Grabgebühren müssten doppelt so hoch sein

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Die Grabgebühren steigen (Beispielfoto) © Foto: dpa

Die Grabgebühren für die Friedhöfe in Maisach, Gernlinden, Überacker und Germerswang steigen. Um nicht das Doppelte verlangen zu müssen, ist zwar ein Puffer eingebaut. Aber künftig werden alle Kosten umgelegt.

Maisach – Kommunen sind verpflichtet, ihre Ausgaben für Friedhöfe in voller Höhe durch Gebühreneinnahmen zu decken. In Maisach hatte man das zuletzt anders gehandhabt – und zwar mit Absicht. Wie Kämmerin Angelika Braunmüller erklärt, hatte man bei bisherigen Kalkulationen nur 70 Prozent der Kosten auf die Friedhofnutzer umgelegt – „weil ein Teil des Gernlindner Friedhofs nicht als solcher genutzt wird“. Daher habe man sich bewusst dazu entschieden, die ungenutzte Fläche nicht miteinzurechnen. „Wir wollten den Bürger entlasten“, erklärt Braunmüller. Denn bei voller Einbeziehung der Fläche hätte man höhere Gebühren verlangen müssen.

Zwischenschritt

Diese Praxis war nie bemängelt worden. Braunmüller: „Das hat bisher niemanden gestört.“ Aber bei der jüngsten Prüfung durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband wurde angemahnt, dass künftig 100 Prozent anzusetzen sind. Das geschieht ab 2024 – hat aber erst ab dem Jahr 2027 die vollen Auswirkungen.

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Denn der Gemeinderat hat auf Vorschlag von Braunmüller einen Zwischenschritt für die Jahre 2024 bis 2026 eingelegt. Dann sind zwar höhere Gebühren zu zahlen, aber nicht die, die rechnerisch notwendig gewesen wären.

Bei den Friedhöfen war von 2020 bis 2023 ein Defizit von fast 180 000 Euro entstanden. Das müsste bei der Neukalkulation der Kosten eigentlich umgelegt werden. Doch dann hätten neue Gräber plötzlich das Doppelte gekostet. Auch in den Augen des Gemeinderats wäre das nicht tragbar gewesen. In Absprache mit der Rechtsaufsicht im Landratsamt entschied man sich deshalb dazu, die Unterdeckung aus den Vorjahren nicht einzurechnen.

Familiengrab

So steigen die Gebühren nicht um über 50, sondern nur um 6,25 Prozent. Für ein Familiengrab und ein großes Urnengrab (je Vierfach-Belegung) werden 2040 Euro fällig (bis dato 1920 Euro), für ein Einzel-, ein kleines Urnengrab und eine Urnenstele 1020 Euro (bisher 960 Euro). Je 510 Euro kosten Kinder-, Gemeinschafts- und anonymes Grab. Die Preise gelten für die gesamte Ruhefrist.

Bei den klassischen Gräbern ist man damit wieder bei den Preisen, die ab 2007 galten. Bei den immer stärker gefragten Urnengräbern haben sich die Preise seitdem dagegen vervierfacht.

Die Kämmerin betonte, dass jedoch in der neuen Kalkulation für die Gebühren ab 2027 das gesamte Defizit umgelegt werden müsse. Auch dem stimmte der Gemeinderat zu.

In der Sitzung ging es zudem darum, dass immer mehr Urnengräber/-nischen gefragt sind, weniger Einzel- und Familiengräber. Erdbestattungen machten nur noch ein Drittel aus, so Braunmüller. Vize-Bürgermeister Roland Müller (CSU) bemängelte, dass es kleine Urnengräber nur in Gernlinden gebe. Die Kämmerin sagte, dass in den nächsten Jahren eine neue Friedhofsgesamtplanung erfolgen müsse, um auf die veränderte Nachfrage zu reagieren. Doch eine solche Planung sei teuer.

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