Kindergarten Maria de la Paz: Auer Räte schmettern Bürgerbegehren ab – Initiatoren haben noch eine Option

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Der Marktrat hat entschieden: In Sachen Maria de la Paz wird es nicht zu einem Bürgerentscheid kommen. © Beschorner

Ist das Tauziehen um die Zukunft des Kindergartens Maria de la Paz in Au beendet? Der Marktrat hat das Bürgerbegehren für unzulässig erklärt. Für die Initiatoren gibt es nun nur noch eine Option.

Au/Hallertau – Es wird aller Voraussicht nach keinen Bürgerentscheid zur Zukunft des Kindergartens Maria de la Paz in Au geben. Das Bürgerbegehren scheitert zwar nicht an den Unterschriften, dafür aber an anderen Regularien.

Die Hintergründe

Wie berichtet, ist Maria de la Paz nicht nur sanierungsbedürftig, sondern auch zu klein. Daher hat der Gemeinderat bereits im Mai 2022 beschlossen, an der Schlesischen Straße einen Neubau zu errichten. Was mit dem historischen Gebäude am Klosterberg geschehen soll, war zunächst unklar. Inzwischen plant der Markt jedoch, im Erdgeschoß zwei Kinderkrippengruppen und im Obergeschoß die Bücherei unterzubringen. Der Garten soll allen Auern zugänglich sein.

Im April 2024 formierte sich allerdings Widerstand gegen die Pläne, der bis zu einem Bürgerbegehren wuchs. Dessen Initiatoren Birgit und Karl-Heinz Kodritsch sprechen sich für eine Sanierung und gegen den Neubau aus. Mitte Dezember übergaben sie die dafür gesammelten Unterschriften an Bürgermeister Hans Sailer. Innerhalb eines Monats musste die Verwaltung nun die Rechtmäßigkeit des Bürgerbegehrens prüfen, damit ein Bürgerentscheid folgen kann.

Die Entscheidung

Doch so weit kommt es nicht: Laut Verwaltung erfüllt das Begehren nicht alle formellen sowie materiellen Kriterien, die in der bayerischen Gemeindeordnung festgelegt sind. Das erläuterten Sailer und Geschäftsleiterin Katharina Oberhofer am Montag den Räten sowie den knapp 25 Zuhörern.

Zwar seien nicht alle abgegebenen 928 Unterschriften gültig gewesen. Doch nach Abzug von Mehrfachunterschriften sowie derer von Menschen, die ihren Erstwohnsitz nicht in Au haben oder noch nicht volljährig sind, seien mit 774 gültigen das nötige Quorum von zehn Prozent noch immer erreicht.

Die Gründe für die Unzulässigkeit

Allerdings hat die Verwaltung mehrere Unrechtmäßigkeiten festgestellt: Das Begehren verstoße gegen geltendes Recht, erläuterte Sailer in der Sitzung. Der Markt würde bei der Ausführung der durch das Begehren verlangten Maßnahme – sprich der Aufhebung des Vergabeverfahrens für den Kindergartenneubau – die Vertragstreue brechen und auch nicht sparsam sowie wirtschaftlich haushalten. Sailers maßgeblichster Punkt: Der Markt verstoße gegen das Sozialrecht. „Wir wären nicht in der Lage, die rechtlich verpflichtend geforderten Betreuungsplätze herzustellen.“

Außerdem sieht die Verwaltung formelle Aspekte als unrechtmäßig an: Anstoß nimmt man an der Fragestellung, die lautet: „Sind Sie dafür, dass der Kindergarten Maria de la Paz als Kindergarten im historischen Gebäude am Klosterberg erhalten bleibt und dass die per 30. April 2024 beschlossene Durchführung eines Vergabeverfahrens im Hinblick auf einen Neubau für einen sechsgruppigen Kindergarten an der Schlesischen Straße aufzuheben ist?“

Der Teufel steckt im Detail

Diese sei zwar, wie nötig, mit Ja oder Nein zu beantworten. Allerdings sei sie „nicht ausreichend bestimmt formuliert und irreführend“. Der Bürger könne nicht erfassen, welche Tragweite die Entscheidung habe. Auf FT-Nachfrage erklärt Geschäftsleiterin Oberhofer, dass der Teufel im Detail stecke. „Der Bürger erhält etwa keine Informationen darüber, wie viele Gruppen der Kindergarten aktuell beinhaltet oder wie viele künftig erhalten bleiben sollen.“ Daher wäre eine konkretere Formulierung nötig gewesen, etwa ein Zusatz wie „soll so erhalten bleiben wie er ist“.

Die Verwaltung moniert zudem die Missachtung des Kopplungsverbots. Das besagt, dass zwei Fragen nur zusammengefasst werden dürfen, wenn ein innerer logischer Zusammenhang bestehe. „Das ist hier nicht der Fall“, so Oberhofer. Auch die nötige Begründung des Begehrens sei irreführend und nicht konsequent. So würden etwa bei manchen Punkten Kosten genannt, bei anderen aber nicht. Außerdem werde die Teilfrage zum Neubau gar nicht begründet. Hinzu komme, dass die Fragestellung ohne die Begründung nicht beantwortet werden könne. „Bei einem Bürgerentscheid liegt den Bürgern aber keine Begründung vor, sondern nur noch die Frage.“

Die Ratsmeinungen

Die Empfehlung der Verwaltung lautete demnach, das Bürgerbegehren als unzulässig zu erklären. Das sei auch der Tenor von Kommunalaufsicht sowie Bayerischem Gemeindetag, die man um Einschätzung gebeten habe. Und das war auch die Ansicht von so gut wie allen Markträten. Lediglich Martin Hellerbrand (CSU/PFW) sprach sich erneut für den Erhalt von Maria de la Paz in seiner jetzigen Form aus. Sailer unterbrach jedoch mit den Worten, dass man nun keine neuerliche Grundsatzdebatte führen würde, sondern es lediglich die Rechtmäßigkeit des eingereichten Begehrens gehe.

„Ich teile die Meinung der Verwaltung. Ich kann hier nicht was für rechtmäßig erklären, bloß weil ich das gerne so hätte, wenn die Einschätzung klar eine andere ist“, sagte Martin Thalmair (CSU/PFW) und erntete dafür viel Zustimmung von anderen Räten. Letztlich wurde das Bürgerbegehren für unzulässig erklärt – mit Hellerbrands einziger Gegenstimme.

Die Initiatoren

Die Hürden, doch noch einen Bürgerentscheid zu erreichen, sind für die Initiatoren des Bürgerbegehrens nun hoch: Sie müssten vor dem bayerischen Verfassungsgericht gegen die Ablehnung klagen. Für eine Stellungnahme war das Ehepaar Kodritsch am Dienstag nicht zu erreichen.

Die Kindergartenleitung

Anja Brunner, Leiterin des Kindergartens Maria de la Paz, zeigt sich auf FT-Nachfrage erleichtert. „Wenn das Bürgerbegehren aus diesen Gründen unzulässig ist, ist das der richtige Weg.“ Sie habe sich gefreut, dass die Räte Stellung bezogen hätten und weiterhin hinter den Neubauplänen stünden. Brunner betont: „Der Neubau ist absolut notwendig und definitiv die richtige Entscheidung.“

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