AfD-Eklat in Thüringen: Verfassungsgerichtshof entscheidet über Postenvergabe
Die Wahl vom Landtagspräsidenten endete in Thüringen im Chaos. Den Streit mit der AfD soll der Verfassungsgerichtshof schlichten. Das Urteil könnte wegweisend sein.
Erfurt – Verfassungsbruch, Rechtsbruch, Blockade? Nachdem die konstituierende Sitzung vom Thüringer Landtag im Chaos geendet ist, steht das Bundesland weiter vor einer Zerreißprobe. In Ermangelung einer politischen Einigung muss der Streit um die Besetzung des Landtagspräsidenten-Postens nun von einem Gericht gefällt werden. Am Freitag (27. September) sollen die Fraktionen vor dem Verfassungsgerichtshof angehört werden. Mit einer richterlichen Entscheidung ist dann im Laufe des Nachmittages zu rechnen, berichtet die Nachrichtenagentur dpa. Der Richterspruch könnte eine Signalwirkung für den Umgang mit der AfD sein – und damit weit über die Landesgrenzen hinaus reichen.
Eklat mit AfD in Thüringen: Verfassungsgerichtshof entscheidet Streit um Landtagspräsidenten
Die Landtagssitzung in Thüringen war am Donnerstag nach etlichen Unterbrechungen, Zwischenrufen und verbalen Auseinandersetzungen mit einem Eklat und einer heftigen Konfrontation zwischen einer starken AfD von Rechtsaußen Björn Höcke und den anderen Fraktionen CDU, BSW, Linke und SPD beendet worden. Die eigentlich geplante Besetzung des Landtagspräsidiums konnte nicht über die Bühne gebracht worden. Es gelang dem Parlament noch nicht einmal, seine eigene Beschlussfähigkeit festzustellen. Die CDU schaltete deswegen den Gerichtshof ein.
AfD-Alterspräsident Jürgen Treutler steht im Mittelpunkt des Chaos
Im Mittelpunkt des Eklats stand AfD-Alterspräsident Jürgen Treutler, der nach der Thüringen-Wahl die konstituierende Sitzung eröffnen und leiten sollte. Doch Treutler weigerte sich, Anträge zur Abstimmung zu stellen oder die Beschlussfähigkeit des Landtags festzustellen, was zu heftigen Auseinandersetzungen zwischen den Fraktionen führte.
In diesem Kontext spielt das Landesverfassungsgericht Thüringen nun eine zentrale Rolle. Die CDU-Fraktion hat einen Antrag eingereicht, der darauf abzielt, den Alterspräsidenten zu verpflichten, Anträge zur Änderung der Geschäftsordnung zur Abstimmung zu stellen. Diese Änderungen betreffen das Vorschlagsrecht für die Wahl des Landtagspräsidenten, das bisher der größten Fraktion vorbehalten ist, also der AfD. Die übrigen Fraktionen wollen dieses Vorgehen aber ändern.
Wie das Nachrichtenportal t-online.de berichtet, hat Treutler bis Freitagmittag Zeit, zu dem Antrag Stellung zu nehmen. Noch am selben Tag soll das Gericht seine Entscheidung treffen. Diese wird den Verfahrensbeteiligten schriftlich mitgeteilt, bevor die Presse informiert wird. Am Samstag (28. September) soll es dann einen Neuanlauf für die Wahl des Landtagspräsidenten geben.
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Skandal im Thüringer Landtag befeuert die Debatte um ein AfD-Verbot
Die politische Landschaft in Thüringen ist durch den Vorfall stark polarisiert. Die CDU und andere Parteien kritisieren das Verhalten der AfD scharf. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Marco Wanderwitz fordert ein Verbotsverfahren gegen die AfD. „Der Auftritt der AfD im Thüringer Landtag folgte ein weiteres Mal dem Drehbuch der Verächtlichmachung der parlamentarischen Demokratie und ihrer Institutionen“, sagte Wanderwitz der Tageszeitung taz. Die AfD tue dies planvoll und wirkmächtig. „Es bedarf dringend eines Verbotsverfahrens beim Bundesverfassungsgericht, wie es das Grundgesetz in Artikel 21 vorsieht“, sagte der sächsische Abgeordnete zu der Rolle der AfD, die in Thüringen vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingeordnet wurde.
Zuvor hatte sich auch schon Thüringens Innenminister Georg Maier in diese Richtung geäußert. Die Voraussetzungen für ein solches Verfahren seien durchaus gegeben, sagte er im Interview mit dem ARD-Deutschlandfunk. Die Ereignisse im Erfurter Landtag hätten gezeigt, dass die AfD „aggressiv kämpferisch gegen den Parlamentarismus“ vorgehe, kritisierte der Minister.
Die AfD sieht sich jedoch zu Unrecht an den Pranger gestellt. Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Torben Braga, erklärte, dass nicht die AfD für eine aggressive Haltung im Landtag verantwortlich sei. „Wenn sich in der gestrigen Landtagssitzung eine Fraktion so verhalten hat, dass eine aggressive Haltung zur parlamentarischen Demokratie deutlich und eine Beschädigung der Institution des Landtags und der Demokratie bewirkt wurde, dann war es mit Sicherheit nicht die AfD“, erklärte er der dpa laut einer Mitteilung.
Wahl des Landtagspräsidenten: Entscheidung in Thüringen als Vorbild für andere AfD-Hochburgen
Mit Spannung wird die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts erwartet. Denn der Richterspruch in Thüringen könnte den weiteren politischen Umgang mit der AfD entscheidend beeinflussen. Sollte das Gericht dem Antrag der CDU stattgeben, würde dies das Vorschlagsrecht der AfD für das Amt des Landtagspräsidenten erheblich einschränken. Dies könnte als Präzedenzfall für andere Landtage dienen, in denen die AfD eine starke Position innehat. (jkf/mit dpa)