„Habe nichts falsch gemacht“ - Prostituierte macht Home-Office und steht vor Zwangsräumung
Juanita gab ihren Job in einem Bordell auf, um aus ihrer Wohnung in Melbourne im australischen Bundesstaat Victoria heraus privat zu arbeiten. Sie hoffte, durch die Legalisierung der Sexarbeit im Jahr 2022 sicherer zu sein. Trotz der eindeutigen Rechtslage bekommt sie Probleme mit dem Vermieter. Ihre Anwältin kritisiert fehlende Unterstützung der Behörden für ihre Klientin.
„Die Regierung kann nicht behaupten, ihre Aufgabe sei erfüllt.“
Der britischen Zeitung „The Guardian“ berichtet die Sex-Arbeiterin, dass ein anonymer Flyer sie fälschlicherweise eines illegalen Betriebs beschuldigte. Der Zettel, den Unbekannte in der Nachbarschaft verteilten, löste laut dem Bericht eine Untersuchung durch den Gemeinderat aus. Juanitas Vermieter reagierte mit einer Kündigung.

Die Anwältin Emily Smith von Southside Justice betreut diesen und zahlreiche ähnliche Fälle. Ihre Organisation hat 156.000 Australische Dollar, über 96.000 Euro, von der Bundesregierung zur Schaffung einer Rechtshilfeplattform für Sexarbeiter erhalten.
Laut „Guardian“ hat Smith in den zwei Jahren seit der Legalisierung 90 Klienten in 334 Fällen betreut. Sie betont gegenüber der Zeitung: „Die Regierung kann nicht behaupten, ihre Aufgabe sei erfüllt.“ Trotz der Legalisierung und Schutzgesetze würden Menschen wie Juanita mit Diskriminierung konfrontiert.
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Prostitution im Home-Office auch in Deutschland möglich
In Deutschland wie in vielen anderen europäischen Ländern ist Prostitution erlaubt und gesetzlich geregelt. In Belgien erhalten Prostituierte sogar Mutterschutz, eine Krankenversicherung und Rente. Laut dem Prostituiertenschutzgesetzt (ProstSchG) ist auch die Arbeit von zu Hause aus möglich. Dafür gelten diese Regeln.
- Geltungsbereich: Als Sex-Arbeiter gelten alle Personen, die sexuelle Dienstleistungen anbieten. Ausgenommen sind laut Gesetz „Vorführungen mit ausschließlich darstellerischem Charakter“.
- Anmeldung: Prostitutionsgewerbe müssen angemeldet sein. Für Sexarbeiter bedeutet das, sie müssen ihren vollen Namen, Melde-/Zustelladresse, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, ggf. Arbeitserlaubnis, den Arbeitsort und zwei Fotos einreichen.
- Prostituiertenausweis: Die zuständige Behörde stellt dann innerhalb von fünf Tagen einen „Prostituiertenausweis“ aus, der alle Informationen erhält und ein oder zwei Jahre gilt.
- Prostitution in Wohnungen: Wenn Einzelpersonen ihrer Sexarbeit in einer Wohnung nachgehen wollen, können sie dies ohne Anmeldung eines Prostitutionsgewerbes tun.
- Vermieter hat letztes Wort: Handelt es sich um eine privat angemietete Wohnung, kann der Vermieter einer hier vorliegenden gewerblichen Nutzung laut „juraforum.de“ jedoch widersprechen.