Alzheimer-Studie verspricht Durchbruch bei Behandlung: Wirkstoff könnte Symptom lindern

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Cannabis könnte bei der Behandlung eines Alzheimer-Symptoms helfen (Symbolbild). © Christian Charisius/dpa/Sven Hoppe/dpa

Die Alzheimer-Forschung schreitet voran. Über acht Jahre untersuchte ein Team aus den USA einen Wirkstoff. Das Ergebnis macht Hoffnung.

Kassel – Eine Alzheimer-Erkrankung ist für Betroffene und deren Angehörige häufig eine große Belastung. Eine Studie aus den USA liefert neue Erkenntnisse zur Behandlung eines bestimmten Symptoms. Es nennt sich Agitation. Die Studienautoren beschreiben es als „eines der belastenden Symptome der Alzheimer-Demenz“. Einen großen Faktor in der Behandlung spielt Cannabis, das 2024 hierzulande legalisiert wurde.

Alzheimer-Symptom Agitation – Was ist das genau?

„Agitation in der Medizin ist ein Symptomkomplex, der um eine Unruhe und eine innere Anspannung kreist“, schrieben die Oberbergkliniken auf ihrer Website. „Dieser Komplex umfasst die Psychomotorik, also den Einfluss der Psyche auf Bewegungen des Körpers. Bei Agitation können spontane Bewegungen wie Zittern, Ticks und Zuckungen auftreten. Diese Symptome für Unruhe und innere Anspannung und sind nicht beherrschbar für Betroffene.“ Impulsives Handeln sei bei Betroffenen von Agitation häufig zu beobachten.

Alzheimer-Studie aus den USA: Acht Jahre Forschung – Dronabinol-Tabletten im Fokus

Starke Unruhe trete im mittleren Stadium der Demenz auf, so das Bundesgesundheitsministerium (BGM). Einhergehen würde das mit einem „ausgeprägten Bewegungsdrang“. Weiter heißt es: „Mögliche Ursachen sind innere Anspannung und Nervosität, die oftmals durch krankhafte Veränderungen im Gehirn hervorgerufen werden.“

„Es ist die Agitation, nicht der Gedächtnisverlust, der Menschen mit Demenz häufig in die Notaufnahme und in Langzeitpflegeeinrichtungen treibt“, äußerte Brent Forester, einer der Studienautoren. Der Unruhe entgegenwirken, soll der Studie der Johns-Hopkins-Universität in den USA zufolge eine Pillenform von Dronabinol.


Fakten zur Studie im Überblick:

  • Studienzeitraum: Acht Jahre (März 2017 bis Mai 2024)
  • Studienteilnehmer: 75 Patienten mit schwerer Alzheimer-Agitation
  • Studiendesign: Die Teilnehmer wurden nach dem Zufallsprinzip ausgewählt. So erhielt ein Teil drei Wochen lang zweimal pro Tag Dronabinol oder ein Placebo. Die Teilnehmenden wurden zuvor und danach Tests unterzogen. Weitere Details können der Studie entnommen werden.

Studienergebnisse zeigen deutliche Linderung eines Alzheimer-Symptoms

Laut den Studienergebnissen hat Dronabinol die Wirkung, dass sich „die Unruhe bei Patienten mit Alzheimer um durchschnittlich 30 Prozent reduziert“. Im Vergleich zu aktuell üblichen Behandlungsformen für Unruhezustände (etwa durch Antipsychotika) habe Dronabinol eine ähnlich beruhigende Wirkung. Es gibt allerdings einen großen Vorteil. Unerwünschte Nebenwirkungen wie Delirium oder Krampfanfälle würden nämlich nicht entstehen.

Dem Deutschen Ärzteblatt zufolge ist Dronabinol der „internationale Name für Delta-9-trans-Tetrahydrocannabinol (DELTA 9 THC), dem medizinisch wirksamen Bestandteil der Hanfpflanze“. Die Studienautoren beschreiben Dronabinol als „eine synthetische Form von THC, dem psychoaktiven Hauptinhaltsstoff von Cannabis (Marihuana)“.

Der Wirkstoff sei 1985 von der FDA (Food and Drug Administration) in den USA zur Behandlung von Appetitlosigkeit bei HIV/AIDS-Patienten zugelassen worden und würde aktuell zur Behandlung von Übelkeit und Erbrechen bei Krebs-Patienten verschrieben, die eine Chemotherapie machen.

„Ermutigende“ Alzheimer-Erkenntnisse aus der Forschung

Die Ergebnisse der Studie bezeichnen die Wissenschaftler als „ermutigend“. In Deutschland dürfen Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol und Nabilon sowie getrocknete Cannabisblüten und -extrakte verordnet werden, wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung in Deutschland informiert.

Cannabis – Das ist in Deutschland erlaubt

Generell ist Kiffen für Volljährige seit 1. April 2024 mit Beschränkungen legal. Seitdem erlaubt ist der Anbau von bis zu drei Pflanzen gleichzeitig in Privatwohnungen, aufbewahren darf man bis zu 50 Gramm Cannabis. Seit 1. Juli können nicht-kommerzielle „Anbauvereinigungen“ mit bis zu 500 Mitgliedern an den Start gehen, aber müssen dafür zuerst einmal eine Erlaubnis beantragen.

Zuletzt sorgte auch ein anderes Medikament für neue Hoffnung für Alzheimer-Patienten. (mbr)

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