Trotz Mehraufwand: Landkreis Miesbach führt Asyl-Bezahlkarte bis Mai ein

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Sie funktioniert wie eine Mastercard: Flüchtlinge bekommen ihr Geld auf die Bezahlkarte überwiesen. © Julian Stratenschulte

In der zweiten Stufe ist auch der Landkreis Miesbach dabei: Bis Mai wird die Asyl-Bezahlkarte auf 15 weitere Kommunen in Bayern ausgeweitet.

Landkreis – Waren seit 21. März zunächst die Landkreise Fürstenfeldbruck, Günzburg und Traunstein sowie die kreisfreie Stadt Straubing als Testgebiete auserkoren worden, erweitert sich nun das Einsatzgebiet. Dabei wurde der Landkreis der Gruppe zwei zugeteilt. Bis Ende Juni soll die Umsetzung abgeschlossen sein.

Im Landratsamt in Miesbach fällt die erste Reaktion zurückhaltend aus. Wie eine Sprecherin erklärt, befinde man sich gerade in der Einführungsphase – viel lasse sich daher noch nicht sagen. Jedoch bedeute die Einführung des neuen Systems im ersten Schritt Zusatzaufwand für die Verwaltung.

Nachvollziehbare Bedenken

Auch bei den Helfern und Beauftragten herrsche Zurückhaltung, heißt es aus der Kreisbehörde: „Viele stehen der Bezahlkarte kritisch gegenüber.“ Für die leistungsberechtigten Personen seien damit einige Einschränkungen verbunden. Deshalb seien die Bedenken im Grundsatz nachvollziehbar. „Wichtig ist es, dass die noch offenen Fragen schnellstmöglich geklärt werden, um mehr Akzeptanz zu schaffen.“

Gültig ab dem 14. Lebensjahr

Die neue Bezahlkarte erhalten alle Leistungsberechtigten nach Asylbewerberleistungsgesetz ab dem 14. Lebensjahr. Keine Bezahlkarte erhalten Ukrainer und Personen, bei denen ein sogenannter Rechtskreiswechsel in den Bereich des Sozialgesetzbuches absehbar ist. Im Mai sollen alle Leistungsberechtigten eine Bezahlkarte erhalten, sodass ab dem 1. Juni eine Leistungsgewährung ausschließlich über die Bezahlkarte erfolgen kann.

Für die Abwicklung bekommen die Leistungsbehörden eine neue Software. Für die Arbeit damit müssen die Grunddaten aller Leistungsbezieher allerdings erst noch eingepflegt werden. Auch Grundeinstellungen wie die Freigabe von Überweisungsmöglichkeiten gilt es laut Landratsamt noch vorzunehmen.

Auch Landratsamt hofft auf weniger Asyl-Missbrauch

Umstritten ist in der öffentlichen Diskussion die Hoffnung, dass die Karte etwaigen Missbrauch des Asylrechts eindämmen kann. Das Landratsamt geht davon aus, dass diese politische Intention sich erfüllt. Dass nur maximal 50 Euro pro Monat abgehoben werden können, ergebe sich aus den monatlichen Regelsätzen. „Diese sind bei alleinstehenden Personen anders als bei Familien- oder Bedarfsgemeinschaften.“ Eine Überweisung ins Ausland sei mit der Bezahlkarte nicht mehr möglich – anders als Überweisungen im Inland, sofern die IBANs der Empfänger – zum Beispiel ÖPNV, Anwalt oder Mobilfunkanbieter – freigegeben wurden.  

ddy

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