Im Landkreis Miesbach wurde jetzt die Blauzungenkrankheit, die sich bei Wiederkäuern verbreitet, nachgewiesen. Betroffen sind zwei Milchkühe im Süden und Osten des Landkreises.
Landkreis – Seit Oktober 2023 verbreitet sich die Blauzungenkrankheit bei Schafen und Rindern von den Niederlanden bis nach Deutschland. Mittlerweile hat sie auch Bayern erreicht. Wie das Landratsamt heute mitteilte, wurden das Virus nun auch erstmals im Landkreis Miesbach nachgewiesen.
Blauzungenkrankheit bei zwei Milchkühen nachgewiesen
„Betroffen sind einzelne Kühe in zwei Milchviehbetrieben im südlichen und östlichen Teil des Landkreises“, teilte Sprecherin Sabine Kirchmair mit. Demnach wurden die Rinder tierärztlich behandelt und sind bereits wieder auf dem Weg der Besserung. „Geblieben allerdings ist der auffällige Rückgang der Milchleistung.“
Die Blauzungenkrankheit ist eine Erkrankung, die hauptsächlich Schafe und Rinder betrifft, aber auch Ziegen und andere Wiederkäuer befallen kann. Sie wird durch das Blauzungenvirus, Serotyp BTV-3, verursacht und über die Mückenart Gnitzen übertragen. Eine Übertragung von Tier zu Tier ist bisher nicht nachgewiesen. Tierhalter müssen die Seuche anzeigen, erkrankte Tiere zeigen oft Fieber und Schleimhautveränderungen, bei Schafen endet die Krankheit häufig tödlich.
Keine Gefahr für Menschen: Keine Bedenken bei Fleisch und Milchprodukten
„Um die weitere Verbreitung des Virus und das Ausbreitungsrisiko zu minimieren, hat das Veterinäramt die erforderlichen tierseuchenrechtlichen Maßnahmen veranlasst“, heißt es aus dem Landratsamt. Dazu gehörten unter anderem Mittel zur Mückenabwehr. Die Einrichtung einer Schutzzone um den betroffenen Stall ist nicht notwendig, da sich bereits ganz Bayern in dieser Schutzzone befindet. In ganz Deutschland wurden bisher laut Friedrich-Loeffler-Institut über 3500 Fälle nachgewiesen. Knapp 90 Fälle wurden in Bayern gemeldet.
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Für Menschen besteht keine Gefahr. „Fleisch, Milch und Milchprodukte können bedenkenlos verzehrt werden“, erklärt die Sprecherin weiter. Für Verbraucherinnen und Verbraucher besteht entsprechend kein Anlass zur Sorge.
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Infektionswelle könnte bis Oktober anhalten
Die wirksamste Maßnahme gegen schwere Erkrankungen ist die Schutzimpfung. Die Ständige Impfkommission Vet empfiehlt dringend die Impfung gefährdeter Wiederkäuer mit gestatteten Impfstoffen. Besonders in Beständen, die von Nachbarschaftsausbrüchen bedroht sind oder bereits erste Fälle verzeichnet haben, ist eine zeitnahe Schutzimpfung sinnvoll. Da die Verbreitung der Gnitzen im September ihren Höhepunkt erreicht, gehen die Experten laut Landratsamt davon aus, dass die Infektionswelle bis Ende Oktober anhalten könnte.
Weitere Informationen zum BTV-3 Ausbruchsgeschehen können der Homepage des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) entnommen werden. (sf)