Nach dem ersten Fall im Landkreis Starnberg ruft das Veterinäramt Geflügelhalter zur Vorbereitung auf eine mögliche Stallpflicht auf.
Söcking – Jetzt ist es amtlich: Die Vogelgrippe hat den Landkreis Starnberg erreicht. Bei einer verendeten Graugans in Söcking sei die „hochpathogene aviäre Influenza (HPAI)“ nachgewiesen worden, berichtete das Landratsamt am Donnerstagnachmittag. Das Veterinäramt ruft alle Geflügelhalter dazu auf, strikte Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten und sich auf eine mögliche Stallpflicht vorzubereiten.
Wie das Landratsamt mitteilt, wurde der Nachweis der Vogelgrippe am Donnerstag bestätigt. Ein weiterer Wildvogel befinde sich derzeit zur Untersuchung beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL). Bereits in den vergangenen Tagen hatte es erste Meldungen über Ausbrüche in benachbarten Landkreisen gegeben, zum Beispiel auf dem Gnadenhof Gut Streiflach bei Germering, nur wenige Kilometer von der Landkreisgrenze entfernt.
„Die aktuellen Fälle zeigen, dass das Virus in Bayern großflächig bei Wildvögeln vorhanden ist und das Risiko der Einschleppung in Geflügelhaltungen steigt“, heißt es in der Mitteilung weiter. Um eine Einschleppung der Geflügelpest zu verhindern, fordert das Veterinäramt nun die konsequente Umsetzung betrieblicher Hygienemaßnahmen. Dazu zählen Kleider- und Schuhwechsel, Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen, das Sichern der Ställe gegen unbefugtes Betreten sowie die Vermeidung von Kontakten zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln. Nur so könne die Einschleppung des Erregers effektiv verhindert werden.
Auch wer nur ein paar Hühner hat, muss reagieren
Zudem bittet das Veterinäramt alle Geflügelhalter – auch Hobby- und Kleinsthalter –, sich bereits jetzt auf eine mögliche Stallpflicht vorzubereiten. Sollte eine solche Pflicht angeordnet werden, ist eine Volierenhaltung zulässig, wenn der Auslauf mit einer für Wildvögel unüberwindbaren Barriere, zum Beispiel einem engmaschigen Gitterzaun, und einer geschlossenen, dichten Dachkonstruktion gesichert ist.
Alle Geflügelhalter, auch von Kleinstbeständen, sind verpflichtet, ihre Tierhaltungen beim Amt für Landwirtschaft in Weilheim sowie beim Veterinäramt Starnberg anzuzeigen und bei der Bayerischen Tierseuchenkasse anzumelden. Wer dieser Meldepflicht nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann..