Ärger um verpassten Rückflug nach Türkei-Urlaub: Betroffener schildert „Abreisedrama“ mit vielen Details
Für eine Familie endete der Urlaub in der Türkei mit einem verpassten Rückflug und zusätzlichen Kosten. Das Amtsgericht München bemängelt „Unklarheiten“.
München – Eine Pauschalreise ins türkische Antalya war im August 2024 Thema am Amtsgericht München. Während des zurückliegenden Aufenthalts wurde der Rückflug einer Familie zunächst nach hinten verlegt, dann jedoch auf 19.50 Uhr vorverlegt. Diese Änderung sei der Familie laut Gerichtsangaben um 12 Uhr beim Auschecken mitgeteilt worden. Sie verpasste den Flug, musste neue Tickets buchen und bezahlen. Über diesen Umstand wurde nun vor dem Amtsgericht gestritten.
Verpasster Rückflug nach Türkei-Urlaub: Familienvater schildert vor Gericht Details
Der Familienvater gab an, er habe alles in seiner Macht Stehende getan, um das Flughafenshuttle um 16.35 Uhr zu erreichen. Im Hotel war er gemeinsam mit seiner Ehefrau und den beiden Kindern im Alter von sieben Jahren und 18 Monaten untergebracht gewesen. Auch der Bruder des Mannes hielt sich zum fraglichen Zeitpunkt in Antalya auf. Ihm kam ebenfalls eine Rolle im „Abreisedrama“ zu.

Im Safe des Bruders seien die Reiseunterlagen der Familie aufbewahrt worden. Um 15 Uhr habe das Quartett den benötigten Schlüssel erhalten. Der Bruder habe sich da mit seiner eigenen Familie auf einem Markt in der Stadt aufgehalten.
Shuttle-Bus bereits abgefahren, mit Taxi kommt Familie zu spät am Flughafen an
Im Anschluss „hätten noch Nahrungsmittel für die beiden Kinder gekauft und die Kinder gefüttert und gewickelt werden müssen“, hieß es vor Gericht. Als die Familie schließlich zu ihrem Hotel zurückkehrte, war das Shuttle bereits abgefahren. Ein herbeigerufenes Taxi konnte sie nicht mehr rechtzeitig zum Flughafen bringen.
Der Familienvater verlangte daraufhin die Rückerstattung der 600 Euro für den neu gebuchten Flug am selben Abend. Er behauptete vor Gericht, er sei nicht ordnungsgemäß über die erneute Änderung des Flugplans informiert worden und habe diese nur zufällig beim Auschecken erfahren. Aufgrund dieser Umstände sei es ihm nicht mehr zumutbar gewesen, den Shuttle-Bus noch zu erreichen.
Neue Mitarbeiter am Flughafen München sollen dazu beitragen, den Flugverkehr effizienter zu machen. Einblicke zeigen, wie diese ausgebildet werden.
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Gericht gewährt keine Erstattung der Flugtickets: „Unklarheiten und Andeutungen“
Das Amtsgericht München entschied jedoch, dass die Familie keinen Anspruch auf die Erstattung der neu gebuchten Rückflugtickets hat. Es kam zur Ansicht, dass es durchaus möglich gewesen wäre, alles zu organisieren, um den Flug noch zu erreichen.
Lediglich eine Entschädigung für den verkürzten letzten Urlaubstag und Anwaltskosten gewährte das Amtsgericht, insgesamt 174 Euro. Die Schilderungen des Mannes seien „geprägt von Unklarheiten und Andeutungen“ gewesen, „nicht aber von der gradlinigen Darstellung eines Versuchs, die Reisepapiere zu erlangen“. (lks mit dpa)