Die Liegenschaften des Unternehmers Franz Haslberger beschäftigen weiter die Behörden. Was tut sich in Sachen Saurüsselalm, Söllbachklause und bezüglich der Wildzäune auf dem Weg zum Bauern in der Au?
Bad Wiessee - Noch liegen Schneereste im Bergwald über Bad Wiessee. Doch bald machen sich Wanderer und Radler wieder auf durch das Söllbachtal, hinauf in die Berge und vorbei an den Liegenschaften des Großgrundbesitzers Franz Haslberger. Der sorgt bei seinen Projekten weiter für Irritationen, wie sich jetzt zeigt.
Saurüsselalm: Reaktionen auf Kompromissvorschlag liegen dem Landrat vor
Seit 20. Dezember 2024 herrscht Ruhe. Nicht etwa, weil der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bei der Berufungs-Verhandlung im September die Alm dicht gemacht hätte. Die Wirtsleute Tanja und Martin Frühauf hatten vielmehr das Handtuch geworfen, offenbar zermürbt von den Anfeindungen. Überdies hatte der Haslberger-Anwalt im Prozess den beklagten Bauantrag zurückgezogen, mit der Folge, dass die Saurüsselalm faktisch zum Schwarzbau wurde. Ein neuer Bauantrag ist seither nötig. Landrat Olaf von Löwis legte den zerstrittenen Parteien – dem Verein zum Schutz der Bergwelt (VzSB) als Kläger und Franz Haslberger als Alminhaber – einen Kompromissvorschlag vor. Details sind zwar öffentlich nicht bekannt, es soll aber um Öffnungszeiten gehen. Haslbergers Sprecher äußerte sich bereits dazu und betont jetzt erneut: „Der konstruktive Schlichtungsvorschlag ging zwar an die Grenzen dessen, was wirtschaftlich für einen Hüttenwirt darstellbar ist, wir waren aber bereit, den Kompromiss zu akzeptieren.“ Die Umweltvereine, so der Sprecher, hätten ihn abgelehnt. Daher sei eine Einigung bisher nicht zustande gekommen.
Insgesamt wurde Stillschweigen vereinbart, an das sich auch Lorenz Sanktjohanser, Vize-Vorsitzender des VzSB hält. Nur so viel sagt er: „Ein ‚Weiter so‘ mit marginalen Änderungen darf es nicht geben. Forderung ist eine Gaststättennutzung, die sich mit der sensiblen Natur und der Landschaft der Söllbachauen vereinbaren lässt und keine neuen Standards im schutzwürdigen Außenbereich setzt. Wir erwarten vom Landratsamt auch, dass es nicht nur entsprechende Auflagen erlässt, sondern diese auch konsequent durchsetzt.“ Alle rechtlichen Optionen würden auf dem Tisch liegen, wenn das neue Nutzungskonzept diese Voraussetzungen nicht erfüllen sollte. „Der Ball liegt beim Landratsamt“, sagt Sanktjohanser. Dort teilt eine Sprecherin mit: „Wir sind im Dialog mit beiden Seiten.“ Die nun vorliegenden Vorschläge würden geprüft, zusammengeführt und der Kompromiss angepasst. „Ob dies aber gelingt und welcher zeitliche Horizont hierfür realistisch sein könnte, ist derzeit nicht absehbar.“
Söllbachklause: „Aufschüttungen definitiv zu weitreichend“
Weiter unten im Tal liegt das neueste Schmuckstück Haslbergers und wartet auf die Eröffnung: die ehemalige Söllbachklause, künftig nur „Die Klause“. Doch auch hier läuft nicht alles glatt. Eine nicht satzungskonforme Werbeanlage hätte Haslberger längst wieder abmontieren müssen, die Terrasse musste er kleiner planen. Jetzt droht neuer Ärger: Die Aufschüttungen, die zwischen dem Hauptgebäude und dem Söllbach vorgenommen wurden, sind laut Landratsamt „in der derzeitigen Form definitiv zu weitreichend“. Sie seien so nicht genehmigungsfähig. „Hier wird ein Teilrückbau erforderlich, der sich am früheren natürlichen Gelände orientiert“, teilt eine Sprecherin mit. „Wie dies genau auszusehen hat, ist Gegenstand wasserwirtschaftlicher und naturschutzfachlicher Begutachtungen.“
Aufgedeckt hat die offenbar unrechtmäßige Bachverbauung der Gmunder Fritz Joachim. Zusammen mit der Schutzgemeinschaft Tegernseer Tal (SGT) richtete er eine Anfrage an die Landkreis-Bauverwaltung und das Wasserwirtschaftsamt. In der Gemeinde Bad Wiessee ist davon nichts bekannt. „Wir haben ja schon einiges thematisiert“, sagt Bauamtsleiter Anton Bammer, „aber das ist neu und geht auch eine Ebene höher.“ Sprich: Das Landratsamt muss sich damit auseinandersetzen. Auf die Frage, ob es noch weitere Ungereimtheiten geben könnte, teilt eine Sprecherin mit: „Letztlich geht es nur noch um die Freiflächengestaltung, die übrigen Genehmigungsvoraussetzungen waren ansonsten gegeben.“ Der Haslberger-Sprecher teilt mit: „Gegenwärtig wird versucht, die letzten offenen Punkte einer Lösung zuzuführen.“ Man befinde sich in enger Abstimmung mit dem Landratsamt, die finale Planfassung werde aktuell koordiniert. Ein Eröffnungstermin stehe noch nicht fest.
Bauer in der Au: Wildschutzzäune müssen weg
Mit zwei massiven Eisentoren und Zäunen hatte Haslberger im vergangenen Sommer die Wege zu seinem nur noch für private Events geöffneten Bauern in der Au abgeriegelt, eines auf dem Bucherweg, ein anderes auf dem Weg über den Luckengraben. Auf Schildern wurde angekündigt, dass die Tore von 1. September bis 15. Oktober jeweils von 17 bis 8 Uhr geschlossen seien und der Zugang nur noch über den Söllbach möglich sei. Wiederum Fritz Joachim und ein weiterer aufmerksamer Wiesseer Bürger wandten sich ans Landratsamt mit der Frage, ob so eine Sperrung nach Paragraf 141 der Bayerischen Verfassung und dem Naturschutzgesetz überhaupt zulässig sei. Die Antwort: Man sei bereits mit einer Anwältin Haslbergers im Austausch. Geprüft werden müsse, ob die Ausweisung einer Wildschutzzone mit Betretungsverbot genehmigungsfähig sei. Auch wenn die Tore offenbar geöffnet blieben: Das Landratsamt wurde aufgefordert, die Beseitigung der in der freien Natur gebauten Sperranlagen anzuordnen. Inzwischen ist klar: Haslberger muss Zäune und Tore abbauen. „Die Einrichtung einer Wildruhezone für diesen Bereich wurde durch die Untere Jagdbehörde verworfen“, teilt eine Sprecherin mit. „Damit ist eine ansonsten denkbare Privilegierung nicht gegeben.“ Die Naturschutzbehörde werde eine entsprechende Anordnung erlassen.
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Ob und wann Franz Haslberger auf all die Anordnungen reagiert, ist offen.