Die Entscheidung ist gefallen: König Ludwigs Schlösser sind UNESCO-Welterbe

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Das Schloss Neuschwanstein ist UNESCO-Weltkulturerbe. © Gschwend

Die Königsschlösser Ludwigs II. – und somit auch das Schloss Neuschwanstein – wurden am heutigen Samstag offiziell zum Weltkulturerbe ernannt. In Schwangau wurde das ordentlich gefeiert.

Schwangau - Die Königsschlösser Ludwigs II. – und somit auch das Schloss Neuschwanstein – wurden am heutigen Samstag offiziell zum Weltkulturerbe ernannt. Bei seiner 47. Sitzung verkündete das UNESCO-Welterbekomitee in Paris diese Entscheidung. In Schwangau wurde ordentlich gefeiert: Im Schlossbrauahaus konnte man bei Weißwurstfrühstück und Freibier die Bekanntgabe des Titels live mitverfolgen. Bürgermeister Stefan Rinke freute sich über die Entscheidung des Komitees: „Wir feiern die Ernennung heute gemeinsam und stoßen auf unseren König an!“.

Schon im Vorfeld war man fest davon ausgegangen: Schloss Neuschwanstein wird Weltkulturerbe

Wie berichtet, war man im Vorfeld bereits fest davon ausgegangen, dass die „Königsschlösser“ zum Weltkulturerbe ernannt werden. Auch Ministerpräsident Markus Söder, Heimat- und Finanzminister Albert Füracker und Kunstminister Markus Blume hatten sich bei ihrem kürzlichen Besuch auf Schloss Neuschwanstein optimistisch gezeigt, dass es klappt mit dem Welterbe-Titel: „Es ist zum Greifen nah“.

In Schwangau ist man stolz auf das Erreichte. „Schließlich wurde die Natur und Landschaft von Schloss Neuschwanstein über Generationen von der Schwangauer Bevölkerung und den politischen Entscheidungsträgern geschützt und erhalten. Ohne dieses Verantwortungsbewusstsein vor Ort und die Verbundenheit zu den Königschlössern sowie der Bayerischen Königsfamilie hätte der Antrag sicherlich keine Aussicht auf Erfolg gehabt“, betont Bürgermeister Rinke. Deswegen könnten die Schwangauer heute mit Fug und Recht sagen: „Wir sind Welterbe!“

Im Vorfeld hatte es durchaus auch kritische Stimmen zur Bewerbung bei der UNESCO gegeben. So mancher Einheimischer befürchtete, dass durch einen Welterbe-Titel noch mehr Touristen kommen könnten und das Märchenschloss noch bekannter werden würde. Doch diese Gefahr sieht Rinke nicht: „Schloss Neuschwanstein zieht seit seiner Erbauung Menschen an. Es ist sicherlich schon heute bekannter als die meisten Welterbestätten. Eine Zunahme seines internationalen Bekanntheitsgrades durch den Welterbetitel ist deswegen gar nicht möglich“. Zusätzlich habe die Schlösserverwaltung durch die Einführung des Online-Ticketing den Besucherstrom wirksam reguliert.

Öffentliche Diskussion im Dorf war nach Bürgerentscheid beendet

Dass die Bevölkerung mehrheitlich trotz der Bedenken hinter dem Vorhaben steht, zeigte das Ergebnis des Bürgerentscheids, den die Gemeinde Schwangau 2023 durchführte. Darin stimmten die Schwangauer mit 56 Prozent für die Unterstützung des Welterbe-Antrags. Danach, sagt Rinke, habe es keine Kritik mehr gegeben. „Mit dieser aktiven Bürgerbeteiligung in einem demokratischen Abstimmungsverfahren war die öffentliche Diskussion im Dorf beendet“.

Der Welterbe-Status ist eine international anerkannte Auszeichnung für Orte von herausragender kultureller, historischer oder wissenschaftlicher Bedeutung. Bereits 1997 entstanden erste Ideen für eine Bewerbung der Königsschlösser Ludwigs II. von Bayern zur Eintragung in die UNESCO-Welterbeliste, seit 2015 sind sie offiziell zur Ernennung auf der deutschen Vorschlagsliste eingetragen. In den Folgejahren wurden umfangreiche Studien, vielseitige Begründungen und langfristige Schutzkonzepte erarbeitet, wie es in einer Mitteilung der Bayerischen Staatskanzlei heißt.

Stätten sind in Bestand und Wertigkeit zu erhalten

Anfang 2024 wurde der Antrag schließlich der UNESCO vorgelegt. Nun hat das Welterbe-Komitee über den Antrag Bayerns „Die Schlösser König Ludwigs II. von Bayern: Neuschwanstein, Linderhof, Schachen und Herrenchiemsee - Gebaute Träume“ entschieden. Nach den Vorgaben der Welterbe-Konvention sind die in die Liste des UNESCO-Welterbes eingetragenen Stätten in ihrem Bestand beziehungsweise ihrer Wertigkeit dauerhaft zu erhalten.

Hermann Auer, Präsident der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen freut sich: „Die Aufnahme der Königsschlösser in die UNESCO-Welterbeliste ist eine große Ehre für die Bayerische Schlösserverwaltung. Die Königsschlösser sind Sehnsuchtsorte, die die Menschen weltweit berühren – nun sind sie offiziell als Teil des Erbes der Menschheit anerkannt. Mein Dank gilt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die tagtäglich und über viele Jahrzehnte mit Herzblut und Fachwissen zum Erhalt und zur lebendigen Vermittlung dieser einzigartigen Denkmäler beitragen.“

Für die UNESCO-Liste des Kultur- und Naturerbes der Welt waren in diesem Jahr rund 30 Stätten nominiert.

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