Münchner Straße: Kein Wohnen im Parterre

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Ein Strukturwandel wird wohl irgendwann auf dem Areal an der Münchner Straße stattfinden, auf dem sich derzeit noch eine Kfz-Werkstatt und ein Eisen- und Spielwarenhandel befinden. Hier soll ein qualifizierter Bebauungsplan die Bedingungen für eine mögliche Nachverdichtung definieren. © Stefan Schweihofer

Mit einem Bebauungsplan will Holzkirchen die künftige Entwicklung der Münchner Straße steuern. Der jetzt gebilligte Entwurf sieht zwei Bereiche vor. In beiden gilt: Keine Wohnungen im Erdgeschoss.

Holzkirchen – Leerstand ist, anders als in vielen anderen Kommunen, kein nennenswertes Problem in Holzkirchen, sagte Sebastian Franz (CSU) in der Gemeinderatssitzung am Donnerstagabend. Tatsächlich sind hinter fast allen Schaufenstern an der Münchner Straße Gewerbetreibende, Gastronomen oder Dienstleister tätig. Zwar sind Warenpräsentation und Werbung ausbaufähig, wie das Strategiekonzept aufzeigt, das die Gemeinde im Rahmen des Sonderfonds „Innenstadt beleben“ erarbeiten hatte lassen (wir berichteten). Aber die Münchner Straße hat das Potenzial, nicht nur eine Einkaufsstraße zu bleiben, sondern sich langfristig und unter bestimmten Voraussetzungen sogar zu einer Flaniermeile zu entwickeln.

Eigentümer wollen Ladenflächen in Wohnungen umwandeln

Dennoch tragen Immobilienbesitzer regelmäßig den Wunsch an die Gemeinde heran, Ladenflächen im Erdgeschoss in Wohnungen umzuwandeln. Vor diesem Hintergrund hatte die Gemeinde bereits 2021 beschlossen, für das Gebiet zwischen Bahnhof und Oskar-von-Miller-Platz entlang der Münchner Straße einen Bebauungsplan aufzustellen. Am Donnerstagabend billigte der Gemeinderat den Entwurf einstimmig – und schickte ihn in die nächste Verfahrensrunde: Freiwillig führt die Gemeinde eine frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durch, die im vereinfachten Verfahren eigentlich nicht vorgesehen ist, wie Kilian Lex von der Ortsplanung betonte. Da ein Großteil der betroffenen Flächen in Privatbesitz ist, braucht die Gemeinde die Kooperationsbereitschaft der Bürger.

Zwei Bereiche

Der Entwurf sieht zwei Bereiche vor: einen 45 000 Quadratmeter großen, für den ein einfacher Bebauungsplan gilt, sowie einen 5500 Quadratmeter großen, für den ein qualifizierter Bebauungsplan gilt. Letzterer erstreckt sich konkret auf das Areal an der Münchner Straße 55/St. Josef-Straße, wo sich das Autohaus Biberger mit Kfz-Werkstatt sowie der Eisen- und Spielwarenhandel Jaud befinden. Hier ist mit einem Strukturwandel und in der Folge möglicherweise mit einem Neubau beziehungsweise einer Nachverdichtung zu rechnen. Vorsorglich definiert der qualifizierte Bebauungsplan deshalb verschiedene Parameter wie die Geschossflächenzahl, die sich an der Umgebungsbebauung zu orientieren hat.

Mehr Komfort für Fußgänger

Wie auch im Bereich des einfachen Bebauungsplans gilt eine Baugrenze von drei Metern zur Münchner Straße, um eine einheitliche Linie zu schaffen. Die Gemeinde verspricht sich davon mehr Komfort für Fußgänger. Zudem sollen Bauherren, abhängig vom Grad der Bodenversiegelung, eine Zisterne bauen müssen. Die Idee ist, weniger Flächen zu versiegeln. Stellplätze sollen möglichst unterirdisch nachgewiesen werden. Wie Lex auf Nachfrage von Robert Wiechmann (Grüne) erklärte, strebt der Bebauungsplan grundsätzlich eine Reduzierung der Stellplätze an.

Ortsbildprägende Gebäude

Wie mit ortsbildprägenden Gebäuden zu verfahren ist, regelt der Bebauungsplan nicht – obwohl zum Beispiel mit dem Anwesen an der Münchner Straße 43 bereits der Wunsch nach Abriss eines solchen Hauses besteht (wir berichteten). Laut Lex hat das formale Gründe: Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum, der den Bebauungsplan entworfen hat, empfiehlt hierfür eine gesonderte Erhaltungssatzung.

Im gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplans 152 gilt: Wohnungen und Ferienwohnungen sind im Erdgeschoss nicht zulässig. „Unser Wunsch ist es, die Münchner Straße zu einer attraktiven Flaniermeile weiterzuentwickeln“, so Bürgermeister Christoph Schmid (CSU). Dazu gehöre ein lückenloser Einzelhandel. Die beiden Gebäude, in denen bereits Erdgeschoss-Wohnungen bestehen, genießen jedoch Bestandsschutz.

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