Polizist stellt Kollegin mit Fotomontage bloß

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Das Amtsgericht verhängte eine Geldstrafe gegen einen 41-jährigen Bereitschaftspolizisten. © Stefan Puchner/dpa

Das Dachauer Amtsgericht verhängte eine Geldstrafe gegen einen Bereitschaftspolizisten, der eine Kollegin mit einer Fotomontage bloßgestellt hatte.

Dachau – Ein Polizist der Bereitschaftspolizei Dachau ist vom Amtsgericht Dachau wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe in Höhe von 3400 Euro verurteilt worden. Sein Opfer: eine Kollegin, die gerade erst ihre Ausbildung begonnen hatte.

Täter und Opfer taten in der selben Hundertschaft Dienst

Täter (41) und Opfer (28) taten in der selben Hundertschaft Dienst, kannten sich jedoch noch nicht. Am 5. September vergangenen Jahres übten sie, wie man mit Klimaklebern umzugehen hat. Die 28-Jährige mimte dabei eine Aktivistin. Es war ihre erste Übung. Drei Kollegen in Uniform standen um sie herum. Ein vierter machte ein Foto und stellte es in die Whatsapp-Chatgruppe der Hundertschaft. Der Account, halb dienstlich, halb privat.

Dem Angeklagten fiel daraufhin nichts Dümmeres ein, als mittels des Fotoshops seines Handys das Logo einer Pornoseite auf dem Foto zu platzieren. Dazu schrieb er noch den Satz: „So muss eine Einführung aussehen.“ Die Fotomontage schickte er einem weiteren Kollegen, der wiederum das Machwerk herum zeigte. Wen wundert’s, dass auch die 28-Jährige die Fotomontage zu Gesicht bekam. Und niemand kann ihr verdenken, dass sie ihren künstlerisch minderbegabten Kollegen anzeigte.

Polizisten schüttet dem Gericht ihr Herz aus

In der Hauptverhandlung ließ sie das Gericht an ihren Gedanken teilhaben. „Ich konnte es nicht fassen“, meinte sie. „Ich habe gedacht, in welche Situation stellt mich gerade ein Kollege, mit dem ich auf der Straße durch dick und dünn gehen müsste?!“ Und: „Sind alle Kollegen in der Einheit so? Ist das der Umgang?“ Sie habe viel geweint. Heute habe sie die Sache „teilweise verarbeitet“. Jedoch: Die angebotene Entschuldigung vor Gericht lehnte sie ab – mit den Worten: „Was hilft mir die Entschuldigung, wenn ich das so durchlebt habe?!“

Viel geweint hat auch der Angeklagte. Im Gerichtssaal. „Warum ich das getan habe? Ich weiß es nicht“, sagte er. Mit dieser „Unbesonnenheit, diesem Blödsinn“, wie es sein Verteidiger Hartmut Wächtler nannte, hat sich der Angeklagte seine Polizeikarriere ordentlich versaut. „Ich musste meinen Zug verlassen und darf auch in meiner Hundertschaft nicht mehr arbeiten“, sagte er. Vorbei die Karriere als Polizeitaucher. Eine Beförderungssperre hemmt sie obendrein.

Sein Rechtsanwalt plädierte auf Freispruch. Es handele sich um ein halbprivates Foto. Das mit dem Pornologo könne auch auf die Männer bezogen werden, argumentierte Wächtler, es liege in der Fantasie des Betrachters. Sein Fazit: „Es ist nicht nachgewiesen, dass eine Herabwürdigung vorliegt.“

Das sahen die Staatsanwältin und Richter Stefan Lorenz vollkommen anders. Die Anklägerin forderte eine Verurteilung. Der Vorsitzende sprach sie in seinem Urteil aus. In dem Handeln des 41-Jährigen irgendetwas anderes als eine Abwertung des Opfers zu sehen, so Lorenz, „liegt mir fern“.

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