So füllen Sie Ihren Stimmzettel bei der Bundestagswahl korrekt aus
Wählen gilt als Bürgerpflicht. Erfahren Sie, wie Sie Ihren Stimmzettel zur Bundestagswahl 2025 richtig ausfüllen und häufige Fehler vermeiden können.
Berlin – Die Bundestagswahl steht kurz bevor: Am kommenden Sonntag, dem 23. Februar, stehen fast 60 Millionen Wahlberechtigte bereit, um ihre Stimme abzugeben und damit Einfluss auf die Politik der Bundesrepublik zu nehmen. Um sicherzustellen, dass Ihre Stimme gezählt wird, sollten Sie darauf achten, Ihren Stimmzettel korrekt auszufüllen. Eine sorgfältige Stimmabgabe ist entscheidend, um Missverständnisse und ungültige Stimmen zu vermeiden.
Ruth Brand, die Bundeswahlleiterin, betont auf ihrer Website: „Der Wille der Wählerin oder des Wählers muss eindeutig erkennbar sein.“ Bei der Bundestagswahl hat jeder Wähler zwei Stimmen: eine Erststimme für einen Direktkandidaten und eine Zweitstimme für eine Partei. Es ist wichtig, dass diese Stimmen klar und deutlich mit einem Kreuz auf dem Stimmzettel versehen werden.
Vermeiden Sie Markierungen außerhalb der vorgesehenen Bereiche oder die ungenaue Vergabe mehrerer Stimmen – ein Kreuz in beiden Spalten ist nötig, während mehr als zwei Kreuze zur Ungültigkeit des Stimmzettels führen. Achten Sie außerdem auf eine eindeutige Platzierung Ihres Kreuzes, um Missverständnisse zu vermeiden. Erlaubt sind ein Kreuz, ein Haken oder ein Punkt, solange diese deutlich und unmissverständlich sind.
Bundestagswahl: Ungültige Stimmzettel vermeiden
Ein weiterer häufiger Fehler ist das Hinzufügen persönlicher Anmerkungen auf dem Stimmzettel. Jegliche Kommentare oder Symbole entwerten die Stimme. Wie die Bundeswahlleiterin klarstellt: „Ein Stimmzettel ist ungültig, wenn er einen Zusatz oder Vorbehalt enthält.“ Ihre Stimmabgabe sollte also frei von persönlichen Meinungen oder Kommentaren sein.
Außerdem ist das Fotografieren oder Teilen eines ausgefüllten Stimmzettels in sozialen Medien eine potenzielle Verletzung des Wahlgeheimnisses und könnte dazu führen, dass Ihr Stimmzettel ungültig wird. Aus diesem Grund sollten solche Aufzeichnungen vermieden werden, um die Vertraulichkeit Ihrer Stimme zu wahren.

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Ein Beispiel für einen Wahlfehler: Armin Laschet bei der Bundestagswahl 2021
Ein bekanntes Beispiel für einen Wahlfehler trug sich bereits während der Bundestagswahl 2021 zu, als der damalige CDU-Spitzenkandidat Armin Laschet einen falsch gefalteten Stimmzettel zeigte. Der Wahlprüfungsausschuss betrachtete diesen Vorfall als einen Wahlfehler, da Laschet seinen Zettel öffentlich in die Urne warf.
Trotz der Bedenken von Bürgern bezüglich möglicher Wahlmanipulation stellte der Ausschuss fest, dass es keinen Einfluss auf das Wahlergebnis hatte. Dennoch verdeutlicht dieser Vorfall die Wichtigkeit, beim Ausfüllen des Stimmzettels auf das Wahlgeheimnis zu achten.
Besondere Vorschriften für die Briefwahl
Einige Wähler nutzen die Möglichkeit der Briefwahl, um bequem von zu Hause aus zu wählen. Hierbei gelten besondere Richtlinien. Die Unterlagen müssen im Voraus angefordert und korrekt ausgefüllt werden, da auch hier Fehler zu einer Ungültigkeit der Stimme führen können. Ein einmal geschlossener Briefwahlumschlag darf nicht wieder geöffnet werden. Bei einem Fehler können Wähler rechtzeitig neue Dokumente anfordern.
Um sicherzustellen, dass Ihre Stimme zählt, ist es wichtig, die eidesstattliche Erklärung zu unterschreiben und alle erforderlichen Unterlagen in den vorgesehenen Umschlägen zu verwenden. Achten Sie zudem auf die Frist für den Rückversand: Wenn der Wahlbrief nach 18 Uhr am Wahlsonntag im Wahlbüro eintrifft, wird die Stimme nicht gezählt.
Bundestagswahl 2025 - Alles, was bei den Neuwahlen im Februar wichtig wird
So wählen Sie richtig: Was die Erststimme von der Zweitstimme bei der Bundestagswahl 2025 unterscheidet.
Fristen, Zahlen und der Antrag: Das sollten Sie bei der Briefwahl vor den Neuwahlen beachten.
Vorsicht beim Ausfüllen: Diese Fehler gilt es beim Ausfüllen des Stimmzettels zu vermeiden.
Auszählung und Ablauf: Alles Wichtige zum Zeitpunkt der Ergebnisse der Bundestagswahl in der Übersicht.
Welche Partei passt zu mir: Mit dem Wahlomat zur Bundestagswahl 2025 die passende Partei finden.
Bundestagswahl: Verhaltensregeln im Wahllokal
Im Wahllokal gibt es spezielle Verhaltensregeln, die zu beachten sind. Kinder dürfen zwar mitgebracht werden, jedoch sollten sie nicht mit in die Wahlkabine genommen werden, da sie das Wahlgeheimnis gefährden könnten. Außerdem ist es ratsam, während des Aufenthaltes im Wahllokal keine Speisen oder Getränke zu konsumieren, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
Personen, die unter Drogen- oder Alkoholeinfluss stehen, dürfen grundsätzlich wählen, solange ihr Verhalten nicht störend ist. Im Falle von Störungen müssen sie das Wahllokal jedoch verlassen.