Pferd stirbt nach OP: Tierarzt soll Schadensersatz zahlen

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Die Isländerstute hätte nicht operiert werden dürfen. © Sebastian Kahnert

Eine Frau kauft eine Isländerstute für 20.000 Euro. Ein Tierarzt habe ihr versichert, es sei „alles in Ordnung“. Kurze Zeit später stirbt das Pferd nach einer Operation.

Bad Tölz-Wolfratshausen - Auf der Suche nach einem Pferd stößt eine Frau vor drei Jahren auf eine Isländerstute. 20 000 Euro soll das achtjährige Pferd kosten. Die Käuferin wendet sich an einen Tierarzt aus dem Landkreis, der die Stute untersuchen soll. Eine solche Ankaufuntersuchung ist bei höherpreisigen Tieren üblich: Sollte sich später ein Mangel zeigen, haftet neben dem Verkäufer in der Regel auch der Tierarzt. Der Arzt habe ihr bei der Untersuchung versichert, es sei „alles in Ordnung“ und sie könne das Pferd bedenkenlos kaufen, gibt die Käuferin später vor Gericht an.

Kurz nach dem Kauf wurde ein Griffelbeinbruch festgestellt

Zwei Monate nach dem Kauf zeigt sich tatsächlich ein Mangel: Am rechten Vorderbein wird ein Griffelbeinbruch am Überbein festgestellt. Der Tierarzt rät zur sofortigen Operation, die die Käuferin auch durchführen lässt - und zwar von dem Tierarzt, der ihr bei der Ankaufuntersuchung nach eigenen Angaben Mangelfreiheit versprochen hat. Kurze Zeit später stirbt das Pferd.

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Tierarzt zum Schadenserstz verpflichtet

Der Klage der Käuferin auf Erstattung des Kaufpreises und weiterer Kosten hat das Münchner Landgericht im Juli 2023 stattgegeben. Die Berufung des Tierarztes gegen das erstinstanzliche Urteil hat das Oberlandesgericht am Donnerstag zurückgewiesen. „Der Senat kam zur Überzeugung, dass der Beklagte zum Schadensersatz verpflichtet ist, weil die postoperative Nachsorge fehlerhaft war; auch hätte das Pferd aufgrund der Blutwerte ohne weitergehende Untersuchungen nicht narkotisiert und operiert werden dürfen”, heißt es in einer Mitteilung des Pressesprechers.

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Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht: Zwar hat das Oberlandesgericht die Revision nicht zugelassen. Weil der Streitwert über 20 000 Euro liegt, könnte der Veterinär Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof erheben.

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