Stadt begrenzt erstmals Anzahl der Wahlplakate

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Die 13 städtischen Anschlagtafeln alleine würden nicht ausreichen für Wahlwerbung in der Stadt, meint man im Rathaus. Doch die Gesamtzahl der Plakate pro Partei wurde jetzt begrenzt. © ralf ruder

In Weilheim gibt es zum ersten Mal eine Begrenzung für Wahlplakatierung: Zur Europawahl darf jede Partei maximal 80 Plakate im Stadtgebiet aufhängen – und auch die Höhe wurde limitiert. Man wolle diese Regelungen mal „ausprobieren“, heißt es im Rathaus.

Weilheim - Wie und wo Wahlplakate in der Kreisstadt platziert werden dürfen, das regelt die „Verordnung über öffentliche Anschläge in der Stadt Weilheim“, die zuletzt 2013 angepasst wurde. Geändert wurde diese heuer nicht, und doch gelten zur Europawahl am 9. Juni erstmals andere Regelungen. Öffentlich diskutiert wurde über diese nicht. Denn die genannte Verordnung, erklärt Standesamtsleiter Thomas Buchner auf Anfrage unserer Zeitung, erlaube dem Wahlleiter, „besondere Regelungen“ dazu vorzusehen.

Stadtrat Klinkicht war auch nicht informiert

Weilheims Wahlleiter für die Europawahl ist 1. Bürgermeister Markus Loth (BfW). Und dieser habe die neuen Regelungen am 8. März in der (nicht-öffentlichen) Fraktionssprecherbesprechung besprochen und am 13. März im Hauptausschuss des Stadtrates mitgeteilt. Das antwortete Buchner am Ende der jüngsten Stadtratssitzung auf eine schriftliche Anfrage von Ullrich Klinkicht zum Thema. Letzterer ist einziger Vertreter der Gruppierung „Weilheim Miteinander“ im Stadtrat, hat deshalb keinen Ausschuss-Sitz und war nach eigenen Angaben auch zur genannten Fraktionssprecherrunde nicht eingeladen – weshalb er von der Neuregelung erst im Nachhinein erfahren hatte.

Klinkicht war verwundert über die neuen Regeln, denn er selbst hatte vor knapp vier Jahren beantragt, die Wahlplakatierung in Weilheim auf die von der Stadt aufgestellten Anschlagtafeln zu limitieren – was der Stadtrat im November 2020 ablehnte. In seiner Antwort in der jüngsten Ratssitzung verteidigte Buchner diese Entscheidung: Angesichts der „besonderen Bedeutung der Wahlen für den demokratischen Staat“ und der „Bedeutung der Parteien und Wählergruppen für solche Wahlen“ müsse man diesen „genügend Raum geben“. Und dafür reichten die 13 städtischen Anschlagtafeln nicht aus. Nach Einholung von Stellungnahmen des Bayerischen Städte- und des Gemeindetages sei „die Stadtverwaltung auf die Lösung mit der Begrenzung der Plakatierungen gestoßen“.

So verfügte Bürgermeister Loth als Wahlleiter, dass jede zur Europawahl zugelassene Partei 80 Plakate im Stadtgebiet aufhängen darf. Man habe zunächst an 40 gedacht, so Buchner, einigte sich in der Diskussion mit den Fraktionssprechern aber auf 80. Zum Vergleich: Die Stadt Schongau erlaubt dem Rathaus-Mitarbeiter zufolge 20 pro Partei. Damit die Anzahl nicht überschritten wird, muss jedes Wahlplakat in Weilheim mit einer kleinen Klebemarke versehen werden, die das Ordnungsamt herausgibt. Bei Nachweis von Plakatbeschädigungen können solche nachgeordert werden.

1,80 Meter als maximale Höhe

Klinkicht monierte in seiner Anfrage indes, dass einige Parteien ihre Plakate auf den städtischen Anschlagtafeln nicht mit diesen Klebemarken versehen haben. „Es wird kontrolliert und den jeweiligen Parteien mitgeteilt“, so Buchners Antwort darauf: „Grundsätzlich setzt die Stadtverwaltung auf die Eigenverantwortlichkeit der Parteien, die Auflagen einzuhalten.“ Auch nach dem Anlass der Änderungen erkundigte sich Klinkicht. Es habe diesbezüglich „mehrfache Nachfragen von Mitgliedern des Stadtrates an den Bürgermeister“ gegeben, sagte Buchner dazu. Mitgeteilt habe man die besonderen Regelungen in einem Schreiben an alle Parteien, die wegen Europawahl-Plakatierung in Weilheim angefragt haben.

Neben der Anzahl wurde auch festgelegt, dass die Wahlplakate nicht höher als 1,80 Meter hängen dürfen (mit der Oberkante). Grund dafür ist laut Buchner, dass die Verantwortlichen nach den Wahlen bei höher aufgehängten Plakaten oftmals nicht die zur Befestigung verwendeten Kabelbinder entfernt hätten – was viel Arbeitsaufwand für die Stadtwerke bedeutet habe. Auch darf diesmal beispielsweise an Laternenmasten jeweils nur noch ein Plakat hängen.

In einigen Ortsbereichen dürfen gar keine Plakate aufgehängt werden

Man wolle die genannten Regelungen bei dieser Wahl „ausprobieren“, sagte der Standesamtsleiter auf Tagblatt-Anfrage. Von einigen Bürgern habe es bereits positive Rückmeldungen gegeben, nach dem Motto: „Man bekommt mit, es ist Europawahl – aber es ist nicht alles vollgehängt.“ Bei Kommunalwahlen müsse man allerdings eine größere Anzahl an Plakaten zulassen, so Buchner weiter; denn bei diesen seien die Werbemöglichkeiten ja auf die Stadt beschränkt.

Für alle Wahlen gilt indes, dass in einem Teil des Stadtgebiets überhaupt keine Wahlplakate aufgehängt werden dürfen, zum Beispiel aus Gründen der Verkehrssicherheit. Gemäß der „Verordnung über öffentliche Anschläge in der Stadt Weilheim“ sind der Altstadtbereich innerhalb der Stadtmauer, der Rathaus- und Theaterplatz, die Obere Stadt (vom Rathausplatz bis zur Bärenmühle) und die Kreisverkehre von Wahlplakatierung freizuhalten. Plakatiert werden darf außerdem erst ab 44 Tage vor dem Wahltermin – und maximal in Größe DIN A0.

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