Die Stiftung Marienstift plant dringend benötigte Wohnungen. Doch die Behörden verweigern die Baugenehmigung. Nun muss ein Gericht entscheiden.
Bad Tölz - Pflegekräfte werden dringend benötigt. Doch selbst wenn die Einrichtungen qualifiziertes Personal finden, ist es oft ein Problem, dass die potenziellen Mitarbeiter in der Region keine bezahlbare Wohnung finden. Diesem Problem will die Stiftung Marienstift, Träger des Pater-Rupert-Mayer-Heims in Bad Tölz, begegnen, indem sie am Krettnerweg zwei Häuser mit Wohnungen für Pflegekräfte baut. Im Ringen um die Baugenehmigung muss die Stiftung nun allerdings vor Gericht ziehen.
Zwei Häuser mit 20 Wohnungen
Schon vor drei Jahren waren die Pläne bekannt geworden. Die Stiftung Marienstift ist im Besitz eines langgestreckten, rund 1500 Quadratmeter großen Grundstücks am Krettnerweg.
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Zwei Häuser mit insgesamt 20 Wohnungen möchte die Stiftung hier errichten. 24 oberirdische Stellplätze sieht die Planung am westlichen und am östlichen Ende des Areals vor.
Schwierige Erschließung
In der öffentlichen Diskussion des Vorhabens war allerdings von Beginn an die schwierige Erschließung ein Knackpunkt. Der schmale Krettnerweg verläuft zwischen Arzbacher Straße und Bockschützstraße entlang einer Mauer zum Franziskanergarten. Mit dem Auto einfahren kann man nur von der Arzbacher Straße aus. Auf der anderen Seite hinaus geht es nur um eine enge Ecke an der Mauer nach links Richtung Caritas-Zentrum. Zwei Autos passen auf dem Weg nicht aneinander vorbei.
Keine Baugenehmigung wegen Stellplatzfrage
Auf diese Probleme hatten sowohl Stadträte im Tölzer Bauausschuss als auch Nachbarn hingewiesen. Das Landratsamt sieht sie Sache offenbar genauso. Wie Pressesprecherin Marlis Peischer auf Anfrage unserer Zeitung erklärt, hat die Behörde keine Baugenehmigung für das Vorhaben erteilt – unter anderem wegen der Stellplatzfrage.
„Für die geplanten Wohnungen wäre der Bedarf an Stellplätzen entsprechend hoch gewesen“, so Peischer. „Eine Reduzierung der Wohnungen hätte hier Abhilfe schaffen können, da sich dadurch die Anzahl der Stellplätze verringert hätte.“ Ein weiterer Aspekt seien „Zweifel an der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs“, sagt die Landratsamt-Sprecherin. Was damit gemeint ist: „Es kann zu Behinderungen kommen.“
Gericht wird entscheiden müssen
Die Stiftung Marienstift erklärt auf Anfrage in einer Stellungnahme: „Wir würden die Häuser weiterhin sehr, sehr gerne bauen. Wenn es nach uns ginge, hätten wir schon vorgestern damit angefangen. Aber leider liegt die Baugenehmigung bei der Behörde.“ Nach Stand der Dinge wird nun ein Gericht die Sache entscheiden müssen. Marlis Peischer vom Landratsamt bestätigt: „Der Ablehnungsbescheid wurde beklagt, das Verfahren ist am Verwaltungsgericht anhängig.“