdings durch. Stattdessen setzte der Gemeinderat klare Grenzen: Maximal 90 Sitzplätze für die Gastronomie, dazu höchstens zehn große Veranstaltungen in der Halle mit bis zu 300 Personen pro Jahr, zehn Wohnmobilstellplätze sowie nicht mehr als fünf Wohnungen auf dem Gelände, hielt das Gremium für vertretbar und gab dafür grünes Licht (wir berichteten).
Auflagen für Schallschutz
Zu lösen hatten die Planer seitdem unter anderem die Frage, wie sich der nötige Schallschutz bewerkstelligen ließe. Ein erstes Gutachten blieb laut dem Technischen Umweltschutz im Landratsamt wichtige Antworten schuldig. Zwischenzeitlich sei eine weitere Untersuchung durchgeführt worden, die auf einem rechnerischen Gebäudemodell beruhe, sagte Planer Christian Ufer vom Büro Terrabiota. Das Ergebnis: Die geplante Nutzung sei möglich, wenn gewisse Auflagen eingehalten würden. So müsse etwa durch bauliche Maßnahmen sichergestellt sein, dass der Lärmpegel bei Veranstaltungen in der Halle 90 dB nicht überschreite. Türen und Fenster müssten bei geräuschintensiver Nutzung der Räumlichkeiten etwa bei Hochzeiten geschlossen werden. Generell müsse der Regelbetrieb spätestens um 22 Uhr enden. Ausnahmen gelten nur für zehn Veranstaltungen im Jahr.
Im Gremium sorgte das für etliche Nachfragen. David Kammerer (CSU) hielt die geforderte Beschränkung auf 90 dB für „realitätsfremd“. Aus seiner Erfahrung als Veranstaltungstechniker heraus sei das nicht realistisch. „Das wird bei keinem Konzert eingehalten“, hier sei Ärger vorprogrammiert. Ufer verwies darauf, dass im Zweifelsfall bei Veranstaltungen die Einhaltung per Messung überprüft werden könne.
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Auch Marion Gillinger (ÖDP) fürchtete, dass der Lärm bei Veranstaltungen zu Unmut bei Anliegern führen könne. Sie schlug eine dichtere Bepflanzung vor. Schalltechnisch bringe das nichts, musste sie Ufer enttäuschen. Allenfalls wären mobile Schallschutzwände als mögliche Option denkbar. Der Planer gab jedoch zu bedenken, dass mit Oster-, Advents- und Mittelaltermarkt drei der größeren Veranstaltungen sich ohnehin tagsüber abspielten.
Thomas Elste (Grüne) wollte wissen, wer die Zahl der Veranstaltungen kontrolliere. Dies ergebe sich dadurch, dass für jedes Event eine Genehmigung bei der Gemeinde beantragt werden müsse, entgegnete Ostenrieder, der auf Nachfrage von Hermann Mödl (BVP) auch erklärte, dass mehrtägige Veranstaltungen als eine betrachtet würden, wenn sie vor 22 Uhr enden. Diese und weitere Details sollen im städtebaulichen Vertrag geregelt werden.
Als es um die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamts ging, hakte Gillinger erneut ein. Ihre Frage drehte sich um den künftigen Umgang mit dem Uferstreifen entlang der Peitnach, der Gemeindegrund sei, aber aktuell vom Saliterhof genutzt werde. Ließe sich hier nicht ein Rad- und Gehweg verwirklichen, wollte die ÖDP-Rätin wissen. Aus Verwaltungssicht fehlt es hierfür jedoch an Platz. Außerdem sei ein Radweg entlang der B17 immer noch geplant, sagte Ostenrieder. Für eine künftige Nutzung des Uferbereichs müsste mit den Saliterhof-Betreibern ein Pachtvertrag geschlossen werden.
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Anwohner äußern per Anwalt Bedenken
Dass das Vorhaben in Kurzenried nach wie vor kritisch gesehen wird, zeigte sich an zwei Stellungnahmen, die Nachbarn über ihre Anwälte eingebracht hatten. Darin werfen sie der Gemeinde unter anderem vor, die „in großem Umfang illegalen Tätigkeiten“ mit dem Bebauungsplan legitimieren zu wollen. Von nachhaltigem Tourismus könne aufgrund der Größe keine Rede sein. Die Erschließung sei ebenso problematisch wie die zu erwartende Lärm- und Verkehrsbelastung, heißt es in den Stellungnahmen. Es werde keine Rücksicht auf die Anlieger genommen.
Große Änderungen hatten diese Einwände allerdings nicht zur Folge. Lediglich bei der Nutzung der Wasserquelle folgte man dem Vorschlag von Andreas Barnsteiner (BVP), diese ausschließlich zum Zwecke der Viehtränke zuzulassen und nicht auch noch für die Wollmühle und WC-Spülungen. Vielmehr schloss sich die Mehrheit der Räte der Sicht der Verwaltung an, wonach man „die Verschlechterung der Situation für den Nachbarn“ im Rahmen der städtebaulichen Ziele für vertretbar halte.
Ebenfalls mit 12:7-Stimmen wurde am Ende die Planung gebilligt. Die Zustimmung zum Flächennutzungsplanentwurf war zuvor einstimmig gefallen.