Weil er vor einem Kind onanierte: Schongauer (47) muss in Haft

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Vor dem Amtsgericht Weilheim wurde der Fall verhandelt. © Wahl-Geiger

Als ein 11-Jähriger auf seinem Roller vor der Garage des Angeklagten vorbeigefahren war, hatte der gerade eifrig „an seinem Unterteil herumgespielt“ und dabei für ein paar Sekunden Blickkontakt mit dem Kind gehalten. Nun saß der 47-Jährige wegen sexuellen Missbrauchs ohne Körperkontakt vor Gericht.

Schongau – Der 11-Jährige und sein gleichaltriger Freund hatten im April einen Sonntagnachmittag in der Schongauer Altstadt verbracht: Sie waren Eisessen, erzählte der junge Zeuge vor dem Weilheimer Amtsgericht. Anschließend hatten sich die beiden mit ihren Tretrollern auf den Heimweg gemacht. Bei der Fahrt den Berg hinunter seien die Freunde dann in unterschiedliche Straßen eingebogen und hätten sich kurzzeitig aus den Augen verloren. Der Zeuge war dabei an einem Haus vorbeigekommen, vor dessen Garage ein Mann mit heruntergezogener Hose gestanden habe. „Er hat mit seinem Unterteil gespielt“, erinnerte sich der Geschädigte an einen sonderbaren Anblick. Mit einer Handbewegung machte der 11-Jährige unmissverständlich klar, was er damit gemeint hatte: Der Mann soll onaniert haben. Gleich zu Beginn der Verhandlung verkündete der Angeklagte, er werde sich nicht zu den Vorwürfen äußern.

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Nur wenige Sekunden habe das ungeplante Aufeinandertreffen gedauert, sagte der junge Zeuge. Während er die Szene quasi im Vorbeifahren beobachtet hatte, habe sein Freund von dem Vorfall gar nichts mitbekommen. „Hast Du später noch oft daran denken müssen?“, fragte Jugendrichterin Franziska Braun den Buben. „Ja, schon“, erwiderte er. Auch wenn er wohl keine seelischen Schäden davongetragen hatte, erinnere er sich freilich nur ungern an den Tag zurück.

Polizist hatte Ahnung, um wen es sich handelt

Ein Blick in die Akten zeigte derweil, dass es sich bei seiner Beobachtung wohl nicht um ein unglückliches Missverständnis gehandelt hatte: Bei der Polizei hatte der Bub nämlich erzählt, der Penis des Mannes sei „steif und groß“ gewesen.

Auch er hatte zunächst gedacht, der Angeklagte habe vielleicht nur an die Hecke gepinkelt, sagte ein Polizist aus Schongau: „Man weiß bei Kindern ja nie, was sie so erzählen.“ Zu seiner Überraschung sei der Bub aber äußerst redselig gewesen und habe so detailliert erzählt, als sei es gar nichts Besonderes gewesen. Was der Bub in seinem Alter schon alles über das Thema Sexualität gewusst hatte, habe den Polizisten jedoch fast ein wenig „schockiert“. Bereits nach einer kurzen Recherche hatte der Beamte damals eine Vorahnung, um wen es sich bei dem Täter handeln könnte.

Kinder- und jugendpornografische Dateien gefunden

Sein Kripo-Kollege berichtete daraufhin, dem 11-Jährigen acht Fotos vorgelegt zu haben. Eines der Bilder hatte den Verdächtigen gezeigt, erklärte er. Während der Bub sieben Fotos beinahe unbeachtet gelassen habe, sei ihm das Gesicht eines Mannes „irgendwie bekannt vorgekommen“ – vor allem wegen der Augenbrauen, schilderte der Kripo-Beamte. Tatsächlich sei auf diesem Bild der 47-Jährige zu sehen gewesen.

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Während einer Wohnungsdurchsuchung sei der Schongauer übrigens kooperativ, gleichzeitig aber auch etwas „genervt“ gewesen, sagte der Polizist. Schon zwei Mal einschlägig vorbestraft, habe er sich beklagt, was die Beamten denn nun schon wieder von ihm wollen. Letztlich wurden kinder- und jugendpornografische Dateien auf den Datenträgern des Mannes sichergestellt.

Schon vor dem Vorfall sei er in Therapie gewesen, bemerkte der Schongauer. Im Mai habe er dann mit einer Sexualtherapie in München begonnen.

Bub identifizierte Angeklagten auf Foto

Sie habe keinerlei Zweifel, dass sich die Geschichte wie in der Anklage formuliert zugetragen hatte, verkündete die Staatsanwältin. „Tapfer und prompt“, vor allem aber detailliert habe der Bub ausgesagt. Aufgrund der Vorstrafen sowie der Tatsache, dass die Tat trotz bereits vorausgehender Therapie nicht verhindert werden konnte, sei eine Vollzugsstrafe für den 47-Jährigen die einzig logische Konsequenz: Zwei Jahre und zehn Monate forderte die Staatsanwältin.

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Ob die Anschuldigungen für eine Verurteilung reichen, das stellte zumindest der Verteidiger infrage und verwies auf den Paragrafen 176a des Strafgesetzbuchs. Schließlich sei es Zufall gewesen, dass der Junge damals vorbeigerollert war. Explizit in seine Handlung einbezogen habe der Angeklagte den Bub nicht. Sein Mandant gehöre freigesprochen.

Keine Gründe für Bewährungsstrafe

An einem derart „exponierten Ort“ unweit eines öffentlichen Parkplatzes sei damit zu rechnen, dass ab und an Menschen vorbeikommen– auch Kinder. Ein Umstand, den der Angeklagte „billigend in Kauf genommen“ habe, sagte die Richterin. Auf die Idee, beim Anblick des 11-Jährigen mit der Masturbation aufzuhören, sei er allerdings erst dann gekommen, als der Junge wieder verschwunden war. Zudem müsse man im Hinterkopf behalten, dass der Schongauer „kein unbeschriebenes Blatt“ mehr ist. Selbst seine Therapie habe die Tat nicht unterbinden können, bedauerte Richterin Braun. Das Schöffengericht verhängte eine Vollzugsstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Besondere Umstände, die für eine Bewährung sprechen würden, fand das Gericht keine.

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