Warum die Stadt Schongau ihre Ehrenringträger nicht nennt
Der Goldene Ehrenring ist nach der Ehrenbürgerschaft die zweithöchste Auszeichnung der Stadt Schongau. Doch die Namen aller bisher geehrten Personen teilt die Stadtverwaltung nicht mit und verweist auf den Datenschutz. Wir haben nachgefragt.
Schongau – In Kürze bekommt Erwin Krauthauf für seine Verdienste um die Musikschule Schongau den Goldenen Ehrenring der Stadt verliehen. Zum Porträt über Krauthauf vergangene Woche haben wir auch die Namen aller lebenden Ehrenringträger aufgelistet. Doch die Namen haben wir selbst recherchiert – die Stadt weigert sich seit Jahren, die Namen herauszugeben, und verweist dabei auf den Datenschutz: Auch, wenn man die Ehrung einmal verliehen habe, heiße das nicht, dass man die Namen der Ehrenringträger später herausgeben dürfe, war das Argument. Das hatte zur Folge, dass wir bei einer Auflistung vor einigen Jahren sogar einen Namen vergessen haben.
Anfrage beim Datenschutzbeauftragten
Wir wollten es jetzt genau wissen und haben eine Anfrage an Thomas Petri, den Landesbeauftragten für Datenschutz, gestellt. Die kam – nach E-Mail-Anfrage – per Post in die Redaktion. Eine verbindliche Antwort könne man nur mit allen Umständen vor Ort geben, die man nicht kenne, heißt es in dem Schreiben aus Petris Büro. Aber: „Die von der Kommune vertretene Position scheint mir nicht unvertretbar zu sein.“
Wenn es um die Verleihung von Ehrenringen geht, würden immer personenbezogene Daten veröffentlicht. Dafür brauche die Stadt eine Rechtsgrundlage – ansonsten handele es sich um einen rechtswidrigen Eingriff in das informelle Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen. „Das gilt auch für ausscheidende oder ehemalige Stadträte, da auch sie unter dem Schutz der Datenschutz-Grundverordnung stehen – unabhängig davon, ob die Information über die Ehrung in der Vergangenheit bereits bekannt gemacht wurde (beispielsweise über die Presse, die der Verleihung beiwohnt und anschließend berichtet).“
Erst Veröffentlichung, dann unter Verschluss
Das bedeutet: Auch wenn die Heimatzeitung beispielsweise im Dezember 2022 über die Verleihung des Goldenen Ehrenrings an die langjährige SPD-Stadträtin Barbara Karg berichtet hat, was zuvor per Einladung mitgeteilt worden war, steht die Info anschließend unter Verschluss. Laut Datenschutz-Beauftragten könne man sich bei der Ehrung selbst auf die allgemeine Verarbeitungsbefugnis stützen, die personenbezogene Daten durch eine öffentliche Stelle zulässt, wenn sie erforderlich ist, was bei einer aktuellen Ehrung der Fall sei, wenn sich ein Ehrenringträger besonders um die Stadt verdient gemacht hat.
„Keine gesetzliche Bestimmung zu erkennen“
Die Weitergabe der Namen sämtlicher Ehrenringträger an die Presse sei dagegen eine weitere eigenständige Datenübermittlung. „Für mich ist keine gesetzliche Bestimmung zu erkennen, die den Gemeinden die Aufgabe zuweist, eine Auflistung der Namen sämtlicher lebender Ehrenringträger an die Presse herauszugeben“, heißt es in dem Schreiben. Das gelte insbesondere dann, wenn die Ehrung bereits längere Zeit zurückliegt und es sich folglich nicht um eine aktuelle Meldung handele.
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Als einzig mögliche Rechtsgrundlage komme deshalb in Frage, dass jeder Ehrenringträger einwillige, dass sein Name von der Stadt herausgegeben werden dürfe. Denn die Presse könne zwar auch im Melderegister etwa nach Alters- oder Ehejubiläen nachfragen, also 90. Geburtstage oder Goldene Hochzeiten, Infos über Ehrungen seien dort aber nicht zu erhalten.