Jugendarrest und 2500 Euro Geldstrafe für Betrugsversuch bei theoretischer Führerscheinprüfung
In der Hoffnung, seine theoretische Führerscheinprüfung zu bestehen, hatte ein Schongauer erheblichen finanziellen Aufwand betrieben. Für einen vierstelligen Betrag ließ er sich verkabeln, mit zahlreichen Kameras und Mikrofonen ausstatten und die Prüfungsfragen von kriminellen Hintermännern beantworten.
Schongau – „Warum haben Sie das gemacht?“, fragte Claudia von Hirschfeld, Richterin am Weilheimer Amtsgericht, den jungen Türken. Antworten bekam sie stets von seinem Dolmetscher. Einen derartigen Betrug habe er ursprünglich gar nicht geplant gehabt – es sei eben passiert, erklärte der Beschuldigte und berichtete von einer mysteriösen Zufallsbegegnung mit drei geheimnisvollen Männern.
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In einem Park in Schongau will er die Gruppe bei einem Gespräch über die theoretische Führerscheinprüfung belauscht haben. Namentlich kennen würde er die Unbekannten aber bis heute nicht, behauptete er. „Ach, das ist aber wirklich schade“, entgegnete die Richterin mit ironischem Unterton.
Er habe ohne Hilfe keine Chance bei der Prüfung, sollen sie gesagt haben
Als er sich damals in die Konversation der geheimnisvollen Dreiergruppe eingeklinkt habe, sollen ihm die Männer versichert haben, die Theorieprüfung – zumindest auf legalem Weg – keinesfalls schaffen zu können. Das fragwürdige Angebot der Männer, komplett verkabelt zur Prüfung zu erscheinen und ihnen das Beantworten der Fragen zu überlassen, will er anfangs noch abgelehnt haben. Zunehmende Angst, die Prüfung vielleicht tatsächlich nicht schaffen zu können, soll ihn schließlich zum Umdenken bewegt haben und den Unbekannten seine Handynummer geben lassen.
„Ich habe überhaupt keine Lust, mir diesen Mist von Ihnen anzuhören“, zeigte sich die Richterin verärgert. Dass die mysteriöse Gruppe in einem Park in Schongau gestanden, vom Führerschein erzählt und auch noch in der Sprache des Angeklagten gesprochen haben soll, setze „schon ganz schön viele Zufälle“ voraus und sei „einfach nicht glaubhaft“, so die Richterin.
Betrugsform aktuell „schwer in Mode“
„Ich glaube ehrlich gesagt, dass Sie gezielt nach jemandem gesucht haben“, sagte sie. Der Betrug mit Mikrofonen und Kameras sei nämlich „schwer in Mode“. Selbst Uniprofessoren hätten sich dem Phänomen angenommen.
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1600 Euro habe er sich den Betrugsversuch kosten lassen, gestand der Beschuldigte. In seiner Fahrschule hat er laut eigener Aussage übrigens nur eine Theoriestunde absolviert. Dafür will er mit einer App selbstständig für die Prüfung gelernt haben. Die Richterin ließ sich daraufhin den Lernfortschritt des jungen Mannes auf dessen Handy zeigen und verkündete stirnrunzelnd: „Aha, sieht ja jetzt nicht sehr vielversprechend aus.“
Richterin nicht gerade begeistert
Ihrer Ansicht nach habe der Angeklagte versucht, auf dem einfachsten Weg „durchzurutschen“ und deshalb den Kontakt zu den Unbekannten gesucht. Für das Bestehen einer Prüfung zu solch raffinierten und dazu noch illegalen Mitteln zu greifen, versetzte Claudia von Hirschfeld nicht gerade in Begeisterung. „Das geht überhaupt nicht!“, schimpfte sie. So könne er die „Spielregeln“ des Straßenverkehrs wohl kaum verinnerlichen.
Die Namen der geheimnisvollen Strippenzieher bekam die Richterin jedoch nicht aus dem jungen Mann heraus – selbst dann nicht, als sie ihm hierfür eine Strafmilderung in Aussicht gestellt hatte. Auch wenn der Angeklagte recht schnell geständig war, kam der Staatsanwalt mit einer weiteren Kuriosität um die Ecke.
Staatsanwalt mit einem Trick
„Welche Sprachen sprechen Sie denn?“, wollte er vom Angeklagten wissen. „Türkisch, Kurdisch und ein bisschen Deutsch“, lautete die Antwort. Abgelegt hatte er die Theorieprüfung allerdings auf Arabisch, bemerkte der Staatsanwalt. „Die anderen können ja kein Türkisch“, erklärte der Angeklagte und meinte die unbekannten Hintermänner. „Die Wahrscheinlichkeit ist relativ gering, dass man die Prüfung besteht, wenn man sie in einer Sprache ablegt, die man gar nicht spricht“, so der Staatsanwalt kopfschüttelnd. „Ein aufmerksamer Prüfer“ hatte den Schwindel glücklicherweise schon kurz nach Abgabe des Fragebogens aufdecken können.
Richterin von Hirschfeld konfrontierte den Schongauer noch mit einigen Chatnachrichten auf WhatsApp. Einer nicht näher bekannten Person habe er scheinbar Geld in ein Geschäft bringen sollen. „Das ist offensichtlich jemand, der einen Laden betreibt“, bemerkte sie. Die Geschichte mit den drei Unbekannten im Park verlor zunehmend an Glaubwürdigkeit.
Freizeitarrest und 2500 Euro Geldstrafe
„Da steht bestimmt nicht der Bandenchef persönlich in einem Schongauer Park herum“, zweifelte der Staatsanwalt an der Geschichte des Mannes. „Die Theorieprüfung schaffen übrigens jährlich Tausende“, erklärte er. Mit dem nötigen Fleiß sei das auch für ihn zu schaffen gewesen.
Da er sich „bewusst eines kriminellen Netzwerks bedient“ hatte, verurteilte die Richterin den 20-Jährigen zu einem Freizeitarrest und einer Geldzahlung in Höhe von 2500 Euro. „Er hat wohl geglaubt, er könne dem Gericht und der Staatsanwaltschaft einen Bären aufbinden“, sagte sie und bedauerte die fehlende Reue des Angeklagten. Claudia von Hirschfeld sendete abschließend ein „klares Signal“ an potenzielle Nachahmer: „Derartiger Unterschleif lohnt sich nicht und wird hart bestraft!“