Nach nur einem Jahr: Tiefgaragen-Pflicht in Marktgemeinde ist wieder passé

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Die Tiefgaragen-Pflicht in Peiting ist nach nur einem Jahr wieder passé (Symbolbild). © Klaus Haag (Symbolbild)

Erst vor gut einem Jahr hatte der Peitinger Gemeinderat eine Tiefgaragen-Pflicht für größere Wohnanlagen beschlossen. Nun sind die Tage für die Regelung schon wieder gezählt. Grund sind rechtliche Bedenken.

Peiting – 30 Jahre sind ein ziemlich stolzes Alter für ein Regelwerk, das nahezu täglich bei Bauprojekten aller Art beachtet werden muss. Entsprechend überfällig war es, dass der Peitinger Gemeinderat im vergangenen Jahr die betagte Stellplatzsatzung überarbeitete und auf einen aktuellen Stand brachte.

Dabei fand auch so manch neue Regelung Eingang. Bauherren sind seitdem etwa bei größeren Bauvorhaben verpflichtet, nicht nur Pkw-Stellplätze, sondern auch Abstellflächen für Fahrräder zu schaffen. Auch eine Tiefgaragen-Pflicht für Wohnanlagen ab einem Bedarf von 15 oder mehr Stellplätzen führte das Gremium damals ein. Doch deren Tage sind nach der Gemeinderatssitzung am vergangenen Dienstag schon wieder gezählt.

Nach nur einem Jahr: Tiefgaragen-Pflicht in Peiting ist wieder passé

Dass sich das Gremium nach so kurzer Zeit überhaupt schon wieder mit der Stellplatzsatzung befasste, lag an einer gesetzlichen Änderung der Bauordnung, die die Stellplatzpflicht ab Oktober auf die Kommunen überträgt. Diese können weiterhin zwar per Satzung vorschreiben, was Bauherren in Sachen Stellplätze beachten müssen – allerdings nur bis zu bestimmten Obergrenzen. Bestehende Regelwerke, die diese Vorgabe nicht erfüllen, treten ab dem Stichtag außer Kraft.

Auch die Peitinger Satzung sei davon betroffen und müsse entsprechend überarbeitet werden, sagte Bauamtsmitarbeiterin Bettina Maeße. Vieles, zu dem man sich im letzten Jahr ausführlich Gedanken gemacht habe, sei jetzt wieder hinfällig, schickte sie vorweg, ehe sie die einzelnen, nötigen Änderungen durchging.

Nicht mehr vorschreiben kann die Gemeinde künftig, dass Bauherren ab einer Wohnungsgröße von 150 Quadratmetern drei Stellplätze schaffen müssen. Die Obergrenze liegt bei maximal zwei Parkplätzen, nur nach unten darf die Kommune abweichen.

Forderung nach Parkgebühren

Norbert Merk (CSU) schlug vor, grundsätzlich zwei Stellplätze zu verlangen. Bislang musste für Wohnungen unter 50 Quadratmeter nur ein Stellplatz nachgewiesen werden. Doch der Vorstoß fand keine Mehrheit. David Kammerer (CSU) sah die Gefahr, dass dadurch kleinere Wohnungen verteuert würden. Maeße wies darauf hin, dass man mit der bisherigen Regelung „gut gefahren“ sei. Auch die Idee von Thomas Elste (Grüne), auf einen Auto-Stellplatz zu verzichten, wenn stattdessen Abstellmöglichkeiten für fünf Fahrräder geschaffen würden, fiel durch. Dadurch würde sich das Problem, dass Autos nicht auf dem eigenen Grundstück, sondern auf der Straße geparkt würden, eher verschärfen, warnte Bürgermeister Peter Ostenrieder, der ebenfalls für die Beibehaltung plädierte.

Marion Gillinger (ÖDP) brachte Parkgebühren ins Spiel, die einer solchen Entwicklung entgegenwirken könnten. Soweit wollte der Rathauschef zwar nicht gehen, kündigte aber an, dass man darüber nachdenke, verstärkt Zonen mit Parkzeitbegrenzung auszuweisen. Unterstützung dafür erhielt er von Alfred Jocher (Unabhängige), der sich über die zunehmende Zahl an Wohnmobilen beklagte, die an der Straße abgestellt und Winterdienst wie auch Müllabfuhr behindern würden.

Zurück zur Stellplatzsatzung: Ebenfalls erst im vergangenen Jahr hatte man darin eine eigene Regelung für ambulante Pflegedienste getroffen. Pro Mitarbeiter sah diese einen Stellplatz vor. Künftig richte sich der Bedarf allein nach der Nutzfläche, so Maeße.

Mehrheit stimmte für die Streichung der Tiefgaragen-Pflicht

Weniger eindeutig wie in diesem Fall war die Sache mit der Tiefgaragenpflicht. Die Bauamtsmitarbeiterin hatte sich durch Kommentare zum Baurecht und Urteile gearbeitet. Diese seien überwiegend zu der Einschätzung gekommen, dass man die Lage von Stellplätzen auf dem Grundstück nicht in der Satzung fordern könne. Sie riet daher dazu, den Passus herauszunehmen.

Doch vom vorauseilenden Gehorsam hielt Merk nichts. „Wir sollten es darauf ankommen lassen und abwarten, bis jemand dagegen klagt.“ Unterstützung erhielt er von Kammerer und Herbert Salzmann (SPD), während Gillinger eine Herausnahme des „Klimakillers“ Tiefgarage befürwortete. Am Ende gaben die rechtlichen Bedenken der Verwaltung den Ausschlag, dass eine Mehrheit mit 13:10-Stimmen für die Streichung der Tiefgaragen-Pflicht stimmte.

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Gegen zwei Stimmen wurde die Anpassung der Stellplatzsatzung beschlossen. Die Verabschiedung des überarbeiteten Regelwerks soll nach der Sommerpause erfolgen.

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