19-Jährige starb am Unfallort: Gutachter stellt Todesfahrt nach - und äußert Verdacht

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Der Fahrer des BMW überlebte schwer verletzt, seine Beifahrerin starb. Nun stand der damals 20-Jährige vor Gericht. © Archiv

Ein junger Mann aus Starnberg muss sich wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Seine 19-jährige Beifahrerin starb. Ein Gutachten klärt einige Fragen.

Wolfratshausen/Berg - Wie konnte es zu dem schrecklichen Unfall kommen, bei dem eine 19-Jährige ihr Leben verlor? Diese Frage stand im Mittelpunkt des zweiten Prozesstags gegen einen jungen Starnberger (20), der sich derzeit wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Tötung vor dem Amtsgericht Wolfratshausen verantworten muss.

Angeklagter verlor Kontrolle über BMW

Wie berichtet hatte der Angeklagte am 22. Mai 2023 gegen 23 Uhr auf der Staatsstraße 2070 zwischen Dorfen und Höhenrain die Kontrolle über seinen BMW verloren und war unmittelbar hinter der Autobahnunterführung gegen einen Baum gekracht. Ein Gutachter kam zu dem Schluss, dass überhöhte Geschwindigkeit ursächlich Grund dafür war. „Wenn er 100 gefahren wäre, wäre er nicht am Baum angekommen“, erklärte Diplom-Ingenieur Tobias Kick. Der Sachverständige für Straßenverkehrsunfälle bei der DEKRA hatte ausgehend von der Auffindesituation des zerstörten Fahrzeugs und Reifenspuren auf der Fahrbahn den Unfallhergang rekonstruiert. Zudem war er die Strecke in unterschiedlichen Geschwindigkeiten selbst abgefahren.

Experte äußert Verdacht zu Todesfahrt - 20-Jähriger war am Steuer

Eine Fahrt auf der Landstraße mit den erlaubten 100 Kilometern pro Stunde läge „schon oberhalb der Wohlfühlgrenze“, sagte der Experte. Aber mit dem Tempo könne man sicher durchkommen. „110 km/h sind schon sportlich. Und 120 – da sollte nichts schiefgehen. Man muss sehr konzentriert fahren, da darf nichts dazukommen“, fuhr der Experte fort.

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Experte schließt Defekt an Pkw aus: Todesfahrt bei Berg

Gemeint ist: „Kein Überreißen, kein Wild oder auch nur leuchtende Reh-Augen am Straßenrand, die den Fahrer ablenken.“ Der junge Starnberger habe offenbar „noch versucht, das Fahrzeug einzufangen, das ist nicht gelungen.“ Der Angeklagte hatte zu Prozessbeginn erklärt, an den Unfall keine Erinnerung zu haben.

Was letztlich zum Übersteuern des Fahrzeugs geführt hatte, lässt sich nicht rekonstruieren. Auch Wildwechsel wolle er nicht ausschließen, erklärte der Sachverständige. Allerdings gebe es „keinerlei Spuren, die das belegen.“ Dass etwaige technische Mängel an dem fast 20 Jahre alten BMW unfallursächlich gewesen sein könnten, hatte der Experte schon am ersten Verhandlungstag ausgeschlossen.

Nach dem Unfall hatte im Raum Starnberg eine Sprachnachricht die Runde gemacht, der angeklagte Kfz-Mechatroniker-Azubi fahre gerne zu schnell. Diese Behauptung stützten vier junge Leute vor Gericht nicht. Zwar sei er selbst nie mit ihm gefahren, „aber das halte ich für Unsinn, das kann ich nicht bestätigen“, erklärte ein Zeuge. Ein Freund des Angeklagten, der nach eigenen Worten über Mitfahr-Erfahrung verfügt, sagte: „Das ist völliger Schwachsinn.“ Der Prozess wird fortgesetzt.

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