Schlierseer Hof: Bebauungsverbot auf Parkplatz-Teilfläche wird bekannt
Kurz vor dem Bürgerentscheid um die Neubau-Pläne des Schlierseer Hof wird bekannt: Die jüngste Planänderung erfolgte wegen einer Ablehnung der Seenverwaltung.
Schliersee – Neuerliche Aufregung im Vorfeld des Bürgerentscheids in Schliersee. Zwei Tage nach der Podiumsdiskussion hat die Bürgerinitiative, die sich gegen einen großen Neubau des Schlierseer Hofs wendet, via Pressemitteilung und Social Media Informationen zu einem bestehenden Bauverbot auf dem Parkplatzgrundstück versendet. Inhalt: Die Schlösser- und Seenverwaltung lehnt eine von der Gemeinde beantragte Streichung des Bauverbots ab. Betroffen ist davon aber nicht das gesamte Grundstück, sondern nur ein Teil in der Nähe des Seeufers. Die BI ist nun angefressen, dass diese Info vom März dieses Jahres nicht schon früher publik gemacht wurde, sei es von der Gemeinde oder vom Bauherrn. Richtig ist: Die jüngste Umplanung der Familie de Alwis ist eine Reaktion auf das Bauverbot. Richtig ist aber auch: Für den Bürgerentscheid ist das nicht von Bedeutung.
Das Bauverbot stammt nach Angaben von Bürgermeister Franz Schitzenbaumer (CSU) aus dem Jahr 1909. Damals ging besagtes Grundstück in den Besitz der Gemeinde über, und der Voreigentümer, der Freistaat, ließ das Bauverbot eintragen. Ein in Bayern vielfach angewandtes Prozedere bei Grundstücken in exponierter Lage, wie Schnitzenbaumer erfragt hat. Das bestehende Bauverbot geriet offenbar in Vergessenheit. Die de Alwis planten jedenfalls in Unkenntnis davon, und auch im von der Gemeinde beauftragten Gutachten zum Wert des dann bebaubaren Grundstücks, der unbestrittenermaßen in die Millionen geht, tauchte es nicht auf. Mittels dieser Expertise wird ein Erbpachtzins berechnet, für den Fall, dass das Hotel in entsprechender Größe gebaut werden darf. Die Höhe der Zahlungen muss nun neu berechnet werden, weil ein Bauverbot auf einer Teilfläche den Wert des Areals mindert. Die Hoteliersfamilie hat nach Angaben von Marcel de Alwis zu Gutachten und Weiterbestehen des Bauverbots bisher nichts Schriftliches vorliegen. Aufgefallen ist die Einschränkung im Herbst 2023.
Seenverwaltung will freien Zugang für die Öffentlichkeit erhalten
Gleichwohl kam die Anpassung der Pläne. Ein kleines Eck des Hotelkomplexes wäre in der Verbotszone gelegen, große Verkehrsflächen, etwa auch die Tiefgarageneinfahrt ebenfalls. Ob und in welchem Umfang weitere Umplanungen nötig sein werden, sollte der Bürgerentscheid zugunsten der de Alwis-Pläne ausfallen, ist ungewiss. Wie überhaupt im Zuge eines etwaigen Bebauungsplanverfahrens noch einige Hürden zu überwinden sein werden und auch die Öffentlichkeit noch zweimal beteiligt wird. Klar ist wohl: Das Bebauungsverbot wird das Projekt kaum gänzlich zu Fall bringen. Entscheiden muss weiterhin der Bürger.
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Die Bürgerinitiative zieht derweil den Schluss: „Nach Entscheidung droht Höhenentwicklung über die 24 Meter hinaus.“ Denn die verlorene Fläche würden die de Alwis sicher ausgleichen wollen. Eine Befürchtung, die Schnitzenbaumer nicht teilt. „Ich sehe den Gemeinderat entsprechend sensibilisiert“, sagt er. Schon bei der 14:5 Entscheidung vergangenes Jahr tat sich das Gremium einigermaßen schwer. Zwei Mitglieder fehlten damals, ein Befürworter (Peter Sprenger) hat sein Amt inzwischen niedergelegt. Eine Rückkehr zu einer höheren Planung würden viele, die jetzt beim Bürgerentscheid schweren Herzens mit „Nein“, also für das große Projekt mit (aktuell) 112 Zimmern stimmen, dem Gemeinderat eher nicht verzeihen.
Mit ihrem Nein zu einem Aufheben oder auch nur Aufweichen des Bauverbots möchte die Schlösser- und Seenverwaltung übrigens den „für jedermann freien und ungehinderten Zugang zur öffentlichen Seeanlage“ erhalten“ und „baulichen Fehlentwicklungen im Uferbereich und ähnlichen Beeinträchtigungen effektiv entgegenwirken“. Ob Zugang zum See und „Naturschönheit des Schliersees“ wirklich gefährdet sind, mag jeder für sich bewerten. Zudem befürchtet die Seen- und Schlösserverwaltung einen Präzedenzfall für ganz Bayern zu schaffen und „Begehrlichkeiten auch bei anderen Interessenten zu wecken“. Die betrifft wohlgemerkt die Aufhebung eines Bauverbots zugunsten eines Hotels, nicht den Umfang des Vorhabens selbst. Das Parkplatzgrundstück grenzt im Übrigen gar nicht direkt ans Seeufer, sondern ist von diesem durch einem etwa zwei bis fünf Meter breiten Streifen getrennt, der dem Freistaat gehört.