„Nicht normal“ - Mieter soll an Weihnachtstagen die Wohnung für Vermieter-Familie räumen

Weihnachten bedeutet auch immer, dass die Verwandtschaft besucht wird. Irgendwo müssen die lieben Verwandtschaft dann untergebracht werden. Normalerweise verlangen die meisten Hotels - wenn sie überhaupt noch freie Zimmer haben - in dieser Zeit horrende Preise. Ein Vermieter hat sich etwas ganz Besonderes einfallen lassen, wie ein User auf Reddit berichtet. 

„Ich wohne zur Miete in Deutschland. Mein Vermieter hat mich gefragt, ob ich über Weihnachten für zwei Wochen ausziehen kann, damit seine Familie bleiben kann“, behauptet er auf der von Millionen Menschen genutzten Social-Media-Plattform.

Vermieter möchte zwei Familien in einer Einzimmerwohnung unterbringen

„Sie wollen zwei ganze Familien (vier Eltern und 3-4 Kinder) in meiner Einzimmerwohnung unterbringen“. Der Vermieter erklärte, dass sie seine Sachen einfach in die Ecke stellen könnten. „Aber ich fühle mich nicht wohl, wenn jemand anderes in meinem Haus wohnt. Ist das normal?“ 

Der Reddit-Nutzer steht vor einem Problem und fragt die Community um Rat, da er nicht viel über die deutsche Kultur weiß. In Italien dagegen nutzen temporäre Mieter ihre Lage aus und verlassen ihr B&B nicht mehr.

Nutzer sind empört: „Das ist nicht normal“   

Die Reddit-Nutzer sind sich einig: „Das ist nicht normal. Wenn man einen Mietvertrag hat, kann der Vermieter nichts gegen die Nutzung des Zimmers unternehmen“, schreibt einer. „Das ist nicht normal. Und es ist an der Zeit, dafür zu sorgen, dass Ihr Türschloss auf dem neuesten Stand ist und nur Sie den Schlüssel haben“, rät ein anderer." 

Der Mieter nimmt den Rat an. „Ich habe meinem Vermieter gesagt, dass seine Familie nicht in meine Wohnung einziehen kann“, teilt er der Reddit-Community mit. 

Folgende Rechte stehen dem Vermieter in Deutschland zu:

  • Mietzins verlangen: Der Vermieter hat das Recht, die vereinbarte Miete pünktlich und in voller Höhe zu erhalten.
  • Eigentumsrechte: Als Eigentümer der Immobilie kann der Vermieter Entscheidungen über die Nutzung und Verwaltung des Eigentums treffen.
  • Besichtigungsrecht: Der Vermieter darf die Wohnung in bestimmten Fällen besichtigen, z.B. um notwendige Reparaturen durchzuführen oder potenziellen Nachmietern zu zeigen, allerdings meist nur nach vorheriger Ankündigung und zu angemessenen Zeiten.
  • Kaution einfordern: Der Vermieter darf eine Kaution verlangen, die als Sicherheit für eventuelle Schäden oder ausstehende Mietzahlungen dient.
  • Kündigungsrecht: Unter bestimmten Umständen kann der Vermieter den Mietvertrag kündigen, z.B. bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen durch den Mieter oder Eigenbedarf.
  • Nutzungsvorschriften festlegen: Der Vermieter kann Regeln für die Nutzung der Immobilie festlegen, solange diese nicht gegen geltendes Recht oder den Mietvertrag verstoßen.

Vermieter will 85-Jährigen nach 50 Jahren rauswerfen

Andere Vermieter erwarten von ihren Mietern, dass sie nicht nur für kurze Zeit ausziehen, sondern gleich ganz - und das auch noch nach 50 Jahren. Klaus J. (85) lebt seit über 50 Jahren in einer 33 Quadratmeter großen Wohnung in Köln, die weder über eine eigene Toilette noch über eine Zentralheizung verfügt. 

Sein Vermieter hat ihm wegen Eigenbedarfs gekündigt, weil seine Tochter in die Wohnung einziehen soll. Ein Gericht wies die Klage des Vermieters jedoch ab, da Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Eigenbedarfs bestanden. Der Vermieter geht nun in Berufung, eine endgültige Entscheidung wird im Dezember erwartet.