Nach „feuchtfröhlichem“ Gelage: Bundeswehrsoldaten prügeln sich

  1. Startseite
  2. Lokales
  3. Schongau
  4. Steingaden

Kommentare

Ein „feuchtfröhlicher Abend“ unter Bundeswehrkameraden nahm im Februar 2023 ein gewaltsames Ende. Zwei Geschädigte gaben an, ohne nachvollziehbaren Grund von den Angeklagten niedergeschlagen worden zu sein. Beide Parteien saßen sich kürzlich vor dem Weilheimer Amtsgericht gegenüber.

Eine „gewöhnliche“ Schlägerei war es nicht gerade, die sich im Februar 2023 in Steingaden zugetragen hatte. Bei allen vier Beteiligten handelt es sich um Soldaten der Bundeswehr. Noch dazu hatten sie sich eigentlich aus geistlichem Anlass – im Rahmen der Militärseelsorge – in einem Gemeinschaftshaus in Steingaden zusammengefunden.

Ihre Mandanten seien bereit, ein Geständnis abzugeben und das Verfahren somit ein wenig abzukürzen, gaben die Verteidiger während eines Rechtsgesprächs bekannt. Anhören wollte Richterin Stefanie Rainer die beiden Geschädigten dennoch.

Treffen in der Tagesstätte

Zwischen 25 und 30 Personen aus zwei Gruppen hatten sich an jenem Abend in den Räumlichkeiten der Tagungsstätte getroffen, Karten gespielt und Bier getrunken, berichtete ein 23-jähriger Zeitsoldat aus Schliersee – einer der beiden Geschädigten. Die eine Hälfte stammte von der Universität der Bundeswehr in München, die andere aus dem rheinland-pfälzischen Zweibrücken. Im Laufe der Zusammenkunft hatten sich die beiden Gruppen schließlich vermischt und waren „miteinander ins Gespräch gekommen“. Ein „feucht-fröhlicher Abend“, erinnerte sich der 23-Jährige. Für seinen Geschmack sei die Stimmung sogar „zu ausgelassen“ gewesen.

Gegen 1 Uhr seien sie dann lediglich noch zu viert gewesen, sagte der 23-Jährige: Neben ihm hätten sich noch der zweite Geschädigte, ein 21-jähriger Zeitsoldat aus Neubiberg und die beiden Angeklagten, ein 23-Jähriger aus Homburg sowie ein 30-jähriger Zweibrückener befunden. „Erst war die Stimmung gut. Dann ist sie plötzlich umgeschlagen“, sagte der 21-Jährige. „Ich weiß nicht wieso“, ergänzte er.

Frontaler Faustschlag ins Gesicht

Als der 23-jährige Geschädigte noch mit seinem letzten Bier beschäftigt gewesen war, habe der junge Mann aus Homburg damit begonnen, den Boden zu wischen und ein wenig aufzuräumen. „Trink dein scheiß Bier aus und verpiss dich!“, soll der Angeklagte zu ihm gesagt haben, erinnerte sich der Zeuge. Noch bevor er zusammen mit dem 21-Jährigen den Raum hatte verlassen können, habe ihm der 30-Jährige „hinterhältig, frontal mit der Faust ins Gesicht geschlagen“, erzählte der Soldat aus Schliersee. „Das kam sehr unerwartet.“ „Manche lernen‘s halt nicht anders“, soll der 30-Jährige seinen Schlag sinngemäß begründet haben.

Anschließend hätten sich die beiden Angeklagten den 21-Jährigen vorgeknöpft. „Ich wurde auch zusammengeschlagen“, teilte dieser mit. Selbst dann, als er bereits am Boden gelegen hatte, hätten die Angreifer keine Ruhe gegeben und munter weiter auf ihn eingedroschen. Ob er ferner auch getreten worden war, konnte er nicht mit letzter Gewissheit sagen. Ebenso wenig wusste er, wer von den beiden Angeklagten für die Gewalt verantwortlich war. „Ich habe nur versucht, meinen Kopf zu schützen.“

Kopfstoß gegen den Kiefer

Von einem auf den anderen Moment hätten die Beschuldigten ihren Angriff eingestellt. Als sich kurze Zeit später alle vier gegenübergestanden hatten, habe man nach dem Grund des Gewaltausbruchs gefragt. „Es schien ungefährlich“, sagte der 21-Jährige. Doch dann – wie aus dem Nichts – habe ihm der 30-Jährige plötzlich einen Kopfstoß gegen den Kiefer versetzt. Am Ende sei es der Homburger gewesen, der seinen tobenden Kameraden vor weiterer Gewalt hatte abhalten können.

Am Folgetag habe noch immer eine seltsame Stimmung geherrscht. Als man zusammen mit dem Vorgesetzten die Beschuldigten konfrontiert hatte, sollen diese die Anschuldigungen weitestgehend abgestritten haben. „Eine Entschuldigung kann ich das nicht nennen“, bemerkte der 23-Jährige. Neben Schrammen und einer „dicken Lippe“ habe der Angriff immerhin auch zu einer Schädelfraktur geführt.

Wie ihre Anwälte zuvor bereits hatten anklingen lassen, holten die beiden Angeklagten die Entschuldigungen in der Verhandlung nach – und untermauerten ihre Geständnisse jeweils mit Schmerzensgeldzahlungen im dreistelligen Bereich. Vonseiten der Geschädigten gab es ein knappes Jahr nach dem Vorfall kein böses Blut mehr. „Ich wünsch‘ euch nur das Beste“, stellte der 23-Jährige aus Schliersee klar und reichte den Angeklagten kameradschaftlich die Hand.

Zwölf und sieben Monate Bewährung

Staatsanwaltschaft und Verteidigung sahen die Tat aufgrund der Geständnisse und der Zeugenaussagen als erwiesen an. Lediglich in Sachen Strafmaß drifteten die Ansichten erwartungsgemäß auseinander. Beide Seiten forderten Bewährungsstrafen sowie Geld- beziehungsweise Arbeitsauflagen. Der Anwalt des 30-Jährigen verwies unterdessen auf eine drohende „unehrenhafte Entlassung“ seines Mandanten aus der Bundeswehr. Diese sei mit erheblichen finanziellen Belastungen verbunden. Im Tatnachgang habe der Zweibrückener aber eigenständig ein Anti-Aggressionstraining absolviert, betonte sein Anwalt.

Schließlich wurden beide zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Der 30-Jährige aus Zweibrücken zu zwölf und sein 23-jähriger Komplize zu sieben Monaten. Während den Jüngeren zudem eine Zahlung von 1000 Euro an die Staatskasse erwartet, hat der 30-Jährige 100 Sozialstunden abzuleisten.

Eine Frau aus Gilching musste sich vor Gericht verantworten.
Justitia hat gesprochen: Zweimal Bewährung für Prügel-Soldaten © David-Wolfgang Ebener

Auch interessant

Kommentare