Neuer Plan und Veränderungssperre für 56 Grundstücke in Weilheim
Wo und wie kann zwischen Moos- und Gartenstraße im Weilheimer Westen noch gebaut werden? Das regelt die Stadt jetzt mit einem Bebauungsplan und einer Veränderungssperre. An diesem Vorgehen gab es im Stadtrat aber auch Kritik.
Weilheim – Wie auf keinen Fall gebaut werden soll in diesem gewachsenen Wohngebiet, das hat der Bauausschuss des Weilheimer Stadtrates jüngst schon besprochen. Einstimmig lehnte das Gremium massive Neubaupläne für die Ecke Eichtweide/Gartenstraße ab: Dass der Bauwerber dort auf zwei nebeneinanderliegenden Grundstücken zwei Mehrfamilienhäuser mit insgesamt acht Wohneinheiten plus Garagen mit „Duplexparkern“ errichten will, sei „Wahnsinn“, wie es hieß (wir berichteten). Das Landratsamt aber sieht juristisch keinen Ablehnungsgrund und drohte, das gemeindliche Einvernehmen zu den beiden Bauanträgen schlichtweg zu ersetzen. Die Stadt wiederum will sich die Planungshoheit nicht nehmen lassen. Deshalb stellt sie nun einen Bebauungsplan für das Quartier auf und erlässt zur Sicherung der Planung zugleich eine Veränderungssperre.
BfW-Stadtrat hatte elf kritische Fragen zum Plan
Ehe der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung darüber entschied, erklärte Manfred Stork noch einmal den Anlass. Bei dem genannten Bauvorhaben wäre alles „zu eng. zu sehr reingepresst“, sagte der Leiter der städtischen Bauverwaltung: „Da knirscht es an allen Ecken.“ Er empfahl deshalb, die Entwicklung in diesem Bereich – sprich: zwischen Sommerstraße, Gartenstraße, Frühlingstraße und Moosstraße – per Bebauungsplan „in geordnete städtebauliche Bahnen zu lenken“. Es gelte, darin überbaubare Flächen, die Höhenentwicklung sowie „eine sozialverträgliche Anzahl von Wohneinheiten“ festzulegen.
Stadtratsmitglied Florian Lechner (BfW) hatte dazu noch vor der Sitzung eine Liste mit elf kritischen Fragen ans Rathaus geschickt. Er wollte zum Beispiel wissen, ob betroffene Eigentümer gegenüber den Baumöglichkeiten ohne Bebauungsplan mit Einschränkungen rechnen müssten. Die Bauleitplanung solle „eine gewisse Nachverdichtung“ ermöglichen, antwortete Stork darauf, „aber in geordneten Bahnen“.
Bebauungsplan soll „Maximal-Auswüchse einbremsen“
„Der Bebauungsplan verhindert nicht, er ordnet“, betonte 2. Bürgermeisterin Angelika Flock (CSU) als Sitzungsleiterin. Doch so könnten „Maximal-Auswüchse eingebremst“ werden. Und das ist nach Ansicht der meisten Ratsmitglieder auch nötig. „Die Stadt muss hier tätig werden“, meinte etwa Grünen-Sprecher Manuel Neulinger – denn wie sich das genannte Bauvorhaben „in die Umgebung einfügen soll, ist mir ein Rätsel“. Brigitte Holeczek versicherte, dass man mit dem Bebauungsplan „niemanden beschneiden“ wolle: „Im Gegenteil“, so die BfW-Fraktionsvorsitzende an die Adresse verunsicherter Grundeigentümer: „Wahrscheinlich entsteht die ein oder andere Baumöglichkeit mehr.“ Doch es gehe um eine insgesamt „verträgliche Nachverdichtung“.
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3. Bürgermeister ist verärgert wegen „nicht vorhandener Einsicht“
3. Bürgermeister Alfred Honisch (Grüne) erinnerte daran, dass der Bauausschuss dem Antragsteller für die Ecke Eichtweide/Gartenstraße einen „Vorschlag zur Güte“ gemacht habe und sich dort immerhin sechs Wohneinheiten vorstellen könne. Doch darauf habe der Bauwerber nicht reagiert. Dass „aufgrund nicht vorhandener Einsicht eines Einzelnen“ nun ein Bebauungsplanverfahren nötig sei, ärgert Honisch – gerade vor dem Hintergrund, „dass stets Bürokratie-Abbau gefordert wird“.
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FDP-Stadträtin kritisiert Vorgehen der Stadt
Dagegen zeigte sich Saika Gebauer (FDP) „nicht einverstanden“ mit dem Vorgehen der Stadt, insbesondere mit der Veränderungssperre. Sie teile die Ansicht des Landratsamtes, dass sich das besagte Bauvorhaben einfüge. Das bemesse sich schließlich „an der Kubatur, nicht an der Zahl der Wohneinheiten“. Und die vorgeschriebenen Abstände seien eingehalten, wenn auch knapp. „Wir brauchen Wohnraum“, fügte Gebauer hinzu, „und hier schafft jemand Wohnraum – das werden wir in nächster Zeit nicht mehr so oft erleben“.
Die Ratsmehrheit beschloss dennoch, was schon der Bauausschuss vorgeschlagen hatte: Die vorliegenden Bauanträge für zwei Mehrfamilienhäuser mit insgesamt acht Wohnungen auf den Grundstücken Eichtweide 2 und Gartenstraße 17 wurden abgelehnt. Und der Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes „Gartenstraße / Moosstraße“ mitsamt Erlass einer Veränderungssperre wurde zugestimmt. Der Umgriff dieses Bebauungsplanes umfasst 56 Grundstücke. Gegenstimmen gab es zu all dem jeweils von Gebauer und Lechner.
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