Nach Knast-Wechsel von Alfons Schuhbeck: Darf der Star-Koch jetzt wieder arbeiten? Die wichtigsten Antworten
Für Alfons Schuhbeck gibt es nach fast fünfeinhalb Monaten Haft in der JVA Landsberg die erste Veränderung. Was sich für ihn in der Außenstelle Rothenfeld ändern wird - und wann er wieder arbeiten darf: Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.
Am Montag wurde Alfons Schuhbeck (74) von der JVA Landsberg in die Außenstelle nach Rothenfeld bei Andechs verlegt. Dort muss er jetzt den Großteil seiner Haftstrafe wegen Steuerhinterziehung (drei Jahre und zwei Monate) absitzen. Doch wie geht es dort für den Star-Koch weiter, der seit August hinter Gittern sitzt? Die tz beantwortet die wichtigsten Fragen:
Darf Fonsi jetzt wieder in München arbeiten?
Nein! Es könne „nicht bestätigt werden, dass dem Gefangenen Schuhbeck Freigang gewährt worden ist“, stellt Regierungsdirektor Dr. Harald Eichinger klar, der stellvertretender Anstaltsleiter in Rothenfeld ist. „Freigang“ bedeutet laut Bayerischen Justizministerium, „wenn ein Gefangener außerhalb der Anstalt regelmäßig einer Beschäftigung ohne Aufsicht von Vollzugsbediensteten nachgehen darf“. Bei dieser Maßnahme handele es sich um eine Lockerung des Vollzugs. Schuhbeck wurde sie bislang aber nicht gewährt. „Deswegen kann auch nicht bestätigt werden, dass er fortan wieder für eine private Firma tätig ist“, sagt Eichinger. Zwar berichtete eine Zeitung, dass Schuhbeck nun tagsüber wieder im Gewürzladen am Platzl arbeiten wolle. Eichinger zufolge ist das aber rechtlich gar nicht möglich.

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Wann erhält Schuhbeck weiteren Freiheiten?
Für die Gewährung von Lockerungen des Vollzugs ist laut Justizministerium erforderlich, „dass die Gefahr der Entweichung, der Begehung neuer Straftaten und eines sonstigen Missbrauchs mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann“. So weit ist Fonsi nach Einschätzung der Behörden aber offenbar noch nicht. Über die Gewährung von Lockerungen entscheide die Anstalt „im eigenen Ermessen“. Voraussetzung ist ein positiver Haftverlauf. Abhängig von den Umständen des Einzelfalls könnten „zunächst Ausführungen unter Aufsicht von Justizvollzugsbediensteten gewährt werden, gefolgt von begleiteten und unbegleiteten Ausgängen von zunehmender Dauer und - bei weiterer Bewährung - Freigang“, teilt das Ministerium auf Anfrage mit.
Darf Schuhbeck jetzt in Rothenfeld kochen?
Nein. Denn in der Anstalt „wird nicht selbst gekocht, vielmehr wird die Außenstelle von der Hauptanstalt täglich mit dem warmen Essen versorgt“, sagt Knast-Chefin Monika Groß. Schade für die rund 100 Häftlinge…
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