Ex-Polizist ärgert sich, nachdem er Strafzettel bekommt: „Schlampig“ und „wischiwaschi“
Das Schild steht falsch: Das ist die feste Überzeugung eines ehemaligen Polizisten, nachdem er am Dorfplatz in Bichl einen Bußgeldbescheid bekommen hat.
Bichl – Beinahe sein ganzes Berufsleben hat sich Werner Wolff mit Verkehrsschildern auseinandergesetzt. Der 77-Jährige arbeitete als Verkehrssachbearbeiter bei der Polizei. Umso mehr wurmt ihn, wie das Verkehrszeichen Nummer 290 am Bichler Dorfplatz aufgestellt ist.
Zonenhalteverbot am Dorfplatz in Bichl
Die Ursache für Wolffs Verärgerung ist ein Strafzettel. Der Polizeihauptkommissar a. D. parkte in Bichl am Dorfplatz. Dort gilt ein Zonenhalteverbot. Das bedeutet, dass Fahrzeuge nicht länger als drei Minuten halten dürfen. Ein- und Aussteigen sowie zügiges Be- und Entladen ist möglich, Parken jedoch nicht erlaubt. Als Konsequenz bekam er von einem Verkehrsüberwacher einen Strafzettel.
Wolff fühlt sich deshalb ungerecht behandelt. Nicht wegen des Strafzettels an sich. Vielmehr ist das Schild Nummer 290, das das Zonenhalteverbot anzeigt, seiner Ansicht nach falsch montiert. Am Bichler Dorfplatz steht es nämlich links. „Ein Verkehrszeichen hat rechts zu stehen“, meint Wolff. „Wir sind ja nicht in England.“ Er habe das Schild an jenem Tag nicht gesehen, weil es von einem Lieferwagen verdeckt gewesen sei. Das wäre seiner Ansicht nach nicht passiert, wenn das Schild richtig – also auf der rechten Seite – montiert gewesen wäre. Die Ausführung in Bichl sei „schlampig“ und „wischiwaschi“. Anwälte des ADAC bestätigten seine Ansicht, so Wolff.
Einspruch gegen Bußgeldbescheid eingelegt
Wolff hat gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt und sich bei mehreren zuständigen Behörden beschwert. Auch das Amtsgericht befasste sich mit dem Fall – bislang ohne das von ihm gewünschte Ergebnis. Auch Michael Herrmann, Geschäftsleiter der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Benediktbeuern-Bichl, ist mit dem Vorgang vertraut.
(Übrigens: Alles aus der Region gibt's jetzt auch in unserem regelmäßigen Bad-Tölz-Newsletter.)
Die VG beruft sich auf Artikel 39 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Darin heißt es, dass Schilder „regelmäßig“ rechts stehen sollen. „Das ist keine Verpflichtung“, sagt Herrmann. Vor einigen Monaten habe der Zweckverband Kommunale Dienste Oberland die Verkehrszeichen in Bichl überprüft. Dabei seien die Fachleute zu dem Schluss gekommen, dass das Montieren der Schilder für das Zonenhalteverbot auf der linken Seite zulässig ist. Einzige Beanstandung: Die Schilder seien zu niedrig montiert gewesen. Laut Herrmann wurde dies inzwischen korrigiert.
Schild steht auf der linken Straßenseite
Dass das Schild am Bichler Dorfplatz ausnahmsweise auf der linken Seite steht, begründet Herrmann mit den Gegebenheiten vor Ort. So fließe auf einer Seite der Dorfbach, weshalb dort grundsätzlich weniger Platz sei. Außerdem habe die VG einen „Schilderwald“ vermeiden wollen.
Auch das Amtsgericht Wolfratshausen folgt der Auffassung der Verwaltungsgemeinschaft. Das Verfahren wurde eingestellt, nachdem Wolff seinen Einspruch zurückgezogen hatte. (vfi)