„Nicht zumutbar“: Dietramszell gegen unfaire Verteilung und „Umzingelungswirkung“ von Windrädern
Der Dietramszeller Gemeinderat sieht im Regionalplan Windkraft übermäßige Belastung einzelner Ortsteile und verabschiedet eine Stellungnahme.
Dietramszell – Werden die Bürgerinnen und Bürger im nordöstlichen Gemeindebereich bald von Windkraftanlagen umzingelt? Wenn es nach dem Vorentwurf des Regionalplans für Windenergieflächen im Oberland geht, wäre das möglich: Insbesondere rund um die Ortsteile Linden, Lochen, Baiernrain und Steingau finden sich übermäßig viele potenzielle Vorrangflächen für Windkraft. Dort würde man dann in jeder Himmelsrichtung auf Windräder blicken, prophezeit Bürgermeister Josef Hauser: „Das ist aus unserer Sicht nicht zumutbar.“
Ohnehin sei die Gemeinde zusammen mit Egling überproportional belastet, weil entsprechend der Suchraumkriterien der Alpenrand freibleiben soll. In ihrer jüngsten Sitzung am Dienstagabend verabschiedeten die Gemeinderäte deshalb einstimmig eine Stellungnahme zur sogenannten konsolidierten Suchraumkulisse, die der Planungsverband Oberland im März vorgelegt hatte (wir berichteten). Das Positionspapier hatte der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München im Auftrag der Gemeinde ausgearbeitet.
Eine der Forderungen: Um die „Umzingelungswirkung“ zu vermindern, soll um die Hauptsiedlungsbereiche ein Halbkreis in südwestlicher oder südöstlicher Richtung in einem Radius von vier Kilometern von Windrädern freigehalten werden. Dadurch würde ein Großteil der möglichen Vorrangflächen rund um Lochen wegfallen.
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Für weitere Streichungen votierten die Gemeindevertreter bei Flächen, die sich mit Wasserschutzgebieten überschneiden. Ansonsten könne die kommunale Trinkwasserversorgung beeinträchtigt werden. Nutzungskonflikte sehen sie außerdem durch bestehende Kiesabbaugebiete in potenziellen Windkraftflächen. Ebenfalls problematisch: Einer der Suchräume an der östlichen Gemeindegrenze ragt in den Dietramszeller Bestattungswald hinein, ein weiterer trifft das renaturierte Hochmoor Ebenbergfilz.
Windkraft-Regionalplan kollidiert mit Analyse für mögliche PV-Anlagen
Zum Teil kollidiert der Windkraft-Regionalplan mit der Sichtbarkeitsanalyse für Freiflächen-Photovoltaikanlagen, die die Gemeinde wie berichtet im vergangenen Jahr vorgelegt hatte. Hier gelte „Ober sticht Unter“, erklärte Hauser: In Vorranggebieten für Windenergie sei ein Solarpark in der Regel nicht mehr genehmigungsfähig. „Aber zum Glück sind die Überschneidungen nicht so groß.“ Kritischer sieht er, dass die Privilegierung der Windkraft auch landwirtschaftliche Nutzflächen und den bislang privilegierten Bau von Aussiedlerhöfen einschränkt. Deshalb halte er es für sinnvoll, Standorte im Wald zu bevorzugen – die zudem optisch weniger störend seien als „mitten auf der Wiese“. Größere Windparks sollten in Nord-Süd-Richtung geplant werden, um den Blick auf die Alpenkulisse möglichst wenig zu beeinträchtigen.
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Bürgermeister Hauser machte klar, dass in den zukünftigen Vorranggebieten ein Bauantrag für eine Windkraftanlage kaum mehr abgelehnt werden könne. Wenn die Flächenziele nicht erreicht würden, seien Windräder dagegen künftig überall privilegiert. Laut dem Flächenentwicklungsplan Bayern muss bis 2027 jede Region 1,1 Prozent ihrer Fläche als Vorrangfläche ausweisen, bis 2032 sogar 1,8 Prozent.