Der steinige Weg zum neuen Modell

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Als Alternative zu einer Flüchtlingsunterbringung in der Halle will die Gemeinde Wohnungen bauen. Das Foto ist in der Miesbacher Berufsschul-Turnhalle entstanden. © THOMAS PLETTENBERG

Um eine Asylhalle in Marienstein zu verhindern, macht Waakirchen Tempo bei der Realisierung des Wohnprojekts im Schaftlacher Modell. Am Donnerstag reichte das Kommunalunternehmen den Bauantrag fürs erste Haus ein. Baurechtlich ist das Konzept kompliziert – und erfordert neue Wege.

Waakirchen – Das Grundstück für die ersten beiden Häuser im Modell „Solidarischer Schaftlacher Wohnbau“ (SSW) hat sich Bürgermeister Norbert Kerkel (FWG) mit Bedacht ausgeguckt. Es handelt sich um eine Wiese an der Schaftlacher Straße in Waakirchen, im Außenbereich. Baurecht besteht dort nicht, aktuell wäre Wohnungsbau an dieser Stelle nicht möglich. Doch für die Errichtung von Flüchtlingsunterkünften gelten andere Regeln.

Bauantrag fürs erste Haus eingereicht

Als Asylheim genutzte Container dürfen im Außenbereich aufgestellt werden, als mobiles Behelfsdomizil. Weil die Unterkünfte nach recht kurzer Zeit wieder verschwinden, spielen Überlegungen zur Ortsentwicklung bei der Genehmigung keine Rolle. Den Bauantrag für das erste Haus im SSW-Modell hat Luitpold Grabmeyer, Geschäftsführer des Kommunalunternehmens (KU) Wohnbaugesellschaft Waakirchen, am Donnerstag beim Landratsamt eingereicht. Es eilt. Noch in diesem Sommer soll das erste Haus stehen. Das, weiß Grabmeyer, kann nur klappen, wenn die Genehmigungsbehörden viel Bereitschaft zeigen, dem SSW-Modell zum Erfolg zu verhelfen: „Es geht nur im engen Schulterschluss.“

15 Jahre Flüchtlingsunterkunft, dann Wohnungen

Es ist der Kern des SSW, die baurechtlichen Erleichterungen für Flüchtlingsunterkünfte zu nutzen, um im zweiten Schritt günstigen Wohnraum für Einheimische zu schaffen. „Das ist nachhaltig“, sagt Kerkel. Das Geld, das für Flüchtlingsunterkünfte aufgewendet werde, bleibe so am Ort und verhelfe Einheimischen zu dringend benötigtem Wohnraum. 15 Jahre lang sollen die im SSW erstellten Neubauten als Flüchtlingsunterkunft dienen, danach kann die Gemeinde die Wohnungen in eigener Regie günstig vermieten.

Das Prinzip klingt einfach, baurechtlich ist die Umsetzung kompliziert. Denn damit die Flüchtlingsunterkünfte zu dauerhaftem Wohnraum werden können, muss die Gemeinde vor Ablauf der Frist parallel Baurecht schaffen, was eine aufwendige Bauleitplanung erfordert. Kerkel ist zuversichtlich, dass dies beim Grundstück an der Schaftlacher Straße gelingt. „Das ist ja im Anschluss an die Bebauung, nicht irgendwo draußen“, meint er.

Teilbaugenehmigung möglich

Im Landratsamt hält man die pünktliche Fertigstellung des ersten Hauses für „zwar nicht unmöglich, aber zeitlich sehr ambitioniert“. Die Bauverwaltung stehe in engem Austausch mit dem KU Waakirchen, versichert eine Sprecherin. In bestimmten Fällen könne auch eine Teilbaugenehmigung erteilt werden. Heißt: Die Waakirchner dürften loslegen, bevor die Genehmigung für das gesamte Projekt vorliegt.

Ringen um Förderung

Allerdings ist vor dem Baubeginn auch eine Zusage der Regierung von Oberbayern für die Kostenübernahme nötig. Ein schwieriger Punkt: Der Freistaat will, dass Flüchtlingsunterkünfte billiger werden. Noch liegt fürs SSW-Modell keine Zusage vor, was Grabmeyer nicht kommentieren will. Nur so viel: Ohne eine gewisse Förderung werde es nicht gehen. „Aber wir sind in Gesprächen.“ Vom Modell ist er überzeugt. Ansonsten sei es nicht mehr möglich, Wohnraum zu schaffen, dessen Miete sich Menschen mit kleinem Geldbeutel leisten können.

Module gelten noch als mobile Unterkunft

Das jetzt beantragte Haus mit zehn Wohnungen besteht aus Beton-Modulen, obenauf kommt ein Satteldach. Bei Bedarf könnten die Module versetzt werden. „Damit sind sie noch als mobile Unterkunft im Rechtssinne zu qualifizieren“, meint die Landratsamt-Sprecherin. Eine befristete Genehmigung dürfte vergleichsweise zügig möglich sein.

Die Anstrengungen und der enge Zeitplan sind dem Ziel geschuldet, den Umbau der Lagerhalle von Franz Haslberger in Marienstein als Flüchtlingsheim für 150 Menschen zu verhindern. Steht das erste SSW-Haus im Sommer, will das Landratsamt auf die Nutzung der Halle verzichten. Wie berichtet, hält die Behörde aktuell noch an der Halle fest und hat einen überarbeiteten Bauantrag eingereicht. Verändert wurden nur Formalien, um den Antrag juristisch wasserfest zu machen. Kerkel will ihn bei einer Sondersitzung zur Abstimmung stellen. Am ablehnenden Ergebnis besteht kein Zweifel.

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