Bestürzung und Entsetzen hat am Wochenende bei der Herzoglichen Fischzucht Wildbad Kreuth und ihren Gästen die Attacke eines Jagdhundes ausgelöst. Katze „Miezi“ starb.
Kreuth – Der Deutsch Drahthaar eines Jägers (28) aus dem nordrhein-westfälischen Kreis Kleve stürzte sich auf die Katze der Fischer, packte und schüttelte sie und biss sie tot. Die zweijährige Hündin, die nicht angeleint war, schoss unter dem Zaun, der das Betriebsgelände absperrt, durch und stürzte sich auf die nichts ahnende „Miezie“, so der Name der Katze. Weder der Hundehalter, der seiner Hündin unter dem Zaun hindurch folgte und versuchte, sie abzurufen, noch die Mitarbeiter der Fischerei, die ihrer „Betriebskatze“ sofort zu Hilfe eilten, konnten noch irgendetwas für sie tun. Der Hundehalter entschuldigte sich bei den Fischern und bot an, den Schaden zu bezahlen. „Wie der zu beziffern hätte sein sollen, ist mir rätselhaft“, zürnt Fischwirt Tizian Friedrich, der die Urlaubsvertretung von Pächter und Betriebsleiter Alexander Wiemann übernommen hat.
Katze lief Fischern als Jungtier zu
Die Katze sei den Fischern vor zwölf Jahren tragend zugelaufen, habe Vertrauen gefasst und in der Obhut der Fischer zweimal Junge geworfen. Liebevoll haben sich die Fischer um ihr Maskottchen gekümmert, sie auch außerhalb der Betriebszeiten gefüttert und zum Impfen zum Tierarzt gebracht.
Friedrich ist verärgert, dass der Jäger den Hund mit Jagdtrieb nicht angeleint hatte. „Es kann doch nicht sein, dass ein Hund einfach andere Haustiere reißt.“ Deshalb haben die Fischwirte die Attacke bei der Polizei angezeigt. Den Beamten vor Ort habe der Nordrhein-Westfale erklärt, dass seine Hündin, die er selbst zum Jagdhund ausgebildet habe, zuvor in der Weißach baden und deshalb nicht angeleint gewesen sei.
Tote Katze zählt als Sachschaden
Eine Anleinpflicht besteht rund um Wildbad Kreuth nicht. Laut Bürgermeister Josef Bierschneider und Herzogin Helene in Bayern, selbst Jägerin und mehrfache Hundebesitzerin, gibt es im Winter beim Wildbad um die Wildfütterung herum ein Wildschutzgebiet. Dann gelte dort automatisch auch eine Anleinpflicht. Im Bereich der Fischzucht unterdessen nicht, somit hat der Hundehalter noch nicht einmal eine Ordnungswidrigkeit begangen. Eine tote Katze zählt rechtlich als Sachschaden, für den der 28-Jährige oder seine Hundehaftpflicht-Versicherung Schadenersatz zu leisten hat. Jeder Tierhalter weiß aber, dass man den Wert eines Haustieres nicht in Euro bemessen kann.
„Leider kein Einzelfall“
Johanna Eckert-Schotte, Vorsitzende des Tierschutzvereins Tegernseer Tal, erklärt mit Blick auf den noch jungen Jäger mit zweijährigem Jagdhund: „Er hatte diesen nicht unter Kontrolle. Das ist leider kein Einzelfall.“ Sie fordert von Hundehaltern Rücksicht – egal zu welcher Jahreszeit: „Mensch und Hund sollen sich waldgerecht verhalten. Hunde konsequent im Wald an die Leine, das kann lebensrettend für ein Wildtier wie auch ein anderes Haustier sein.“
Antonie Kozemko, Jagdaufseherin des Bayerischen Jagdverbands, hat für den Hundehalter wenig Verständnis. „Ein vernünftiger Jäger, der den Jagdtrieb seines Tieres kennt, würde seinen Hund anleinen.“ Das Verhalten des Kollegen aus NRW bringe die gesamte Jägerschaft in Misskredit.
Die Fischer überlegen nun, ob sie bei der Gemeinde eine Anleinpflicht rund um das Betriebsgelände beantragen.