Klage gegen Bayerns Cannabis-Politik – „kein Platz für Sonderweg“

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Markus Söder beschneidet die Cannabis-Legalisierung der Ampel-Koalition, wo er kann. Ein Bündnis klagt nun gegen Bayerns Sonderweg.

München – Bayern soll kein Kifferparadies werden, sagt Markus Söder. Unter diesem Motto stellt sich die bayerische Staatsregierung seit Beginn gegen den bundesweit beschlossenen Paradigmenwechsel im Umgang mit Cannabis und erschwert Marihuana-Konsumenten weiterhin das Leben, wo sie nur kann. Es gelten fürs Kiffen strengere Regeln als anderswo.

Welche Rauschmittel in München gesellschaftsfähig konsumiert werden können, ist klar definiert. Alkohol in Form von Bier ist Tradition und Grundnahrungsmittel, Marihuana eine Einstiegsdroge. Der Konsum von Cannabis ist in Bayern etwa auf Volksfesten inklusive Oktoberfest und in der Gastronomie komplett verboten.

Popularklage gegen Bayerns Aufbäumen gegen Cannabis-Legalisierung

Auch im größten Münchner Park, dem Englischen Garten, ist der Konsum seit Monaten untersagt – das hat die Staatsregierung als Herrin über die bayerische Schlösserverwaltung eigenständig durchgesetzt. Ob das juristisch in Ordnung ist, muss nun der Verfassungsgerichtshof überprüfen. Ein parteiübergreifendes Bündnis klagt gegen die bayerischen Sonderregeln fürs Kiffen.

Die Popularklage sei am Mittwoch beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht worden, teilten die Initiatoren in München mit. Darunter sind laut Informationen der dpa die Bundestagsabgeordneten Carmen Wegge (SPD), Kristine Lütke (FDP) und Ates Gürpinar (Linke) sowie der Geschäftsführer des Deutschen Hanfverbands, Georg Wurth.

Cannabis-Legalisierung: „Kein Platz für bayerischen Sonderweg“

Die Kläger argumentieren, die bayerische Staatsregierung stelle sich rechtswidrig gegen den beschlossenen Paradigmenwechsel im Umgang mit Cannabis, den der Bundesgesetzgeber vorgegeben habe. Die progressive Drogenpolitik werde damit konterkariert und die Stigmatisierung von Cannabis-Patienten sowie -Konsumenten werde fortgesetzt.

„Es gibt keinen Platz für einen bayerischen Sonderweg. Als Bundesgesetzgeber haben wir abschließend geregelt, wie mit Cannabis in Deutschland umzugehen ist“, sagt Wegge. Das bayerische Gesetz sei damit verfassungswidrig. Lütke kritisierte, es würden zahlreiche Grundrechte verletzt: Cannabispatienten würden diskriminiert, denn auch das Rauchen aus medizinischen Gründen werde in vielen Bereichen verboten.

Bayern lebt vom Bier und dämonisiert gleichzeitig Cannabispatientinnen

Gürpinar beklagte einen „Kulturkampf“: „Während auf der Wiesn auf engstem Raum Zehntausende Liter Alkohol konsumiert und mit Bier das Geld des Jahres gemacht wird, bleibt in Bayern Cannabis selbst für Cannabispatientinnen und -patienten weiter illegalisiert.“ 

Markus Söder will nicht, dass Bayern ein Kifferparadies wird. © Bihlmayer/Czepluch/imago/Kopie

Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) und CSU-Landtagsfraktionschef Klaus Holetschek bekräftigten ungeachtet der Klage dagegen übereinstimmend, man halte das bayerische Gesetz für verfassungskonform und auch in der Sache für richtig.

Deutschland wird auch durch Cannabis-Legalisierung kein Kifferparadies

Die Gefahr, dass Deutschland ein Kifferparadies werde, wie Markus Söder es ausdrückt, bestehe nicht. Besitz und Anbau der Droge sind nur für Volljährige zum Eigenkonsum erlaubt. Und das auch nur in begrenzten Mengen und mit Tabuzonen fürs Kiffen etwa auf Spielplätzen, in Schulen und in Sichtweite davon. Wer dagegen fahrlässig oder mit Vorsatz verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. (lm/dpa)

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