Historischer Durchbruch - Sexarbeiter in Belgien erhalten weltweit erstmals Mutterschutz und Rente

Sexarbeit wird in Belgien künftig geregelt und mit Arbeitsverträgen, Krankenversicherung, Renten, Mutterschaftsurlaub und Krankheitstagen ausgestattet. Laut BBC ist Belgien das erste Land der Welt, das solche Arbeitsrechte für Sexdienstleister einführt.

Kritik an Arbeitsrechten für Sexarbeiter in Belgien: „Es ist gefährlich“ 

Das neue Gesetz ermöglicht Sexarbeitern offizielle Arbeitsverträge und Schutzmaßnahmen. Sophie, eine belgische Prostituierte, sagte der BBC: „Ich musste arbeiten, als ich im neunten Monat schwanger war“. Das neue Gesetz soll solche belastenden Situationen verhindern.

Kritiker warnen jedoch vor möglichen negativen Folgen. Julia Crumière von der NGO Isala sagte der BBC: „Es ist gefährlich, weil es einen Beruf normalisiert, der in seinem Kern immer gewalttätig ist.“ Die Maßnahme könnte aber auch die Arbeitsbedingungen und die Sicherheit von Sexdienstleistern deutlich verbessern.

Prostituiertenschutzgesetz in Deutschland

Etwas anders sieht es in Deutschland aus. Seit dem 1. Juli 2017 müssen sich Personen, die in Deutschland der Prostitution nachgehen oder dies beabsichtigen, bei der zuständigen Behörde anmelden. (§ 3 ProstSchG). Dazu gehört ein Informationsgespräch über sozialrechtliche Regelungen und Beratungsmöglichkeiten sowie eine gesundheitliche Beratung (§§ 7, 8, 10 ProstSchG). 

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten sie eine Anmeldebescheinigung, auch „Hurenkarte“ genannt, die immer mitgeführt werden muss (§§ 5, 6 ProstSchG). Diese Bescheinigung ist zwei Jahre gültig, bei Personen unter 21 Jahren nur ein Jahr (§ 5 Abs. 4 ProstSchG). Die meisten registrierten Prostituierten gab es im vergangenen Jahr in Nordrhein-Westfalen. Ziel des Gesetzes ist es, die Sicherheit und Selbstbestimmung von Prostituierten zu stärken und Menschenhandel und Zwangsprostitution zu bekämpfen.