Die Bundeswahlleiterin ist optimistisch, dass die Wahl reibungslos verlaufen wird. Allerdings stellt sich die Behörde auf mehr Cyberangriffe ein.
Während gut drei Wochen vor der Wahl die Emotionen um den Migrationsplan der Union mit Kanzlerkandidat Friedrich Merz hochkochen, laufen die Vorbereitungen auf die Bundestagswahl.
„Wir haben frühzeitig mit den Wahlvorbereitungen begonnen, um alle erforderlichen Maßnahmen rechtssicher und fristgemäß treffen zu können, und arbeiten mit vereinten Kräften daran, dass die Bundestagswahl reibungslos abläuft“, sagt Bundeswahlleiterin Ruth Brand gegenüber dem Münchner Merkur. „Ich denke, dass wir bei den Vorbereitungen der Wahl insgesamt sehr gut im Plan liegen.“
„Gestiegene Bedrohungslage“: Bundeswahlleiterin vor Bundestagswahl auf der Hut
Nach dem Ampel-Aus im November hatte Brand vor zu kurzfristigen Neuwahlen gewarnt, unter anderem mit Papierknappheit begründet und damit international Spott geerntet. So hatte Polen Deutschland angeboten, Deutschland Drucker und Papier zu liefern.
Allerdings rechnet die Bundeswahlleitung mit vermehrten Cyberangriffen und Versuchen der Wahlmanipulation. „Wir gehen von einer gestiegenen Bedrohungslage im Vergleich zur Europawahl 2024 aus und stellen uns darauf ein. Alle Beteiligten sind sensibilisiert und gut vorbereitet“, sagt Brand.
Vor der Bundestagswahl: Immer mehr Fake News im Umlauf
Die Behörde stellt immer mehr Falschinformationen, so genannte Fake News, im Vorfeld der Wahlen fest. „Beispielsweise gab es bei der Europawahl 2024 die immer gleichen Berichte über angebliche Wahlfälschung durch Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Diese Vorwürfe haben sich nicht bestätigt, sie wurden aber in den sozialen Medien stark weiterverbreitet“, sagt Brand.
Das Verbreiten von Falschmeldungen ist keine Bagatelle. „Wer solche Informationen ohne Belege verbreitet, will Zweifel an einer ordnungsgemäßen Wahl und oft auch Zweifel an unserer demokratischen Grundordnung schüren“, warnt sie. „Dem versuchen wir zum einen proaktiv mit korrekten Informationen rund um den Wahlablauf entgegenzutreten. Zum anderen reagieren wir auch schnellstmöglich auf bereits sich im Umlauf befindende Falschmeldungen und nutzen dabei natürlich auch unsere Kanäle in den sozialen Medien.“
Zum Erkennen von Fehlinformationen hat die Bundeswahlleitung „Fakten gegen Fake News“ zusammengestellt. Sie sollen bekannte Falschmeldungen aufgreifen und richtigstellen. Dazu klärt die Behörde auch in Sozialen Medien über die Bundestagswahl auf, beispielsweise auf TikTok und Instagram.
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Bundeswahlleiterin: Keine Angst vor „geklauter“ Bundestagswahl
Trotz der Angriffe auf die Meinungsbildung: Der Weg der Wahlzettel von der Urne bis zur Verkündung des Wahlergebnisses ist mehrfach abgesichert. Eine „geklaute Wahl“, die US-Präsident Donald Trump nach seiner verlorenen Wahl 2020 fälschlicherweise unterstellt hatte, muss auch in Deutschland niemand befürchten.
Die Übermittlung der Ergebnisse aus den Kommunen zum Bund läuft nicht über das Internet, sondern einen geschützten Behördenraum, der vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) überwacht wird. Auch für das vorläufige Endergebnis gibt es verschiedene Plausibilitätsprüfungen. „Das endgültige Wahlergebnis wird anhand der Wahlniederschriften – also anhand physischer Dokumente – ermittelt“, betont Brand. „Es lässt sich jederzeit überprüfen und nachvollziehen.“
Auch deswegen ist die Wahl in Deutschland weiter analog und nicht digital. „Das endgültige Ergebnis kann deswegen nicht durch Cyberangriffe manipuliert werden. Dennoch hat die Absicherung der Informationstechnik für mich als Bundeswahlleiterin und für die übrigen Wahlorgane selbstverständlich höchste Priorität“, so Brand.
Bei der Bundestagswahl am 23. Februar sind 59,2 Millionen Deutsche wahlberechtigt. 7,1 Millionen oder 12 Prozent der Wähler haben einen Migrationshintergrund. Gewählt wird in 90.000 Wahllokalen in 299 Wahlkreisen. 675.000 Wahlhelfer müssen jeden einzelnen der Stimmzettel in die Hand nehmen und auswerten.
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Fake News zur Bundestagswahl in Sozialen Netzwerken
Fake News 1: Es wird behauptet, in Deutschland gebe es eine Wahlpflicht. Personen, die nicht wählen, würden gekennzeichnet und ihren Rechten beschränkt.
Richtig ist: In Deutschland gibt es keine Wahlpflicht. Der verfassungsrechtlich geschützte Grundsatz der Wahlfreiheit umfasst nicht nur das „Wie“, sondern auch das „Ob“ der Wahlteilnahme. Allen Wahlberechtigten steht es frei, ihre Stimme abzugeben oder der Wahl fern zu bleiben.
Fake News 2: Wahlberechtigte könnten mit Ihrer Unterschrift auf dem Stimmzettel erwirken, dass Ihre Stimme doppelt zähle.
Richtig ist: Keine Stimme zählt doppelt. Wird ein Hinweis auf den Wähler auf den Stimmzettel geschrieben, so wird dieser wegen Gefährdung des Wahlgeheimnisses ungültig.
Fake News 3: Die Briefwahl sei unsicher und leichter manipulierbar.
Richtig ist: Der Gesetzgeber hat verschiedene Vorkehrungen getroffen, um Missbrauch bei der Briefwahl zu verhindern. Verstöße gegen die entsprechenden Vorschriften sind zum Teil strafbar. Nur in Einzelfällen ist daher bei hinreichend krimineller Energie Missbrauch realisierbar.
Fake News 4: Eine Wahlbeobachtung sei nur bei der Urnenwahl im Wahllokal möglich. Die Auszählung der Briefwahl könne deshalb unbeobachtet manipuliert werden.
Richtig ist: Die Ermittlung des Briefwahlergebnisses vollzieht sich öffentlich. Jedermann hat das Recht, als Wahlbeobachter der Ermittlung des Briefwahlergebnisses beizuwohnen. Ort und Zeit der Auszählungen werden in den Kommunen veröffentlicht.
Fake News 5: Wahlbeobachtung sei nur nach Registrierung, Verifizierung der Person und Reservierung eines Wahlraums rechtssicher möglich.
Richtig ist: Jede Person hat das Recht in einem oder mehreren Wahlräumen anwesend zu sein und die Abläufe zu beobachten. Eine Anmeldung, Registrierung oder Personenverifizierung ist nicht erforderlich. Ein Zutrittsrecht hat auch, wer selbst nicht wahlberechtigt ist.
Fake News 6: Wahlbeobachter müssten die Niederschrift des Wahlvorstands fotografieren und in eine App hochladen.
Richtig ist: Wahlbeobachter haben kein Anrecht auf Aushändigung einer Kopie oder Erstellung eines Fotos der Ergebniszusammenstellung.
Fake News 7: Wahlurnen seien nicht sicher. Versiegelte Wahlurnen könne man auf der Rückseite aufhebeln, ohne, dass Siegel beschädigt und die widerrechtliche Öffnung bemerkt würde.
Richtig ist: Wahlurnen müssen verschließbar sein, sie haben aber kein zusätzliches Siegel. Die Wahlurne ist vor einem Zugriff durch Fremde oder widerrechtlicher Öffnung geschützt. Beispielsweise prüft der Wahlvorstand vor Beginn der Stimmabgabe, dass die Urne leer ist. Dann wird sie verschlossen und darf bis zur Auszählung nicht mehr geöffnet werden. Dies wird durch die durchgängige Besetzung des Wahlraumes mit Wahlhelfenden sowie durch die Öffentlichkeit gewährleistet.
Fake News 8: Erstwähler könnten bei der Stimmabgabe zur Bundestagswahl an einem Gewinnspiel teilnehmen, indem sie ihren Namen auf den Stimmzettel schreiben.
Richtig ist: Es gibt keine Gewinnspielteilnahme bei der Stimmabgabe zur Bundestagswahl. Durch Notizen auf dem Stimmzettel wird dieser ungültig.
Fake News 9: Stimmzettel, bei denen die rechte obere Ecke gelocht ist oder fehlt, werden aussortiert oder sind ungültig.
Richtig ist: Alle Stimmzettel zur Bundestagswahl sind in der oberen rechten Ecke gelocht oder abgeschnitten. Das ist eine Tasthilfe für Blinde und Sehbehinderte, die mit Hilfe einer Wahlschablone alleine und geheim wählen können.