Um im Fall eines Ausbruchs der Vogelgrippe vor Ort reagieren zu können zu sein, empfiehlt das Tölzer Landratsamt allen Gefügelhaltern, sich zu wappnen.
Bad Tölz-Wolfratshausen – Noch ist die Vogelgrippe nicht im Landkreis angekommen, doch die Einschläge kommen näher. Das Landratsamt empfiehlt allen Geflügelhaltern, sich auf eine Aufstallungspflicht vorzubereiten, um schnell reagieren zu können.
Volierenhaltung im Fall der Stallpflicht gestattet
Im Fall einer Stallpflicht werde die Volierenhaltung gestattet sein, ergänzt Behörden-Sprecherin Marlis Peischer in einer Mitteilung. Voraussetzung dafür sei, dass der Auslauf mit einer Barriere ausgestattet ist, die für Wildvögel unüberwindbar ist. Außerdem brauche es eine dichte Dachkonstruktion.
Das Risiko, das Virus in Geflügelhaltungen einzuschleppen, lässt sich laut Peischer mit strikten betriebshygienischen Maßnahmen verringern. „Der Stall und der Auslauf sollten nur mit Schutzkleidung betreten werden“, so Peischer. „Die Hände sollten beim Betreten oder Verlassen des Stalls gewaschen und desinfiziert werden.“ Wildvögel sollen nicht in Kontakt mit dem Hausgeflügel kommen. Damit keine Wildvögel angelockt werden, dürfe das Hausgeflügel nicht im Freien gefüttert werden. Fremde Personen sollen den Stall beziehungsweise das Gelände nicht betreten und andere Tiere seien fernzuhalten.
Auch Hobbyhalter müssen Bestände anmelden
Die Empfehlungen gelten für landwirtschaftliche Betriebe genauso wie für Hobbytierhalter oder Halter von Kleinstbeständen. Das Veterinäramt erinnert diese daran, ihre Tierhaltungen beim Amt für Landwirtschaft in Holzkirchen und dem Veterinäramt in Bad Tölz anzuzeigen und bei der Tierseuchenkasse anzumelden. „Wer die Haltung von Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern, Wachteln oder Laufvögeln nicht anzeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.“