„Komplett absurd“: Vermieter will Browser-Verlauf seines Mieters überwachen

Ein Mieter berichtet auf der Internetplattform Reddit, dass sein Vermieter die Nutzung des bereitgestellten Internets überwachen will. Im Mietvertrag stehe offenbar, dass der Vermieter personenbezogene Daten wie Name, Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum, Datum und Uhrzeit der Nutzung sammle. Außerdem besuchte Internetseiten und IP-Adressen und für fünf Jahre speichern.

Mieter akzeptiert zähneknirschend: „Nur drei Monate“

Der Mieter äußert auf Reddit Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit dieser Praxis. Viele andere Nutzer teilen seine Meinung. Eine Person bezeichnete die Ankündigung in den Kommentaren als „komplett absurd“. Viele Kommentatoren empfehlen, einen VPN zu nutzen, um die Überwachung zu umgehen, oder in einer Anfrage nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Auskunft über die gespeicherten Daten zu verlangen.

Einige fragten auch, weshalb der Mieter nicht einfach sein eigenes, überwachungsfreies WLAN nutze. Die Klausel im Mietvertrag bezog sich nämlich nur auf das vom Vermieter gestellte Netzwerk. Der Autor des Posts klärte auf, er bleibe nur drei Monate in der betreffenden Wohnung, und kündigte an, „für wichtigere Sachen“ seinen Handy-Hotspot zu verwenden. 

Interesse des Vermieters ist verständlich, aber unbegründet

Vermieter brauchen Daten von ihren Mietern. Allerdings setzt die DSGVO strenge Regeln dafür, welche Daten erhoben werden dürfen und was damit passieren muss. Dazu gehört laut „datenschutzexperte.de“, dass nur notwendige personenbezogene Daten wie Einkommensverhältnisse und Ausbildung erfasst werden dürfen. Daten, die den höchstpersönlichen Lebensbereich betreffen, sind nicht erlaubt. 

Der Vermieter darf keine Daten aufnehmen zu:

  • Religion
  • Herkunft und Staatsangehörigkeit
  • Politische Meinung und Gewerkschaftszugehörigkeit
  • Familienstand und Familienplanung
  • Sexuelle Identität
  • Hobbies
  • Vorstrafen

Der Browserverlauf ist hochsensibel, da er Rückschlüsse auf die Punkte dieser Liste zulassen könnte. Doch der Gedanke des Vermieters liegt auf der Hand. Er will nicht für Online-Verstöße seiner Mieter haften. Diese Sorge ist verständlich, aber unbegründet. Seitdem die sogenannte „Störerhaftung“ Mitte 2017 abgeschafft wurde, sind WLAN-Betreiber laut „verbraucherzentrale.de“ viel besser geschützt.

Experte Christian Solmecke: Abschaffung der Störerhaftung wichtiger Schritt

Die damals regierende Große Koalition einigte sich darauf, Hotspot-Betreiber nicht mehr für Straftaten und Ordnungswidrigkeiten der Nutzer verantwortlich zu machen. Dennoch, so Medienrechtsexperte Christian Solmecke, entstehe kein rechtsfreier Raum: „Zunächst einmal haftet immer der Täter“, fasst er die neue Rechtslage zusammen. 

Die Maßnahme sei aber ein wichtiger Schritt für offene Netze gewesen, wie es sie heute beispielsweise im ÖPNV gibt.