Mann (23) wollte 13-jähriges Mädchen zum Sex überreden

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Vor dem Weilheimer Jugendschutzgericht musste sich ein 23-Jähriger verantworten. © Arne Dedert

Weil er einem 13-jährigen Mädchen an den bekleideten Intimbereich gefasst, mit ihr einen sexualisierten Chatverkehr geführt und ihr ein Treffen vorgeschlagen hatte, von dem er sich Sex mit dem Kind versprochen hatte, saß ein 23-Jähriger vor dem Weilheimer Jugendschutzgericht.

Weilheim – „Das ist zu 100 Prozent falsch“, äußerte sich der 23-jährige Angeklagte zu dem Vorwurf, er hätte die zu Tatzeitpunkt 13-Jährige am bekleideten Intimbereich betatscht, während er in einem Jugendzentrum Sozialstunden abzuleisten hatte. Er sei auch zu keinem Zeitpunkt in das Mädchen verliebt gewesen, beteuerte der Weilheimer. „Viel zu jung“, winkte er ab.

Angeklagter wollte Sex auf der Behindertentoilette

Doch Richterin Claudia von Hirschfeld sah den Beschuldigten, den sie bereits aus einem anderen Prozess kannte, skeptisch an. In Anklagepunkt zwei und drei, die er hingegen einräumte, wurden dem jungen Mann Dinge vorgeworfen, die Zweifel an seiner Geschichte aufkommen ließen. In einem äußerst sexualisierten Chat, den er und die Geschädigte im Jahr 2023 geführt hatten, war einem Polizeibeamten zufolge nicht nur von verschiedensten Sexualpraktiken zu lesen, die sie sich mit dem jeweils anderen vorstellen würden, der 23-Jährige hatte dem Kind sogar vorgeschlagen, sich in der Behindertentoilette eines Lebensmittelgeschäfts zu treffen, um dort den Geschlechtsverkehr zu vollziehen. Wie aus dem Schriftwechsel der beiden hervorgeht, hatte die Geschädigte jedoch Bedenken geäußert und erklärt, sie wisse nicht, ob sie dazu „die Eier hat“.

„Warum haben Sie denn mitgemacht, wenn Ihnen das Mädchen egal war?“, wollte die Vorsitzende von dem 23-Jährigen wissen. Eine brauchbare Antwort bekam sie jedoch nicht. Der Angeklagte kam ordentlich ins Rudern, sprach von seinem psychischen Zustand, der aufgrund einer schweren Kindheit von den Verfahrensbeteiligten auch strafmildernd berücksichtigt wurde, und erklärte schließlich, die Aktion sei „dumm“ gewesen. Dass nur er sich vor Gericht verantworten musste und das Mädchen, das seiner Ansicht nach mitverantwortlich für ihre fragwürdige Beziehung gewesen sei, keine Konsequenzen erwartet, brachte den Angeklagten beinahe auf die Palme.

Mädchen hatte Trauma

Ein Hohenpeißenberger, der damals in den Jugendzentrum gearbeitet hatte, erinnerte sich noch, dass die 13-Jährige auf der Suche nach Aufmerksamkeit gewesen sei – auch beim Angeklagten. Ihm habe sich das Mädchen nach dem Übergriff anvertraut und sogar von einem „Trauma“ gesprochen, teilt der Zeuge mit.

Zum Akt war es zwischen dem Geschädigten und dem Angeklagten zwar nicht gekommen, im Chat hatte der Beschuldigte aber einigen Druck auf das Mädchen ausgeübt und gedroht, sich selbst zu verletzen, sollte sie sich von ihm abwenden. Tatsächlich hat der 23-Jährige bereits einen Suizidversuch hinter sich. Dass dem Mädchen die Vorfälle wohl ordentlich zu schaffen gemacht hatten, berichtete dem Gericht einer ihrer Schulkameraden. Einmal, erinnerte sich der Jugendliche, habe sie ihn panisch angerufen und erzählt, sich soeben im Klo eingeschlossen zu haben, da sie den Angeklagten, der in dem Jugendzentrum Hausverbot bekommen hatte, in der Nähe entdeckt haben will. „Sie hat bei fremden Männern sein Gesicht gesehen“, fuhr der Teenager fort. Die Geschädigte selbst sagte nicht vor Gericht aus. Sie war bereits vom zuständigen Ermittlungsrichter in München vernommen worden.

Richterin: Art des Angeklagten „besorgniserregend“

Dass sich der Angeklagte vor Gericht selbst als Opfer inszeniert hatte, gefiel der Staatsanwältin überhaupt nicht. Sie forderte – nachdem der Anklagepunkt mit der Griff an den Intimbereich aus Mangel an Beweisen eingestellt worden war – eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten sowie eine Geldauflage in Höhe von 500 Euro. Sein Mandant habe sich schriftlich bei dem Mädchen entschuldigt, das sei „ein wenig unter den Tisch gefallen“, bemerkte der Verteidiger und sprach, ohne die Tat kleinreden zu wollen, von einer „gewissen Dynamik“, die ihm auch auf Seiten der Geschädigten aufgefallen war. Eine sechsmonatige Bewährungsstrafe reiche seiner Ansicht nach aus.

80 Sozialstunden und eine einjährige Bewährungsstrafe, lautete das Urteil. Der Angeklagte müsse sich dringend um seinen psychischen Zustand kümmern und sich beim Männerinformationszentrum melden. Angesichts des unreflektierten Verhaltens hatte die Richterin so ihre Zweifel, dass sich der Angeklagte, der das Mädchen ihrer Ansicht nach als „Projektionsfläche für seine sexuellen Bedürfnisse genutzt hat“, bessern werde. Die Art, mit der er auf die Geschädigte Druck ausgeübt hatte, sei „besorgniserregend“.

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