Der überarbeitete Bauantrag überzeugt den Ausschuss einstimmig. Statt Mansarddach kommt nun ein konventionelles Satteldach zum Einsatz.
Bad Tölz – Viel Aufregung hatte es im Februar 2025 gegeben, als ein Bauwerber am Melkstattweg einen Doppelantrag für zwei Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnung der Stadt zur Befürwortung vorlegte. Das Besonders daran: Die Häuser besaßen ein Mansarddach mit Krüppelwalm und hätten damit, wie Kritiker bemängelten, auch als Bergbahnstation durchgehen können. Am Hintersberg entsprächen sie jedenfalls nicht der umgebenden Bebauung, meinten nicht nur zahlreiche Anlieger, sondern auch die Bauausschuss-Mitglieder und lehnten ab.
Stadt zog das schärfste Schwert
Bemerkenswert: Die Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt war nicht dieser Meinung. Gestaltung sei in der Bayerischen Bauordnung kein Kriterium mehr. Die Kreisbehörde drohte mit dem Ersetzen des gemeindlichen Einvernehmens. Daraufhin zog die Stadt das schärfste Schwert, das sie besitzt, und verhängte eine Veränderungssperre. Damit wurde der Status quo eingefroren und die Stadt verpflichtete sich automatisch, einen Bebauungsplan mit baulichen Vorgaben zu erstellen.
Kein auffälliges Mansarddach
Dem ist der Bauwerber nun mit einem neuen Bauantrag zuvorgekommen, der nach Vorberatung mit dem Stadtbauamt entstanden ist. Er sieht ein konventionelles Doppelhaus mit jeweils drei Wohneinheiten vor. Statt auffälligem Mansarddach ist nun ein normales Satteldach mit maximal 30 Grad Dachneigung und Ziegeleindeckung geplant. Die jeweils drei Stellplätze für Kfz und Räder werden nachgewiesen. Ein Kinderspielplatz, so die Nachfrage von Johannes Gundermann (Grüne), ist laut Bauamtsleiter Christian Fürstberger nicht nötig.
Es lohne sich auch einmal ‚Nein‘ zu sagen
Michael Lindmair (FWG) brachte wohl die Meinung aller Ausschussmitglieder und zuhörenden Nachbarn auf den Punkt: Der Fall sei ein Beispiel, dass es sich lohnt, auch einmal Nein zu sagen. Die Bauausschussmitglieder stimmten einmütig für das Vorhaben.