Wenn es im Büro oder der Wohnung zu heiß wird: Ihre Rechte bei sommerlicher Hitze
Im Sommer steigen die Temperaturen oft deutlich an, was gerade in Mietwohnungen oder Büros für Unbehagen sorgen kann. Gesetzlich ist festgelegt, dass Innenräume von Wohngebäuden dauerhaft nicht wärmer als 26°C werden dürfen. Kurzzeitige Temperaturspitzen können jedoch zulässig sein.
Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) sind bis zu 1200 Übergradtemperaturstunden in einer Berechnung zum sommerlichen Wärmeschutz berücksichtigt. Bei einem Temperaturanstieg auf beispielsweise 30°C für eine Stunde entspricht das einer Differenz von 4°C – und somit 4 Übergradtemperaturstunden.
Luca Arenz ist Geschäftsführer der ARCenergie GmbH und Experte für nachhaltige Bauplanung. Mit seinem Team realisiert er ganzheitliche Neubau- und Sanierungskonzepte und teilt sein Fachwissen auf YouTube. Er ist Teil unseres EXPERTS Circles. Die Inhalte stellen seine persönliche Auffassung auf Basis seiner individuellen Expertise dar.
Neue Gebäude und sommerlicher Wärmeschutz
In Neubauten, die dauerhaft zu heiß werden, können Mieter grundsätzlich Einsicht in die Berechnung des sommerlichen Wärmeschutzes verlangen. Wer allerdings mehrere Wochen lang Außentemperaturen über 30°C bei gleichzeitig hohen Nachttemperaturen erlebt, merkt schnell, dass selbst ein sorgfältig geplanter Neubau an seine Grenzen stoßen kann. Bei älteren Gebäuden gestaltet sich die Situation anders: Da hier andere bauliche Voraussetzungen gelten, sind juristische Möglichkeiten für Mietminderungen meist eingeschränkt. Die Vorgaben für Altbauten entsprechen oftmals nicht den Standards, die in Neubauten bereits berücksichtigt werden.
Klimaanlage fällt aus Anspruch auf Mietminderung
In Mietverträgen kann festgehalten sein, dass eine funktionierende Klimaanlage zum Leistungsumfang zählt. Fällt diese Anlage aus und eine Kühlung ist nicht mehr möglich, kann ein Anspruch auf Mietminderung entstehen. Häufig werden etwa 20 Prozent veranschlagt, in manchen Fällen kann die Minderung jedoch höher ausfallen. Ausschlaggebend sind dabei vor allem die Dauer und die Intensität hoher Temperaturen. Wichtig bleibt stets eine individuelle Prüfung, ob der Ausfall eindeutig dem Vermieter zuzuschreiben ist.
Vermieter müssen für schnelle Abhilfe sorgen
Sobald es Beschwerden über zu hohe Temperaturen gibt, sollten Vermieter rasch reagieren und eventuelle Schäden beheben. Darüber hinaus sind sie angehalten, vorhandene Verschattungsmöglichkeiten wie etwa Raffstores zu nutzen und funktionsfähig zu halten. Bei anhaltender Hitze kann eine effiziente Verschattung das Raumklima deutlich verbessern und so Spannungen zwischen Mietern und Vermietern vorbeugen.
Maximal 35°C in Gewerbe und Industrie
Im produzierenden Gewerbe und in der Industrie gelten abweichende Richtwerte. Hier dürfen Innentemperaturen bis zu 35°C vorherrschen, bevor weitere Maßnahmen erforderlich sind. Arbeitgeber sind zunächst dazu verpflichtet, Ventilatoren aufzustellen und zusätzliche Trinkmöglichkeiten bereitzustellen, um die Hitze erträglicher zu machen.